OK, OK... ich bin ja lernfähig...
Ich habe einen Vertrag geschlossen, ohne mich eingehend mit den AGB zu beschäftigen.
Ich lasse es jetzt mal dahingestellt sein, ob diese AGB einer richterlichen Überprüfung standhalten, bei den Flugzeiten hat man die entsprechenden Paragraphen ja auch zugunsten der Reisenden kassiert.
Trotzdem finde ich es ein Unding, mit dem Flug mit der Gesellschaft XY zu werben und diese Aussage (jaja: unverbindliche) über die AGB zu kassieren. Für mich bzw. mein Rechtsempfinden ist und bleibt das nicht in Ordnung.
Danke für den Hinweis auf die Foren zum Reiserecht 
