@Uwe
"Oder kommt er so aus der Mängelhaftung raus?"
Nein, denke ich nicht. Es wurde ja ausdrücklich erwähnt, dass "keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind." = kein störender Baulärm (Reisemangel).
Kommt es zu Lärmbelastigungen, kannst du demzufolge m. E. sehr wohl einen Reisemangel geltend machen.
Bleibt die Tatsache der Bauarbeiten an sich. Auf diese wurde der Informationspflicht entsprechend hingewiesen.
Sollte dich die Sache sehr beunruhigen, kontaktiere den RV und frage nach Umbuchungsmöglichkeiten und ob eine kostenfreie Umbuchung unter diesen Umständen möglich ist.
Falls ich falsch liege, bitte berichtigen.