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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    @cellie
    Beachte heutige Antwort / Link von REJBodenheim von 15.23 Uhr.

    In den nächsten Tagen ist eine Information des Auswärtigen Amts zu erwarten, welche Reisewarnungen für die Zeit nach dem 31. August ausgesprochen werden...

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    @DL36277
    Wir haben eine Pauschalreise gebucht und wären am 01.10.2020 nach Mallorca geflogen. Auf meine Mail-Anfrage in der letzten Woche teilte das Hotel mit, dass das Hotel ab 22.08.2020 bis 2021 geschlossen ist. Diese Mail habe ich am 21.08.2020 an Holidaycheck und Schauinsland-Reisen weitergeleitet und nachgefragt, ob und wann der Reisevertrag storniert wird, da am 03.09.2020 die Restzahlung fällig wird. Daraufhin erhielt ich bereits am 24.08.2020 die Stornierung.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    @Ruedi24
    Hier ist des öfteren empfohlen worden, bis ca. 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn mit einer Kündigung zu warten und nicht früher zu stornieren, wenn man sich auf § 651h Absatz 3 BGB (kostenfreier Rücktritt wegen unvermeidbarer**, außergewöhnlicher Umstände) berufen möchte.**

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    @kastenwagen sagte:

    Knackpunkt für mich sind im Hinblick auf die " aussergewöhnlichen Umstände "

    In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" genannt wird.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?toc=OJ%3AL%3A2015%3A326%3AFULL&uri=uriserv%3AOJ.L_.2015.326.01.0001.01.ENG

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    @vonschmeling
    Die Reise wurde am 21.01.20 gebucht und Mitte März habe ich beim Reiseveranstalter angerufen (kann mit dem Einzelverbindungsnachweis nachgewiesen werden), um wegen der aktuellen Ereignisse zu stornieren.

    Mir wurde geraten, die weitere Entwicklung abzuwarten, da die Mindeststornierungegebühr bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 % beträgt und nicht sicher sei, ob die Reise stattfinden wird. Ob die Reise stattfinden wird, scheint nach wie vor nicht sicher zu sein, da die Restzahlungen für alle Reisen mit Reisebeginn im Mai und Juni derzeit nicht geleistet werden müssen.

    Die Anzahlung betrug 25 % und die Stornierungskosten bis zum 30. Tag vor Reisebeginn sind ebenfalls 25 %. Unsere Anzahlung = derzeitige Stornierungsgebühr ist also auf dem Konto des Reiseveranstalters. Wenn der Reiseveranstalter einen stornokostenfreien Rücktritt nach § 651h Abs. 3 BGB nicht akzeptiert und unseren Rücktritt als Rücktritt im Sinne von § 651h Abs. 1 BGB ansieht, liegt es doch an uns, ob wir einen Rechtsstreit auf Auszahlung der Anzahlung eingehen oder nicht. Richtig?

    "Verlieren" können wir doch nichts, wenn wir mit den in unserer Person liegenden Gründen und entsprechenden Nachweisen (die wir im Übrigen zur Vorlage bei unseren Arbeitgebern besorgt haben, da diese einen Überblick über die Anzahl der Risikopersonen haben wollten) einen Rücktritt nach § 651h Abs. 3 BGB aussprechen. Oder habe ich was nicht bedacht?

    Laut den Reisebedingungen nimmt der Reiseveranstalter nicht an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und die OS- Plattform kann auch nicht genutzt werden.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    Am 28.06.20 soll unsere Abreise von Köln nach Neapel erfolgen mit anschließender 5-tägiger Busrundreise um den Golf von Neapel. Von Köln aus finden erst ab 02.07.20 wieder Flüge nach Neapel statt, allerdings wird Neapel am 28.06.20 von Düsseldorf aus angeboten. Wir gehen davon aus, dass es rechtlich zumutbar wäre, uns einen anderen Abflughafen zu zu weisen.

    Da wir im 60. Lebensjahr stehen und Vorerkrankungen haben (ärztliche Bescheinigung liegt vor), mit denen wir bei einer Infizierung zu den Risikopersonen zählen, möchten wir von der Reise - bevor es am Freitag in die nächst höhere Stornostaffel geht - nach Paragraph 651 h Abs. 3 BGB wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände zurücktreten und die Erstattung der Anzahlung fordern. Uns ist bewusst, dass der Reiseveranstalter dies anders sehen könnte.

