Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.
Hier noch ein Urteil vom AG Duisburg gerde mal 6 % Entschädigung
Alleindie "Sterne" machen den Hotel-Kohl nicht fett:
Ist das von Pauschaltouristen gebuchte Hotel ausgebucht und bietet derReiseveranstalter ein zwar geringer "besterntes", aber imKomfort gleichwertiges Hotel an, so haben die Urlauber nicht das Recht, die Reise auf Kosten des Veranstalters abzubrechen.Entscheidend ist, ob die wesentlichen Elemente – Zimmerausstattung,Außenanlagen, Strandnähe – dem entsprechen, was auch imausgesuchten Hotel erwartet werden konnte. (Einem Amtsrichter inDuisburg reichte es in diesem Zusammenhang nicht, dass die Urlauberangaben, ihr Zimmer sei kleiner und außerdem "nicht so modernaufgemacht" wie das in dem gebuchten Hotel. Der DuisburgerAmtsrichter sprach den Unzufriedenen allerdings insgesamt 6 Prozentdes Reisepreises als Ersatz zu, weil sich die Balkontür einige Tagelang nicht öffnen und die Toilettentür während der gesamten Zeitnicht richtig schließen ließen.) (AZ:74 C 962/05)
Urlauber36/38
@Urlauber36/38
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Alltours? Lieber meiden? -
Alltours? Lieber meiden?Alltours ist ein guter Steuerzahler in Duisburg und so wird das sicher auch von den AG Duisburg und Richter editiert gesehen. Alltours bekommt bei diesem Gericht immer Recht und der Kläger zahlt dann auch noch die Anwaltskosten des Beklagten. Schauft euch die Urteile im Internet an. FINGER WEG VON ALLTOURS ich bin auf die Schnauze gefallen 4 Sterne Hote war völlig überbucht. Das Ersatzhotel eine 2 Sterne Hotel. Vor Gericht kein Recht bekommen. In Zukunft gebe ich der Buchung lieber ein paar Euro mehr aus buche bei Neckermann oder Tui aber nie wieder bei Alltours oder Töchter.