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  • ITS ..
    tinoooT tinooo

    Hallo Reiseamazne1970,

    ITS hat mir nichts angeboten auch nicht auf Nachfrage. Ich finde dieses Verhalten von ITS sehr schade, zumal damals die Reise mit Abflugzeit 4:40 Uhr 150 EUR günstiger angeboten worden war. Ich werde jedenfalls bei ITS nicht mehr buchen!!

    Beste Grüße

    Tinooo

    Reiseveranstalter

  • ITS ..
    tinoooT tinooo

    Die Reise geht vom 22.07. bis 05.08. nach Bulgarien (Abflugort:Berlin/Varna). Stornieren würde ich ja gerne aber nicht bei pauschalierten Reiserücktrittskosten von 25 %. Ich zahle nicht  850 Eur für nichts ;-).

    Besten Dank für die guten Wünsche Holginho und Reiseamazone1970!!

    Reiseveranstalter

  • ITS ..
    tinoooT tinooo

    @ [Holginho](javascript:showPopUp('/ui/3ac1416a-b89c-32ce-aaf1-15b5b7781973', 'mhcprofile')

    Besten Dank für die Informationen!! Ich frag mich zwar, warum es dann eine solche Rechtsprechung gibt; will aber eine Diskussion darüber hier nicht eröffnen. Ich pfeiff jetzt den Winkeladvokaten zurück und die Sache ist für mich abgehakt!

    Reiseveranstalter

  • ITS ..
    tinoooT tinooo

    Warum mich?? Ich habe mich damals bewusst für diese Flugzeit entschieden (es gab damals mehrere Alternativen). Soll ich das jetzt toll finden, dass ich mit Frau und Kind irgendwann mitten in der Nacht zum Flughafen gebracht werde?

    Reiseveranstalter

  • ITS ..
    tinoooT tinooo

    Hallo zusammen,

    ich kann die Erfahrungen hier nicht bestätigen. Mein Rückflug wurde von 11:30 Uhr auf 4:40 Uhr vorgelegt. Alternativangebote gab es seitens der ITS nicht. Ich habe daraufhin die ITS zwei mal mit dem Hinweis auf die Urteile/Entscheidungen des BGH (10.12.2013 und 09.06.2015) angeschrieben und gebeten, die ursprünglich vereinbarte Flugzeit einzuhalten (wir verreisen mit Kind) bzw. die Reise (ist für August geplant) kostenlos stornieren zu dürfen. Erhalten habe ich allerdings nur folgende lapidare Antwort:

    "Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, können Flugzeitenänderung durch verschiedene Ursachen hervorgerufen werden.
    In Bezug auf das von Ihnen genannte Urteil des BGH´s bitten wir anmerken zu dürfen, dass auch nach diesem
    Urteil Flugzeitenänderungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können."

    Ich habe die Angeleheit nunmehr einem Anwalt übergeben. Kundenfreundlichkeit und Service scheint es bei der ITS nicht (mehr) zu geben :-(.

    Reiseveranstalter
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