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  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Anbei unser Antwortschreiben auf das tolle Schreiben von AIR MARIN:

    Sehr geehrte Frau xxxxxxxx ,

    ich habe vergangenen Freitag nach nunmehr doch längerer Wartezeit ihr Antwortschreiben zu unserer Beschwerde erhalten. Nur soviel dazu: AIRMARIN für uns zum ersten und garantiert auch zum letzten mal!

    Sicher muss man damit rechnen, dass es über Silvester lauter werden kann, gerade auch in einem Hotel. Aber muss ich das akzeptieren bis zum 06. Januar? Ich denke nicht! Dass ich von Ihnen keine finanzielle Entschädigung dafür bekomme ist zwar traurig aber gut, nach Ihrem 1. Schreiben hab ich schon nicht viel mehr erwartet. Servicewüste Deutschland, da ist sie wieder einmal. Uns dann aber noch vorzuhalten dass soetwas normal und zu akzeptieren wäre, ist schlicht weg unverschämt und zeugt einfach nur ein weiteres mal von ihrer Unprofessionalität. Zumal sie nicht einmal eine Discothek in ihrer Beschreibung erwähnen. Warum nur??? Ach ja, die dürfte ja eigentlich gar nicht da sein, bzw. nur über Silvester zu hören sein. Ich denke Ihre Art mit Beschwerden von Kunden umzugehen ist eine der Schlechtesten. Sie scheinen genug Kunden zu haben, wenn sie sie so leichtfertig verlieren können. Sie können also getrost unseren Namen aus Ihrer Kartei streichen, wir werden garantiert nie wieder mit AIRMARIN verreisen. Gott sei Dank gibt es noch eine Menge anderer Reiseveranstalter, darunter auch wirklich Professionelle!

    Ich werde meine Bewertung in diversen Foren dazu abgeben und bewusst SIE als Veranstalter erwähnen mit Ihrem tollen Antwortschreiben als Anhang.

    P.S.: Wir waren in der Zwischenzeit wieder in Dubai, dieses mal mit MEIER'S WELTREISEN. Fragen Sie doch bei Gelegenheit mal nach, die wissen wirklich wie man mit Kunden umgeht. Vielleicht haben die eine bessere Adresse für Sie und Ihre Mitarbeiter für Ihre Weiterbildungen und vor allem den richtigen Umgang mit Kunden. Da könnten Sie noch ne Menge lernen!


    Namen entfernt !

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    So, lange hats gedauert, hier nun endlich die Antwortschreiben von AIR MARIN. Soviel vorweg, wir haben nicht viel mehr erwartet, schade dass wir darin bestätigt wurden. Für uns heißt das zukünftig werden wir wieder unsere Urlaube - wie gewohnt - selbst planen und organisieren.
     
    Sehr geehrte Damen und Herren,
     
    wir kommen zurück auf Ihr Schreiben und unseren Zwischenbescheid und möchten uns zunächst für das uns bei der Buchung der Urlaubsreise von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen bedanken.
     
    Ob sich wohl da wirklich jemand Gedanken zu gemacht hat, als er den ersten Satz geschrieben hat???

    Vorrangiges Ziel unseres Unternehmens ist die Zufriedenheit der Gäste. Die von uns angebotenen Hotelanlagen werden daher sorgfältig ausgewählt, um eine möglichst optimale Unterbringung unserer Kunden zu gewährleisten. Auch mit der von Ihnen gebuchten Hotelanlage haben wir insoweit bislang - entsprechend der gebuchten Kategorie sowie der in Dubai vorherrschenden Infrastruktur - durchaus gute Erfahrungen gemacht. Umso mehr sind wir enttäuscht, dass Ihr Urlaub nicht in allen Punkten den Erwartungen entsprochen hat. Wir bedauern dies außerordentlich und haben zwischenzeitlich eine eingehende Überprüfung der Angelegenheit durchgeführt.
     