    Denn auch ohne offizielle Reisewarnung kann ein unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand vorliegen, wenn ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung besteht. Dabei ist in einer wertenden Betrachtung auch entscheidend, ob der Reisende wegen seines Alters oder wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehört.

    Die 5-tägige Busrundreise halten wir für uns zu riskant - das Jobticket wird derzeit vorsichtshalber nicht mehr genutzt und dann wäre es inkonsequent, solch eine Busrundreise zu unternehmen.

    Wie sieht es aus, wenn wir nun den Rücktritt vom Reisevertrag erklären und der Reiseveranstalter diese Reise nach unserem Rücktritt absagt?

    Pech gehabt, weil wir die Sache nicht ausgesessen haben und "zu früh" durch unseren Rücktritt Tatsachen geschaffen haben?

    Meine Recherche ob und unter welchen Bedingungen in Italien ab 28.06.20 Busrundreise stattfinden dürfen haben zu keinem Ergebnis geführt.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    @Wülfi71
    Über Google findet man das Infoblatt "Managing Disputes Through COVID-19: Programs, Best Practices and FAQs to Help Clients" von Visa vom 27.03.20.

    https://usa.visa.com/dam/VCOM/global/support-legal/documents/managing-disputes-through-covid-19.pdf

    Hierin sind unter den FAQs zu dem Aspekt "Streitigkeiten mit Stornierungen durch einen Händler" zwei Beispiele (Fragen 1 und 2) aufgeführt, die für den Erfolg eines Chargeback-Verfahrens bei einer Visa-Karte von Bedeutung sind.

    Meine Englisch-Kenntnisse sind nicht gut, aber ich glaube, dass dort sinngemäß folgendes steht: Hat ein Emittent Streitrechte, wenn eine Fluggesellschaft einen Flug storniert? Antwort: Ja, es besteht ein Streitrecht, wenn Dienstleistungen aus irgendeinem Grund, einschließlich Insolvenz, nicht erbracht werden. Die AUSNAHME sind Stornierungen, wenn der Vertragspartner die Dienstleistung aufgrund eines von der Regierung verhängten Verbots nicht erbracht hat, dann hat der Karteninhaber kein Streitrecht. Die behördlichen Vorschriften und / oder Gesetze ersetzen die Visabestimmungen für Streitigkeiten.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    Hier die "Managing Disputes Through COVID-19: Programs, Best Practices and 
    FAQs to Help Clients" von Visa vom 27.03.20:
    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://usa.visa.com/dam/VCOM/global/support-legal/documents/managing-disputes-through-covid-19.pdf&ved=2ahUKEwiYnb6fwffoAhWn1aYKHSw5B1QQFjAAegQIBhAB&usg=AOvVaw0QkhzLqZLXE6iCcOb7AuMe

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @vonschmeling
    Trotz "internationaler Regularien der Kartenorganisationen MasterCard und Visa" handhaben die Unternehmen das Chargeback-Verfahren unterschiedlich?

    Kann mir hier im Forum jemand sagen, wo man die Regularien nachlesen kann?

    Ich fühle mich von Bayern Card-Services ,(Kartenservice meiner Bank) regelrecht "abgefertigt", eine Ablehnung ohne Angabe der konkreten, überprüfbaren und nachlesbaren Rechtsgrundlage erhalten zu haben. Bei uns sagt man hierzu "friss oder stirb" oder "nimm's oder lass es sein" ...

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @KloppIhnRein
    ....und ein Chargeback-Verfahren scheint auch nicht zielführend zu sein, wenn das Kartenservicenter auf Vorlage einer Stornierungs- inkl. Erstattungszusage des RV besteht, sich der RV jedoch nicht meldet ...

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @dunklerfuerst sagte:

    Dann wird es mir ausreichen, mit dem Schreiben von Holidaycheck zur Bank zu gehen? Da ich nur von deren Seite die Info habe, dass die Reise storniert wird.

    @vonSchmeling
    Zur Info möchte ich mitteilen, dass ich unter Beifügung der Buchungsbestätigung/Rechnung des RV und der Mail von HC, dass die Pauschalreise storniert wird, das Chargeback-Verfahren beantragt habe, welches jetzt mit folgender Begründung von Bayern Card-Services (BCS) - Kartenservice der DKB abgelehnt wurde:

    "(...) Der erste Ansprechpartner für Sie als Karteninhaber bei Stornierungsfragen ist immer das jeweilige Vertragsunternehmen.

