Bevor du hier "Warnungen" formulierst solltest du dir einfach mal die AGB des Veranstalters zu Gemüte führen. Dort steht nämlich nichts betreffend Verlust oder Beschädigung des Gepäcks (mit der Buchung hast du dem zugestimmt!).
AGB ITT
AGB XITT
Deine irrtümlichen Erwartungen alleine sind m.E. ergo kein Anlass für einen Verriss und deine Behauptung, bei "einer Pauschalreise sei nicht das LVU verantwortlich" schlichterdings Mumpitz.
Verbreitet findet man folgenden Hinweis für Pauschalreisen:
"Bei Schäden durch Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder verspätetes Eintreffen Ihres Gepäcks bei einem Flug mit einer EU-Fluggesellschaft können Sie bis zu EUR 1000 einfordern.
Wichtig: Schäden bei eingechecktem Gepäck müssen innerhalb von 7 Tagen und bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach dessen Eintreffen bei der betreffenden Fluggesellschaft geltend gemacht werden."
(Quelle alltours FAQ)
Eine Entschädigung für die betroffenen Urlaubstage steht euch zwar tatsächlich zu (der korrekte Terminus wäre zustehende und nicht zuständige), das hätte man aber mit einer vernünftigen Kommunikation sicherlich auch unstreitig klären können.
Vielleicht sollte man eher vor uneinsichtigen Urlaubern warnen, die ihre Vertragsbedingungen beharrlich ignorieren und unbeachtlich der geltenden Vereinbarungen einen Aufriss veranstalten ...