    Bei Ihrer Kritik bitten wir allerdings zu berücksichtigen, dass sich die Beurteilung der Leistungen jeweils nach den  persönlichen Ansprüchen richtet und deshalb auch sehr unterschiedich ausfallen kann. Während ein Kunde mit dem Gebotenden zufrieden ist, sieht der andere Anlass zur Beanstandung. Voraussetzung für reisevertragliche Gewährleistungsansprüche ist jedoch das Vorliegen von objektiven Reisemängeln, die den Urlaub in seiner Gesamtheit wesentlich beinträchtigen.
     
    Bei genauer Prüfung Ihrer Reklamtion fiel diesbezüglich auf, dass es sich um Unannehmlichkeiten handelt, die nach der Rechtsprechung entschädigungslos hinzunehmen sind. Wirkliche Mängel der Reise im Sinne des Gesetzes sind nicht erkennbar.
     
    Dies gilt umso mehr, sofern die Reise über "Feiertage" stattfindet. Wir bitten in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass Sie über Silvester verreisten.
     
    So so und Silvester geht in Dubai bis zum 06.01.11...

    Aufgrund der vorstehenden ERläuterungen bitten wir daher um Ihr Verständins, dass eine Minderung des Reisepreises im Ergebnis nicht in Betracht kommt.
     
    Uns liegen darüber hinaus keinerlei gleich lautenden Reklamationen vor.
     
    Soweit Sie sich zudem durch unsere örtliche Reiseleitung nicht ordnungsgemäß betreut fühlten, möchten wir ebenfalls unser Bedauern zum Ausdruck bringen.
     
    Wir sind uns der Tatsache sehr wohl bewusst, dass unsere Vertreter vor Ort unser Unternehmen repräsentieren und unser Image prägen. Daher legen wir sehr großen Wert auf regelmäßige Schulungen und Seminare, in denen wir selbstverständlich immer auch auf den Dienstleistungscharakter der Reiseleitertätigkeit hinweisen. Zwischenzeitlich haben wir Ihre Beschwerde an unsere örtliche Vertreung und an die Zentrale des Neckermann-Service übermittelt.
     
    Wir hoffen, dass Sie trotz der teilweisen Unzufriedenheiten auch positive Erinnerungen an Ihren Urlaub behalten und würden uns freuen, wenn wir Sie nochmals als Reisegäste begrüßen dürften.
     
    Mit freundlichen Grüßen...
     
    AIR MARIN...mit Sicherheit nie wieder!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Also, e-mail ist getippt und verschickt. Bin gespannt auf die Antwort des RV. Werden es euch wissen lassen. Vielen Dank schon mal für die z. T. interessanten und hilfreichen Beiträge.
     
    Grüße Daniel+Tatjana

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    @ lexilexi: Verstehe auch du mich bitte nicht falsch, aber ich suche hier nicht nach Beiträgen bzw. Mitgliedern die mir beipflichten, sondern nach solchen die mir evtl. weiterhelfen können, was der ein oder andere auch schon getan hat.
     
    Es kann doch nicht sein, dass soetwas nicht erwähnt wird und Entschuldigung wenn ich das nochmal sage, an Silvester ist mir laute Musik bis morgens sowas von egal und auch vollkommen O.K., aber es kann doch nicht sein, dass das die ganze Woche so geht und zwar in der Lautstärke, dass die Türen vibrieren und bis morgens um 3:30 Uhr.
     
    Wo ist da bitte eine Auslegungssache?! Wenn das für dich O.K. ist, bist du wirklich ein sehr toleranter Mensch.
     
    Versteh das bitte nicht als persönlichen Angriff, aber versetz dich mal in unsere Lage. Das Ganze hat ein Batzen Geld gekostet über Silvester und dann krieg ich sowas? Wäre das für dich O.K.?
     