    Die internationalen Regularien der Kartenorganisationen MasterCard und Visa sehen aktuell keine Rechte für eine Rückbuchung in einem Pandemie-Fall vor. Aus diesem Grund müssen wir Sie zur Klärung Ihres Anliegens direkt an das Vertragsunternehmen verweisen.

    Nur wenn dieses eine Stornierung inkl. Erstattung zusagt und diese nicht innerhalb von 15 Tagen erfolgt, können Sie sich an uns per Zahlungsreklamaktionsformular, mit einer Erstattungsbestätigung und den Buchungsunterlagen erneut an uns wenden.

    Wir werden uns bemühen, den Betrag für Sie zurück zu buchen. (...)"

    Wenn der BCS auf Vorlage einer Stornierungs- inkl. Erstattungszusage des RV besteht, hat man mit einem Chargeback-Verfahren "Pech", wenn sich der RV nicht meldet ...😢 ... unbefriedigende Situation.

    Nachtrag: Der RV hat zwischenzeitlich nach Inverzugsetzung den vollständigen Reisepreis zurück überwiesen.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @holidaytripguy
    Wenn die Restzahlung nicht mehr abgebucht werden wird, warum wurde denn der Gutschein über den vollständigen Reisepreis ausgestellt? Der Gutscheinwert liegt doch über dem Anzahlungsbetrag. Oder wird der Gutscheinwert noch nach "unten" korrigiert?

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @edithe sagte:

    Alltours verzichtet auf die Gutschein -Lösung>klick

    Wäre schön, wenn dies auch für Buchungen der Marken Alltours-X und Byebye gelten soll...

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @KloppIhnRein
    Vom Veranstalter habe ich keine an mich adressierte Stornorechnung.

    Mir liegt lediglich die Mail von Holidaycheck "Ihre Reise wurde storniert. Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung" sowie der Screenshot der Website des Veranstalters, wonach alle Pauschalreisen mit Abreise bis 30.04.20 kostenlos storniert werden, vor.

    Macht es dann Sinn, ein gerichtliches Mahnverfahren zu beantragen?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @vonschmeling
    Apropos Facebook: wie nennt man das im Juristendeutsch, wenn auf der Facebook-Seite von Alltours eine Meldung von Alltours vom 16.03.20 steht, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden und dann 2 Tage nach (!) der Meldung, nämlich am 18.03.20, die Restzahlung von meinem Kreditkartenkonto abgebucht wird?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @holidaytripguy sagte:

    Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.

    Ich habe lediglich eine Mail von HC vom 21.03.20, in der mitgeteilt wird, dass die Reise storniert wurde und dass wir vom Veranstalter eine Stornobestätigung erhalten. Der Reiseveranstalter Byebye-Reisen (gehört zu Alltours) hat sich bisher nicht gemeldet und den Reisepreis auch nicht erstattet.

    ABER: auf der Facebook-Seite von Alltours habe ich zwei Meldungen von Alltours vom 16. und 19.03.20 gefunden, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden. Diese zwei Posts sind doch wohl - wenn auch nicht persönlich an mich adressiert - Stornobestätigungen, oder nicht?

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    Bei uns ist der Sachverhalt genauso: Keine Stornierung und keine Rückerstattung erhalten. Habe den Reiseveranstalter per Mail und Fax (Sendebericht mit Abdruck des Schreibens auf dem Sendebericht) unter Fristsetzung (konkretes Datum angeben!) aufgefordert, den Reisepreis auf mein Konto xxx zu erstatten und parallel heute bei meiner Bank online das Chargeback-Verfahren beantragt. Sehen Sie auf der Homepage Ihrer Bank nach. Commerzbank, ING, DKB usw. haben auf ihren Seiten Vordrucke und Ausfüllhilfen hinterlegt.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @candecor sagte:

    Die Gesetzeslage ist per heute eindeutig, da bedarf es keiner Auslegung, es gibt dafür einen eigenen Paragrafen - BGB 615h

    So lange hier keine rechtskonforme Änderung durch den Gesetzgeber erfolgt (und die ist noch nicht mal am Horizont sichtbar) ist dieser zur Anwendung zu bringen.

    Zur Möglichkeit, ein rückwirkendes Gesetz zu beschließen:

    https://jura-online.de/lernen/problem-rueckwirkung-von-gesetzen/236/excursus

    Allgemeine Fragen
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