Das habe ich schon gelesen aber habe auch diese gefunden wo ein Direktflug auch die Bedeutung hat DIREKT.
Reisepreisminderung wegen Mangel
Nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Rostock stelle ein Zwischenstopp auch bei einem Direktflug einen Mangel gemäß § 651d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Im Gegensatz zu einem Nonstop-Flug sei bei einem Direktflug in juristischer Hinsicht zwar mit einem Zwischenstopp zu rechnen. Der unerfahrene und juristisch ungebildete Reisende verstehe unter dem Wort „direkt“ aber eher „geradewegs“, sodass er auch bei einem Direktflug keinen Zwischenstopp erwarte. Im Übrigen sei der Zwischenstopp mit einigen Unannehmlichkeiten wie zeitlichen Verzögerungen oder einem erhöhten Stressfaktor verbunden, die vom Reisenden nicht hingenommen werden müssten. Eine Minderung des Reisepreises von 10 Prozent sei daher angemessen.
(AG Rostock, Urteil v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10)
(VOI)
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ich hoffe dies wird stimmen