    Ich nenne das ne riesengroße Sauerei!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Lexilexi wrote:

    TaddlsDani wrote:
    ....und haben daher schon mit Absicht ein Hotel am "Rand" des ganzen Trubels gesucht und gebucht.
    ......

    laut hotelbeschreibung:
     
    ....Das im Jahr 2009 neu eröffnete Hotel Excelsior Creek ist ein luxuriöses 4-Sterne-Hotel im Herzen von Bur Dubai......
     
    und dann weiter
     
    .........Im Hotel stehen Ihnen eine Reihe von Restaurants und Bars zur Wahl. Das Restaurant Anwar serviert den ganzen Tag über internationale Küche. Zudem gibt es einen traditionellen Pub sowie eine Poolbar....

    hört sich von der beschreibung her nicht nach ruhig und abgelegen an.

    Also sorry Lexilexi aber anscheinend warst du noch nie in Dubai, bzw. kennst dich dort nicht so wirklich aus. Ein traditionelles Pub ist weder in Dubai noch sonst wo auf der Welt eine Disco und "Bur Dubai" ist der ALTE Stadtteil von Dubai wo - wenn du schon einmal da warst - nicht wirklich der Bär steppt, da dieser Stadtteil am Rand von Dubai (der Stadt ansich) liegt wo es weder großartig Hochhäuser oder sonstige Unterhaltungsmöglichkeiten für Touris und Einheimische gibt.
     
    Kurz gesagt, im Herzen von Bur Dubai ist nicht im Herzen von Dubai.
     
    Die Poolbar (auf dem Dach) ist auch nur tagsüber besetzt und nur nach Bedarf in den Abendstunden. Wir waren dort mehrmals nach 21:00 Uhr ALLEIN. Einfach um die Ruhe und den Blick von oben zu geniessen.
     
    Die Reihe von Restaurants die du da beschreibst sind ein indisches und ein internationales Restaurant, in denen abends gähnende Leere herrschte.
     
    Glaub mir, wir haben uns die Hotelbeschreibung auch mehrmals durchgelesen und wie auch schon mehrmals gesagt, wenn dort etwas von einer DISCO gestanden hätte, wäre dieses Hotel schon von Anfang an von uns nicht in Erwägung gezogen worden.
     
    P.S.: Von einer ruhig und abgelegenen Lage hab ich nie gesprochen, oder?!

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  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Na das sind doch mal zwei Beiträge mit denen man was anfangen kann. Danke Bernhard für den Hinweis mit der Frankfurter Tabelle.
     
    Auch dir danke Chepri, sehe ich genau so, wo kommen wir denn da hin wenn ich weil ich ein Problem mit meinem Zimmer hab mir den ganzen Urlaub dafür Zeit nehmen muss nach den Verantwortlichen zu suchen. Irgendwann ist auch mal gut und will meinen Urlaub geniessen.
     
    P.S.: War seit längerem das erste mal, dass wir wieder pauschal gebucht haben und ich denke diesesmal wird es definitiv das Letzte mal gewesen sein. Auf einen weiteren Versuch werden wir es nicht noch einmal ankommen lassen. Wir werden beim nächsten mal auch wieder alles in eigener Hand lassen :-).

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  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
    @Kourion:
    Seh ich etwas anders. Silvesternacht, O.K. alle anderen Nächte, nicht O.K. Denn wie schon gesagt, hätten wir gewusst, dass dort eine Disco im Haus ist, hätten wir erst gar nicht gebucht. Aus dem Alter sind wir mittlerweile raus und haben daher schon mit Absicht ein Hotel am "Rand" des ganzen Trubels gesucht und gebucht.
     
    Die restlichen Nächte waren - wie schon beschrieben - auch von der Disco geprägt, immer bis ca. 3:30 Uhr allerdings einigermaßen erträglich, da wir ja ein Zimmer einen Stock höher hatten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
    @Kourion: Bingo, genau so, jetzt sprechen wir eine Sprache. RL war nach dem 1. Telefonat auch nicht mehr zu erreichen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
    Hallo Bernardo,
     
    es geht mir auch weniger um das Wasser, sondern eher um die ersten beiden Nächte, in denen wir keinen Schlaf fanden.
     
