nja...
Der "Verrechnungsscheck" ist doch völlig ok. Mit dem Verrechnungsscheck gehe ich zu meiner Bank und lasse ihn meinem Konto gutschreiben. Das ist völlig normal und ein übliches Verfahren.
Zitat aus dem Scheckgesetz:
Für den Postversand werden von Firmen in der Regel Verrechnungsschecksgenutzt. Hier wird durch den Vermerk "Nur zur Verrechnung" auf dem Scheckdie bezogene Bank angewiesen, den Scheck nur im Wege der Kontogutschrifteinzulösen. Der Verrechnungsscheck ist somit gewissermaßen eineSonderform des Überbringerschecks, der allerdings von der bezogenenBank nicht bar ausgezahlt werden darf. Der Empfänger muß den Scheckin der Regel über seine Bank zum Inkasso und Gutschrift des Gegenwertsauf sein Konto einreichen (Par 39 ScheckG).