Selbstverständlich wird er die Schadensminderungspflicht meinen und könnte daraus im schlimmsten Fall tatsächlich eine Weigerung zur vollständigen Erstattung resultieren. Mir ist halt ebenfalls nichts bekannt.
Allerdings bedeutet ein bisheriger Verzicht auf die Praxis nicht, dass dieser ewig andauert. Insofern ist das Risiko an sich nicht ganz unter den Tisch zu kehren.