    Das mit den Handtüchern war laut Servicepersonal so, dass sie erst alle Zimmer fertig machen auf einer Etage und da, wo dann noch Handtücher fehlten, sie zum Ende der Etage vollends verteilen.
     
    Handtücher lagen immer auf dem Boden, schön auf einem Haufen, das machen wir immer so.
     
    Gruß Daniel

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    @lexilexi: Der Mangel wurde behoben, richtig, allerdings erst in der 3. Nacht!
     
    @Kourion: Wie du weiter oben vielleicht lesen konntest, waren wir in Kontakt mit der Reiseleitung, wurden aber auch hier vertröstet, bzw. versetzt, da der Herr nicht zum vereinbarten Termin erschien und danach nicht mehr zu erreichen war.
     
    Was ich oben beschrieben hab ist alles was ich habe / nicht habe und ich kann es leider nicht mehr ändern bzw. verbessern. Wie heißt es so schön, hinterher ist man immer schlauer, ich werde mir beim nächsten mal alles schriftlich geben lassen, nötigenfalls auch vom Hotel.
     
    Meine Frage hier an euch heute ist: WAS kann ich JETZT tun? Welche Mittel habe ich zur Verfügung? Wen sollte man anschreiben?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Hallo chepri,
     
    danke dir erst mal für deine Antwort. Ich habe folgendes im Internet gefunden:

    Unterhaltung, Disco
    Geringfügige Lärmbelästigungen durch Unterhaltungs- und Animationsprogramme sind jedenfalls dann hinzunehmen, wenn nach den Prospektangaben damit zu rechnen war. Drückt sich diese Unterhaltung aber in täglicher (bzw. nächtlicher) lauter Freiluftdiscomusik bis in die frühen Morgenstunden aus, so sieht das AG Köln eine Minderung des Reisepreises um bis zu 60% sowie Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit als gerechtfertigt an (AG Köln, Urteil v 26.02.2008, 13 C 533/06).
     
    Kann ich so ein Urteil anhängen? Macht das Sinn?

    Fakt ist, dass weder in der Beschreibung des Veranstalters, noch auf der Homepage des Hotels diese hauseigene Discothek erwähnt wird. Wäre das so gewesen, hätten wir erst gar nicht das Hotel gebucht.
     
    Andere Urlauber haben sich ebenfalls beschwert, wir haben nur leider nicht deren Adressen oder ähnliches.
     
    Etwas Schriftliches hätte ich ja gerne gehabt, aber wie schon gesagt, unsere Reiseleitung war nicht mehr vor Ort als wir zum Frühstück kamen und war auch die restlichen Tage nicht da, trotz eines versprochenen Termins. Ich habe auch leider lediglich den Vornamen des "Reiseleiters".
     
    Wir möchten einfach gerne wissen, wie wir nun am besten vorgehen. Wir gehen auch nicht davon aus, die Hälfte des Reisepreises erstattet zu bekommen, das ist mir schon klar, aber einen gewissen Anteil an Entschädigung sollte es schon sein.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Ganz einfach, wir hatten bis zu diesem Urlaub immer das Glück nie Probleme mit unseren Hotels zu haben.
     
    Die Frage ist nun, können wir das so 1:1 dem Reiseveranstalter schreiben? Oder muss ich noch irgendetwas anhängen? Zusätzlich schreiben, etc.?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Hallo Forenmitglieder,
     
    wir benötigen da mal eure Hilfe. Folgendes Problem: Wir waren vom 30.12. bis zum 06.01. in Dubai für eine Woche und der Urlaub ansich war auch wirklich toll, bis auf das, dass unser Hotelzimmer genau über der hauseigenen Disco lag. In der ersten Nacht um 1:30 Uhr hatte ich die Faxen dicke und ging zur Hotelrezeption um zu fragen wie lang die Party denn noch gehen sollte. Man sagte mir, es werde sich umgehend darum jemand kümmern, dass die Musik leiser gestellt wird. 2:00 Uhr dann mein nächster Besuch, diesmal leicht angesäuert und diesmal noch etwas zielstrebiger. Ein weiterer Anruf meinerseits erfolgte um 2:30 Uhr und was soll ich sagen, so kurz nach 3:00 Uhr morgens war dann wirklich endlich mal Ruhe.
     
