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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    @aegyptenfan2711 sagte:

    noch nie so einen schwachsinn gelesen.
    erst kommt mal eine mahnung mit fristsetzung das die kohle bezahlt werden soll. wenn wir glück haben ist bis dahin klar was die mai reisen betrifft.

    Zitat: "Falls Sie nicht leisten, laufen Sie Gefahr, Mahnkosten zu zahlen. Außerdem kann der Veranstalter - allerdings nur unter Fristsetzung und der Androhung vom Vertrag zurückzutreten - von sich aus den Vertrag kostenpflichtig stornieren (zurücktreten und Schadensersatz) verlangen."
    https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnung-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    Der Reisepreis ist vollständig mit Kreditkarte bezahlt (Abflug wäre der 13.04.20 gewesen). Mit Mail vom 21.03.20 teilte HC mit, dass die Reise storniert wurde und dass wir vom Veranstalter eine Stornobestätigung erhalten. Der Reiseveranstalter Byebye-Reisen hat sich bisher nicht gemeldet und den Reisepreis auch nicht erstattet. Die 14 Tage nach 651 h BGB sind - ohne dass es meines Erachtens einer weiteren Mahnung unsererseits bedarf - verstrichen. Somit ist der Reiseveranstalter meines Erachtens in Verzug.

    Meines Wissens darf man das Chargeback-Verfahren nur einmal beantragen. Meine Überlegung ist nun, ob es Sinn macht bzw. ob ich bei meiner Bank jetzt das Chargeback-Verfahren beantragen sollte, obwohl ich vom Reiseveranstalter keinerlei Rückmeldung über die Erstattung des Reisepreises habe oder wird die Bank den Antrag ablehnen - z.B. weil der Reiseveranstalter sich noch nicht über die Rückzahlungsmodalitäten geäußert hat...🤔

    Eine weitere Überlegung ist folgende: wenn außergerichtliche Mahnungen seitens des Gläubigers beim Schuldner keine Wirkung zeigen, bleibt dem Gläubiger die Möglichkeit, seinen überfälligen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Der Gläubiger hat die Wahl zwischen zwei Verfahrenswegen, dem Klageverfahren und dem gerichtlichen Mahnverfahren. Im Ergebnis laufen beide Verfahren auf einen Vollstreckungstitel hinaus, der den Gläubiger zur Einleitung der Zwangsvollstreckung berechtigt.

    Was tun? 🤔🤔🤔

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    @vonschmeling sagte:

    Die Absage allgemein (alle Reisen bis einschließlich 30.4.2020 z.B.) reicht vollkommen aus, Schnitzelesser.
    In einer Situation wie der gegenwärtigen darf man die Formalien etwas lockerer nehmen.

    Wir haben von dem Reiseveranstalter Byebye-Reisen bisher nichts erhalten: keine Kündigung, keine Stornobestätigung, keine Rückerstattung, nix!

    Lediglich die Mail von HC "Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung" liegt uns seit 21.03.20 vor.

    Zählen die 14 Tage, bis zu denen nach BGB eine Rückerstattung zu erfolgen hat, ab der Mail von HC vom 21.03.20 (dann wäre Byebye-Reisen ab 06.04.20 in Verzug - und dann könnte ich doch ab nächster Woche bei meiner Bank das Chargeback-Verfahren beantragen (?)) oder hat die 14-Tage-Frist noch nicht begonnen, da der Reiseveranstalter Byebye-Reisen bisher den Vertrag nicht storniert / gekündigt hat? Abreise wäre am 13.04.20 gewesen.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    @vik62 sagte:

    @miwu

    geht doch noch , 😄 , von der TUI kommt nix. Reise wurde von Holidaycheck storniert , seitdem ist Stillschweigen. Fliegen wollten wir am 12.4.
    Ist schlichtweg ne Frechheit was da abgeht ....

    Ist bei Byebye-Reisen nicht anders: Reisebeginn sollte 13.04.20 sein. Restzahlung wurde am 17.03.20 mit Wertstellung 18.03.20 von Kreditkarte abgebucht. Mail von HC vom 21.03.20 lautete "Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung". Bisher keine Reaktion von Byebye-Reisen ... Streng genommen haben wir - da lediglich HC sich geäußert hat - bisher noch nicht mal eine Stornierung.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Trostlos7!T Trostlos7!

    Ob so ein Gutschein auch vererbbar ist? Bin 60 Jahre alt und Mutti 84...

    Allgemeine Fragen
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