@haberling sagte:
Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?
Ich beantworte diese etwas unpräzise Frage ebenso unpräzise mit ja.
@haberling sagte:
Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?
Ich beantworte diese etwas unpräzise Frage ebenso unpräzise mit ja.
@towi1802 sagte:
..."Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar."
Da möchte ich mich revidieren. Keine Quotierung kann es wohl nur auf Seiten der Leistungserbringer geben. Die Begünstigen hingegen sollten sich wohl alsbald mit Forderungen konfrontiert sehen, den Versicherungstopf aufzufüllen. Ebenso die bisherigen Empfänger von Zahlungen aus dem diesjährigen Versicherungstopf
Das wird ein Spaß.
Das ganze Leben ist ein Risiko. Versuche doch, einen Reisetermin zu finden, an dem notfalls (!) am gleichen oder nächsten Tag bzw einem davor alternativen Fluggesellschaften, ggfs vom Nachbarflughafen Dein Wunschziel anfliegen und zahle mit KK. Damit sollte Dein Geld und Urlaub gesichert sein. Notfalls ein oder zwei Tage kürzer. Besser als nix.
@neckarschwabe sagte:
....
Den Gesetzgeber in die Haftung zu nehmen halte ich vor diesem Hintergrund für unrealistisch.
"Daher ist im Text festgelegt, dass der Insolvenzschutz eine allgemeine Deckung aller wahrscheinlichen Umstände vorsehen und dem Umfang des mit den Tätigkeiten des Unternehmers verbundenen finanziellen Risikos entsprechen sollte, diese Haftung jedoch nicht unbegrenzt sein sollte." (Quelle)
Gretchenfrage: Wie ist das "und" zu bewerten? Siehe: "Womöglich hätte dem zuständigen Staatssekretär Gerd Billen schon ein Blick in den Geschäftsbericht von Thomas Cook genügt. ... Kundenanzahlungen von 1,39 Milliarden britischen Pfund aus, wovon knapp ein Drittel auf deutsche Urlauber entfiel. Schon eine Überschlagsrechnung hätte gezeigt, dass hier die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro zur Kundengeldabsicherung nicht ausreichte."
@admins
Bitte mal bei meinen Beitrag von heute 08:58 ein
"b)" statt des Emojis einfügen. So war das von mir nicht gedacht. Danke!
Edit: zwischen "b" und ")" ein Leerzeichen einfügen.
LG
Sokrates
@neckarschwabe sagte:
Das sollte alles auch mit bedacht werden. So einfach ist nicht nur die Reise-Welt dann eben doch nicht und jede Medaille hat mindestens 2 Seiten.
Yep. Eine simple Erhöhung der Versicherungssumme kann es nicht sein. Das schneeballsystemartige Geschäftsmodell gehört ausgetrocknet.
@vonschmeling sagte:
... Dem Grunde nach ist jeder Veranstalter mit einem Umsatz über 110Mio "unterversichert",
"Tui und die Rewe-Tochter DER Touristik („ITS“, „Meiers Weltreisen“, „Jahn Reisen“) gingen jedoch einen anderen Weg. ...hafteten die beteiligten Unternehmen für den Fall einer Insolvenz gegenseitig. Obwohl im Ernstfall eine Summe von 110 Millionen Euro für Urlauber-Entschädigungen benötigt würde, wies der Kapitalbestand der DRS laut Creditreform zuletzt gerade einmal 5,3 Millionen Euro aus." Quelle
@vonschmeling sagte:
....
Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften. ..... Ich kann da leider nicht ganz folgen.
Ich auch nicht. Die Begründung enthält m.E. einen Denkfehler. Er spricht selber vom eigentlichen Zweck des 651r BGB (Absicherung der Kundengelder, Organisation der Rückreise und Unterbringungskosten im Insolvenzfall usw., usf.) und hält die Begrenzung des Gesetzgebers in D auf 110 Mio -ganz der Jurist- einer Prüfung des EuGH bedürftig. Gleichzeitig weist er sinngemäß selber darauf hin, dass eine Haftungsbegrenzung der geltenden Rechtslage in D entsprach. Damit ist zumindest aus Sicht des Versicherers klar, dass die fälligen Zahlungen aus dem 110 Mio-Topf kommen. Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar. Er meint ja: "...Verletzt der Absicherer seine gesetzlichen Pflichten, ..." Ich meine: Wenn Einer seine Pflichten verletzt hat, war das a) Der RV (und damit landen wir wieder beim IV und dessen Quote) und b ) Der Gesetzgeber.