    Wir gingen am darauffolgenden Tag gegen 10:00 Uhr zum Frühstück (abzüglich Einschlafzeit und aufstehen, richten, hatten wir ca. 5,5 Std. Schlaf! Toll...und das im Urlaub). Was soll ich sagen. Der Frühstücksraum war voll. Man vertröstete uns auf einen Platz in der Lobby mit der Aussage, man rufe uns sobald ein Platz frei werden würde. Auf den Platz warten wir bis heute. Wir haben uns dann eben am Buffet bedient und in der Lobby gegessen.
     
    Danach der direkte Gang zum Rezeptionschef. "Wir möchten umgehend ein anderes Zimmer und ein Angebot von ihm, was er gedenkt uns Gutes zu tun wegen der verlorenen letzten Nacht und dem verkorksten Frühstück". Antwort: "Wir sind total ausgebucht, bitte gedulden sie sich noch eine Nacht, wir kümmern uns so schnell wie möglich darum und wegen der letzten Nacht bekommen sie von uns Bescheid. Ausserdem ist die Party ja eh nur noch morgen und da ist ja Silvester, wo sie ja mit Sicherheit auch länger wegbleiben werden."
     
    Unsere Reisevertretung war zu dieser Uhrzeit natürlich auch schon nicht mehr im Hotel, hat uns aber freundlicherweise eine Telefonnummer hinterlassen. Wir natürlich sofort angerufen und den Fall geschildert. Die Antwort darauf war ähnlich wie die des Rezeptionschefs.
     
    Zur 3. Nacht wurden wir dann in ein anderes Zimmer "verlegt" welches jedoch kleiner und unkomfortabler war. Uns egal, Hauptsache Schlaf. Den hatten wir dann Gott sei Dank auch, die Disco hörte man zwar immernoch (eigentlich sollte die Party ja nur bis zum 31. gehen laut Rezeptionschef), aber lange nicht mehr so laut wie im ersten Zimmer. Die Badewanne/Dusche war wohl etwas schräg verbaut und so hatten wir jeden Tag nach dem Duschen "Hochwasser" im Badezimmer. Egal, Hauptsache Schlaf. Handtücher gab es "ohne zusätzliche Erinnerung" erst vor der 3. Nacht in diesem Zimmer, nach mehrmaligem Nachhaken beim Servicepersonal, (zuvor wurden sie nur mitgenommen, keine Frischen gebracht) egal, Hauptsache Schlaf. Alles in Allem werden wir das EXCELSIOR CREEK in Dubai niemandem weiterempfehlen und hätten zumindest wenigstens einen Teil unseres bezahlten Geldes wieder, denn soetwas haben wir wirklich SO noch nie erlebt. Bitte um Hilfe!
     
    Grüße Daniel+Tatjana

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Perhentian Island
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Hallo Forengemeinde,

    planen für 2011 einen Urlaub in Malaysia u. a. auch ein paar Tage auf Perhentian Island, besonders ins Auge gestochen ist uns dabei, das Abdul Chalet. Leider finden wir keine E-Mail Adresse. Weiß vielleicht jemand wie man mit dem Hotel direkt in Kontakt treten kann, ohne über ein Reisebüro gehen zu müssen.
     
    Gerne auch Tipps für andere tolle Anlagen auf Besar.

    Grüße
    Daniel+Tatjana

    Sonstiges Asien

  • Thailand Pfingsten 2011
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Super, vielen Dank für eure Antworten. Habt uns alle wirklich sehr weitergeholfen. Dann wird das wohl 2011 leider nichts mit Thailand werden 😞 , denn Samui waren wir dieses Jahr und möchten gern im Nächsten was anderes sehen.
     
