Sue1975 wrote:
gut, am Ende haftet das Hotel, wenn die minderjährige Freundin mit Alkoholvergiftung in den Pool fällt... eigentlich ja auch richtig so.
Das ist so nicht ganz richtig ... sollte er nachweisbar das/die Getränk/e besorgt, oder sie auch nur von seinem Cocktail nippen lassen haben, macht er sich strafbar:
Im Falle eines Unfalls würde der Staatsanwalt ermitteln, natürlich könnten aber ggf. ihre Eltern auch ohne weitere Umschweife Strafanzeige erstatten!
Es gibt gesetzgeberisch verankerte Regeln und es ist ratsam, sich daran zu halten.
Mein vorläufiges Schlusswort:
Man soll nicht mit Torpedos auf Spatzen schießen!
Unfassbarer Weise liest man fast täglich von Minderjährigen, die bestenfalls hilflos aufgegriffen werden - "15 und 2,3 Promille" ... etc.
Besonders im Lichte dieses omnipräsenten Alkoholmissbrauchs erscheint mir die Anfrage des TO überaus verantwortungsbewusst und umsichtig!
Nicht nur in diesem Sinne wünsche ich den beiden einen schönen Urlaub!