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  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    UrlaubsbewerterU Urlaubsbewerter

    Hallo, auch wir haben am 08.12.08 über ein Reisebüro eine Pauschalreise von FTI nach Dubai zum Preis von 1374 Euro für 2 Personen gebucht. Die Buchungsbestätigung und Rechnung sowie Sicherungsschein mit Zahlungsmodalitäten ging einen Tag später von FTI bei uns ein. Am gleichen Tag haben wir noch bei FTI Zug zum Flug gebucht und der Sachbearbeiter hatte die Angelegenheit nochmals bearbeitet. Auffälligkeiten zum Reisepreis waren nicht vorhanden. Am 10.12.08 wurde von uns die Anzahlung geleistet. Erst am 19.12.08 machte FTI einen Irrtum (Buchungsfehler) geltend und erklärt einseitig den Vertrag für nichtig. Der Originalpreis sollte nun 4488 Euro betragen, was wir nicht akzeptierten. Über einen Rechtsanwalt bestanden wir auf der Einhaltung des rechtskräftigen Reisevertrags. FTI zeigte sich bisher uneinsichtig und schickte uns eine Rechnung über "Stornierung" mit 0 Euro. Keine weitere Erklärung hierzu und auch keine Angaben, was mit der Anzahlung ist. Wir wollen nach wie vor zu dem vertraglich vereinbarten Preis fliegen, allerdings zieht FTI durch ihre ablehnende Haltung alles in die Länge. Der Flug nach Dubai ist terminiert vom 30.04.2009-10.05.2009 und eine gerichtliche Klärung wird schwierig werden. Hier bedarf es eines Dringlichkeitsantrages in Form einer einstweiligen Verfügung, um rechtzeit die Angelgenheit vor Gericht zu klären. Die Wahrscheiblichkeit zu gewinnen ist auf Grund der Gesamtumstände unter Berücksichtigung der ergangenen Urteile als gut einzustufen, allerdings ist die Zeit bis zur Entscheidung sehr eng bemessen. Mindestens 17 Buchungen eines anderen Reisebüros sind mit gleichen Problematik hiervon betroffen. Einer dieser Reiseteilnehmer erwirkt eine einstweilige Verfügung, einem anderen sind die Buchungsunterlagen wohl zugegangen, einem anderen wurden wohl 150 Euro Entschädigung von FTI angeboten. Wichtig wäre zu erfahren, ob in gleicher Angelegenheit schon Klagen eingereicht wurden. Die Meinung von 2 weiteren Anwälten liegen mir vor. Diese sind der Meinung, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen. Buchungsfehler sind laut Beiträgen in Holidaycheck bei FTI schön öfters aufgetreten. Es wäre äußerst ärgerlich, wenn FTI sich einer gerichtlichen Klärung dieser Angelegenheit nicht stellen müsste. Wir sind uns keines Verschuldens bewusst, weil wir auch Vergleichsangebote zu einem ähnlichen Preis vorweisen können, wie er angeboten wurde. Meinungsaustausch auch unter 071616161021.

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