Hallo Chris,da haben wir uns wirklich mißverstanden...
In der Neuesten Ausgabe vom Mallorca-Magazin (seit gestern in D erhältlich) werden noch mal konkrete Fragen beantwortet. Zitat:
-Muß ein konkreter Bereich im Lokal für Raucher und Nichtraucher eingehalten werden?
Nein. Solange das Recht des Nichtrauchers respektiert wird,kann der Gastronom die Bereiche selbst bestimmen.
-Darf auf Terrassen und in Biergärten geraucht werden?
Ja,denn hierbei handelt es sich nicht um geschlossene Räume.
-Kann ich auf einen Nichtrauchertisch bestehen?
Ja. Falls aus irgendeinem Grund die Ausschilderung nicht eindeutig ist, muß der Ober ihnen einen Tisch zeigen. Falls alle Nichtrauchertische belegt sind, ist der Wirt allerdings NICHT verpflichtet, einen Rauchertisch in einen Nichtrauchertisch zu verwandeln.
-Darf an der Bar geraucht werden?
Ja,vorausgesetzt,es wird dort nicht mit Lebensmitteln hantiert und es sind andere Nichtraucherzonen ausgewiesen.
-Darf in Diskotheken und Festsälen geraucht werden?
Ja,sofern dort keine Lebensmittel verarbeitet werden.
-Darf auf dem Airport oder im Gebäude des Fährhafens geraucht werden?
Nein,es sei denn,es gibt EINE BAR MIT EINER AUSGEWIESENEN RAUCHERZONE.
Zitat Ende.
Ich hoffe nur,die Airportbetreiber kennen diese Ausführungsbestimmungen,und man hat dort so ´ne Bar eingerichtet...
l.G.Waldschrat