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  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
    Tanja.NuriT Tanja.Nuri

    Hallo Silke,

    nein, es ist – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar,ob du kostenlos stornieren kannst. (Und ich bring hier auch nichtsdurcheinander.)

    Kostenlos stornieren kann der Reisende, wenn er wegen höherer Gewalt ein gesetzliches Kündigungsrecht hat. Kündigt man dagegen unberechtigt, dann ist es rechtlich so, als habe man aus Lust und Laune gekündigt und zahlt dann fast den gesamten Reisepreis, obwohl man gar nicht gereist ist.

    Es gibt im Reiserecht ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt. Danach kann man dann kündigen, wenn a) höhere Gewalt vorliegt und b) aufgrund dessen die Reise erheblich beeinträchtigt wird. Der Knackpunkt liegt im Wort „Erheblich“.

    Zum jetzigen Zeitpunkt sprechen wir meiner Meinung nach (noch?) lediglich über Flugverzögerungen. Ein verspäteter Reisebeginn macht dieReise nicht zu einer ganz anderen Reise (wie eine Vorrednerin meint), sondern zu einer Reise mit verspätetem Beginn. Und bei der Frage, ob man kostenlos kündigen kann, kommt es darauf an, ob dieser verspätete Reisebeginn im Rechtssinne „erheblich“ ist, oder nicht.

    Nun ist „erheblich“ ein auslegungsfähiger Begriff. Leider habe ich keine Rechtsprechung zur Hand, die besagt, dass 1 bis 2 Tage Flugverspätung erheblich sind, oder auch nicht. Bei einer Wochenendtour ist eine Flugverspätung von 24 Stunden definitiv erheblich. Bei einer 2-Wochen Reise kann man wegen einer Verspätung von 4 Stunden definitiv nicht kündigen. Dazwischen wird es schwammig.

    Bei Reisemängeln gibt es ein ähnliches Kündigungsrecht. Die Gerichte stellen bei der Frage, ob die Mängel so erheblich sind, dass sie zur Kündigung berechtigen, dort in der Regel darauf ab, wie weit der Reisende den Reisepreis wegen der Mängel mindern könnte. Manche Gerichte sagen, bei Mängeln, die zu einer Reisepreisminderung von 20 Prozent führen, kann der Reisende kündigen. Andere Gerichte ziehen die Erheblichkeitsgrenze erst bei 50 Prozent.

    Übertragen auf die Kündigung wegen höherer Gewalt heißt das: Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Möglicherweise haben alle diejenigen Recht, die meinen, man könne hier kündigen. Es kann auch sein, dass sich im Streitfall der zuständige Richter hinsetzt und berechnet die Erheblichkeit nachTagen. Ich würde auf jeden Fall keine Garantie dafür übernehmen, dass man hier (jetzt schon) kündigen kann. Es gibt hier nach meiner Einschätzung keine Rechtssicherheit.

    Ich wäre aber bei Rechtsthemen in Internetforen auf jeden Fall vorsichtig, wenn ohne Begründung Ratschläge gegeben werden, die besagen, es sei doch alles sonnenklar.

    So, das soll’s von mir gewesen sein.

    Noch einmal viele Grüße,

    und dass sich hoffentlich alles in Wohlgefallen auflöst,

    Tanja

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!
    Tanja.NuriT Tanja.Nuri

    Hallo Arno,

    ich habe gerade deinen vorletzten Post gelesen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Was ich eben zur Erstattung geschrieben habe, gilt nur, wenn der Reiseveranstalter kündigt, wie es hier bei einigen Leuten der Fall war. Wenn nicht vom Reiseveranstalter (!) gekündigt wird, dann sieht das anders aus. Du selbst wirst zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kostenlos kündigen können, wenn der Reiseveranstalter am Vertrag festhält.

    Viele Grüße,
    Tanja

    Airlines

  • Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!
    Tanja.NuriT Tanja.Nuri

    Hallo Leute,

    wenn der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise kündigt, hat er nach §§ 651 j Abs. II, 651 e Abs. III BGB den Reisepreis zu erstatten. Ich wüsste nicht, was es da noch groß zu prüfen gibt.

    Viele Grüße,
    Tanja

    Airlines

  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
    Tanja.NuriT Tanja.Nuri

    Hallo Weltenbummlerin,

    Ich gehe davon aus, dass du eine Pauschalreise gebucht hast. Dann gilt folgendes: Zum jetzigen Zeitpunkt kostenlos stornieren kannst du nur, wenn der Reiseveranstalter mit einer kostenlosen Stornierung einverstanden ist. Er muss sich darauf nicht einlassen, sondern kann auch am Vertrag festhalten.

    Hält der Veranstalter am Vertrag fest, kann er dann entweder die Reise am Dienstag durchführen (falls bis dahin wieder etwas fliegt), oder er kann den Reisebeginn nach hinten verschieben, also z.B. auf Mittwoch oder Donnerstag. Die Reise wird dann entsprechend kürzer, denn das Reiseende kann er ohne dein Einverständnis nicht so ohne weiteres verschieben. Für die ausgefallen Tage kannst du den Reisepreis mindern.

    Wegen einer Verschiebung der Reise kannst du nur dann kündigen, wenn die Reise wegen dieser Verschiebung keinen Sinn mehr macht. D.h., bei einer zweiwöchigen Rundreise wirst du es wohl nicht hinnehmen müssen, wenn man die Reise um eine ganze Woche verschiebt, also auf eine Woche verkürzt.

    Viele Grüße,
    Tanja

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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