wolfulla wrote:
Daraufhin machte uns dieser ein super Angebot was eruns auch schriftlich bestätigte. Auf unsere Frage, wie wir zu diesem Preis ein Zimmer bekommen könnten, teilte er uns mit, daß das Hotel nicht ausgebucht sei und auch wegen der Weltwirtschaftskrise nicht damit zu rechnen sei, daß es 2010 ausgebucht ist.
Im Juli haben wir uns dann per mail mit dem Manager in Verbindung gesetzt und er schickte uns eine Bestätigung des Zimmers vom 30.12. 2009 -18.02.2010 auch der Preis blieb wie vereinbart.
Wenn dieser Schriftverkehr / Angebot vom Hotel aus geschickt wurde, besteht - zumindest nach deutschem Recht - Anspruch auf Erfüllung des Vertrags. Die Frage erhebt sich allerdings, ob dies auch für das Urlaubsland zutrifft und wie man mit einem dortigen Gerichtsstand seine Forderung durchsetzen wird können...