Völlig offen ist jedoch, was passieren würde, wenn die Deckungssumme schon für die Rückreise-/Unterbringungskosten nicht reichen würde. Ein User hatte hier auch schon mal angemerkt, dass es dieses Mal -angeblich- 80 Mio. gekostet hat. Bei einer Pleite eines noch größeren Veranstalters ist daher absehbar, dass in der Tat der gesamte Versicherungstopf leer sein könnte, bevor überhaupt alle Reisenden zurück in D sind. Von Rückerstattungen an die (Nicht-)Reisenden ganz zu schweigen.
P. S.: "Tatsächlich ist der ausgeweitete Insolvenzschutz insgesamt ein Plus für Urlauber", sagt der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich
@vonschmeling sagte:
Welcher Beleg schwebt dir vor, und meintest du nicht einen Beleg rechtskonformen Handelns anstelle von nicht rechtskonformem?
Na für "rechtskonformes Handeln" brauchen wir das BAFIN (oder sonstwen) nicht zu kontaktieren. Nein, mir geht es darum, sofern überhaupt vorhanden, ganz konkrete Hinweise (Quellen) dafür zu finden, dass der 110 Mio-Topf "ungerecht" geleert wird. Beispielhaft waberte (auch) hier lange Zeit umher, Zurich/Karea hätten „50 Prozent der ausstehenden Zahlungen bei den Hotels beglichen“. Das wäre m.E. nicht von 651r BGB gedeckt gewesen. Näheres "für die User, die nicht täglich mitlesen" dazu auch auf Seite 490 im unteren Drittel
@vonschmeling sagte:
@Wülfchen Müller (
)
Sieh da, im Link von erik e. findest du die positiven Erfahrungen bestätigt, es wird bereits geprüft.
Aber eben nicht die "gerechte" Verteilung der 110 Mio. Und im Beispiel von @Wülfi wurde ein konkreter Verstoß gemeldet. In Sachen Zurich fehlt weiterhin jedweder Beleg für nicht rechtskonformes Handeln. Zumindest wurde hier noch keiner erwähnt. Außer gefühlter Ungerechtigkeit.
@sonnestrand75 sagte:
Wie ich verstanden habe, .. hochwahrscheinlich ....
Wird man ja dann sehen.
Yep. Vor allem, wenn die "restlichen Betroffenen" nicht mit entschädigt werden und Fristen zwischenzeitlich abgelaufen sind. Bloß gut, dass das hier keine Rechtsberatung ist.
@hardysim sagte:
Wie sehen denn die Stornierung-Mails aus? ..
Falls es Dir nicht um das Aussehen geht: Auf Seite 154 findet sich ein Hinweis dazu. Aus persönlichem Interesse noch meine Frage an Dich, welche Erwartungshaltung Du bezüglich des Inhalts hast.
@neckarschwabe sagte:
... ZURICH hat ihren Sitz ja in der Schweiz
Aber: Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland. Kontaktdaten. Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
BAFIN
Zumindest auf deren Website ist für mich nicht zu erkennen, dass die im Bezug auf die Zurich von sich aus tätig werden könnten. Ob die tätig werden, wenn "Lieschen Müller" hinschreibt und um Prüfung bittet, dass Zurich die 110 Mio "gerecht" verteilt und keine unnötigen Kosten produziert werden, scheint mir fraglich. Wenn, dann wird man dorthin sehr konkret schreiben müssen.
Ich hatte schon anderer Stelle um Belege gebeten, die eine offensichtlich vertragswidrige Verwendung des Versicherungstopfes nachweisen könnten. Die diesbezügliche Resonanz war: Null.
Mal sehen, ob die hiesige Schwarmintelligenz jetzt mehr zustande bringt.
Ich habe schon mitgeholfen, die Lücke zu füllen. Statt über Neckermann fliege ich nun über FTI mit Condor.
Es wäre im Interesse des Wettbewerbs hilfreich, wenn das viele ebenso halten.
xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
Ich lese das Wort "jedem". Deutsche Sprache sein schwere Sprache.
@nippynell sagte:
... das musste doch jedem klar gewesen sein dass das nicht reichen kann.
Wenn Dir das klar war hast Du doch sicherlich mit KK bezahlt und wirst dank Chargeback keinen Verlust erleiden.
Schön wäre es gewesen, wenn Du Deine klaren Gedanken frühzeitig publiziert hättest. Also schon vor Jahren.
@candecor sagte:
Die Frage ist, ab wann die Fälligkeit zur Zahlung der Prämie besteht.
Die Frage wurde hier schon mehrfach und zutreffend beantwortet. Es mag sein, dass Dir die Antwort nicht gefällt. Es wird dennoch nicht besser werden, je öfter gefragt wird.