kein Versicherungsschutz:
psychische Erkrankungen (mit Ausnahme des erstmaligen Auftretens);
... steht zumindest bei den Storno-Bedingungen meiner Versicherung. Wenn ich psychisch bis jetzt also noch nie auffällig war (noch nie in Behandlung!), dann müsste doch der Versicherungsschutz zum Tragen kommen?
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich daher auf alle Fälle!
Alles Gute!
lG, Alexa