    Malaysia hört sich doch auch ganz toll an... 😄 !
     
    Viele Grüße, Tatjana+Daniel

    Thailand

  • Thailand Pfingsten 2011
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Hallo allerseits,
     
    die folgende Frage wurde mit Sicherheit schon tausend mal gestellt und genau so oft beantwortet, hier trotzdem nochmals an alle alten "Thailand" Hasen: Wir möchten gerne über Pfingsten nach Chiang Mai und das dann evtl. noch mit ein paar Tagen auf Koh Chang verbinden.
     
    Frage: Wie ist - nach euren Erfahrungen - das Wetter dort zu dieser Zeit und zweitens: Hat evtl. schon mal einer diese Kombi gewählt? Ist sie ohne großen Aufwand möglich? Tipps, Empfehlungen, etc.
     
    Wir buchen am liebsten selbst, ohne Reisebüros, reisen zu viert mit 2 Kindern (7 und 9 Jahre alt). Bevorzugt kleine Bungalowanlagen.
     
    Freuen uns auf eure Antworten, viele Grüße
     
    Tatjana+Daniel

    Thailand

  • Hilfe!Ich bin Thailand-Süchtig!
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Hallo allerseits,
     
    auch wir wollen uns den "Thailand-Bekloppten" anschließen 😄 ! Sind erst vor 4 Wochen zurückgekommen von Koh Samui, Koh Tao und Koh Nang Yuan! Einfach nur genial und immer wieder wunderschön. Und uns kommt das schon sooooooooooo lang vor, dass wir da waren 😞 .
     
    Das nächste mal muss auf jeden Fall ein Kochkurs dabei sein, damit wir wenigstens ein kleines Stück Thailand mit nach Hause nehmen können über die lange Wartezeit bis zum nächsten mal.
     
    Waren gleich am ersten Tag nach dem Urlaub im Reisebüro. Haben uns über "Asien allgemein" informiert...aber irgendwie kommen wir immer wieder auf Thailand. Hier stimmt einfach alles. Essen, Menschen, Landschaft, Budget! Toll, einfach nur toll!
     
    Viele Grüße an alle Leidensgenossen, Tatjana+Daniel

    Thailand

  • Reisekombi Singapur-Bintan
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Hallo vickymausi,
     
    das hört sich gut an. Auf wieviel Tage Aufenthalt beziehen sich denn deine Preisangaben und für wie viele Personen ist der Preis?
     
    Die Kids sind nächstes Jahr 8 und 10 Jahre alt.
     
    Werde mir die Resorts auf jeden Fall gleich mal anschauen...

    Indonesien

  • Reisekombi Singapur-Bintan
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Hallo zusammen,
     
    sind gerade auf der Suche nach unserem nächsten Reiseziel für 2011. Sind dabei auf Singapur gekommen und haben gelesen, dass man das schön mit Bintan verbinden kann. Hat hierzu vielleicht irgend jemand Empfehlungen für Hotels, Erfahrungen oder Tipps, vielleicht auch Preise was man ca. rechnen muss pro Erwachsener für 2 Wochen Aufenthalt? Möchten gerne 5 Nächte auf Bintan verbringen, den Rest in Singapur. Wir reisen zu viert, sprich 2 Erwachsene und 2 Kinder. 
     
    Danke schon mal für eure Tipps und viele Grüße
     
    Daniel

    Indonesien

  • 1 Übernachtung auf Koh Samui
    TaddlsDaniT TaddlsDani

    Hallo allerseits,
     
    sind ja tolle Vorschläge dabei.
     
    @ palme30, das hört sich gut an für 40 Euro, werden wir uns näher anschauen und wohl auch nehmen.
     
    Wünsche euch allen noch einen schönen Sonntag und danke nochmals für die Tipps!

    Thailand
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