Hallo pironne,
wie wär es wenn du den Rechtsanwalt deines Vertrauens hinzuziehst?
Der kann dir sicher am ehesten sagen wie du dich in diesem Fall am besten verhältst.
Nur frage ich mich gerade was passiert wenn du nicht zahlst (wie in dem Schreiben des Anwalts der Unfallgegnerin gefordert). Müsste die Gegenrin dann nicht das Geld einklagen (mit Gerichtsstand in Kapstadt?).
Wenn du Rechtsschutzversichert bist, würde ich auf jeden Fall die Versicherung ansprechen ob eine Kostenübernahme (auch bei Gerichtsverhandlungen im Ausland mit evtl. notwendigen Anwälten vor Ort) sichergestellt ist.

