@__juanito__ - ja, wenn ich das jetzt schon wüsste, hab ja noch etwas über 'nen Monat Zeit bis zum Flug...allerdings weiß ich was ich nicht mehr mitnehmen muss im Vergleich zu den letzten Jahren ...weil du ja immer so witzig bist
... das sind Zigaretten, da ich seit über 1 Jahr nicht mehr rauche UND Babywindeln, da meine Kids schon seit ein paar Jahren raus sind (mit 4 ;))...aber ich werd mich hier auf jeden Fall wieder eintragen, wenn ich meinen Rucksack packe
und du hoffentlich auch 
@lotte - Hab mal noch ne Frage, darf man eigentlich Deo mit ins Handgepäck packen?
Hm...also ich glaub schon...hab dir aber noch mal die verbotenen Artikel hier rein kopiert und da steht kein Deo mit drin 
Aus Sicherheitsgründen darf das Handgepäck folgende Stoffe und Artikel nicht enthalten und wird nicht befördert:
a. Gewehre, Feuerwaffen & Waffen
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
- Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
- Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre / Zielgeräte)
- Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
- Signalpistolen
- Startpistolen
- Spielzeugpistolen aller Art
- Druckluftwaffen
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
- Armbrüste
- Katapulte
- Harpunen und Harpunenabschussgeräte
- Viehtötungsapparate
- Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
- Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.
b. Spitze / scharfe Waffen und scharfe Objekte
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
- Äxte und Beile
- Pfeile und Wurfpfeile
- Kanthaken
- Harpunen und Speere
- Eispickel
- Schlittschuhe
- Alle Feststell- oder Springmesser (unabhängig von der Klingenlänge)
- Messer aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen (unabhängig von der Klingenlänge)
- Fleischerbeile
- Macheten
- Rasiermesser und -klingen (ausge-nommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
- Säbel, Schwerter und Degen
- Skalpelle
- Scheren
- Ski- und Wanderstöcke
- Wurfsterne
- Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser,
alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.
c. Stumpfe Instrumente
Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
- Baseball- und Softball-Schläger
- Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke
- Cricketschläger
- Golfschläger
- Hockeyschläger
- Lacrosseschläger
- Kajak- und Kanupaddel
- Skateboards
- Billardstöcke
- Angelruten
- Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons,
Kubsaunts
d. Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe oder hochent-zündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
- Munition
- Sprengkapseln
- Detonatoren und Zünder
- Sprengstoffe und Explosivkörper
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
- Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
- Granaten aller Art
- Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff - in großen Mengen.
- Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk ("party poppers") und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)
- Überallzündhölzer
- Rauchkanister oder Rauchpatronen
- Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol.
- Farbe in Sprühdosen
- Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol.
e. Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
- Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
- Ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
- Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas
- Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
- Gifte
- Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Spontan entzündliches oder brennbares Material
Als Fluggesellschaft können wir keine Haftung übernehmen, wenn einem Gast solche Artikel von den kontrollierenden Sicherheitskräften abgenommen werden. Deshalb ist es empfehlenswert, solche für Sie unentbehrlichen Utensilien im aufzugebenden Reisegepäck zu deponieren.