So wie ich das sehe, besteht auf jeden Fall ein Ausgleichsanspruch bei Wegfall eines Zielhafens. Die USD 20 werden ja (wohl) in den Carnival-Bedingungen angeboten. Die sind aber ja nicht Bestandteil meines Vertrages. Es gelten die ABG von B&M. Und dazu deutsches Verbraucherrecht. Außerdem gibt es ja die "Frankfurter Tabelle". Man lasse sich bei einem Euro-Kurs von 1,45 den gegenwert von USD 20 auf der Zunge zergehen. Geradezu lächerlich. Rund EUR 14....
Mal sehen, was von B+M kommt
Hast du mal die von Dir unterschriebenen AGB gelesen?