@Reisinger850: Welche Bank ist das denn? Die Sparkassen und die DKB (Miles&More) haben jedenfalls bei Mastercard deutlich geringere Anforderungen. Die Aussage "nach Rückmeldung von Mastercard" kann auch nicht stimmen, da Mastercard in ein Chargebackverfahren gar nicht eingebunden ist. Das läuft von Dir als Karteninhaber über die Kartenherausgebende Bank (den Issuer) an die Bank von FTI (den Acquirer) und läuft nach den Chargeback Guides von Mastercard, die für nicht abgesicherte Einzelleistungen ausdrücklich ein Chargeback vorsehen. Da will Dir jemand einen Bären aufbinden. Oder hast Du auf Deiner Mietwagenbuchungsbestätigung von FTI wie andere hier auch "Pauschalreise" drauf stehen und einen Sicherungsschein abgedruckt? Dann könnte ich verstehen, dass Deine Bank eine Ablehnung des DRSF sehen will.
Wülfi71
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ? -
Flugzeuge Konfiguration2er Bestuhlung am Fenster haben auf der Langstrecke i.d.R. alle A330, A340 und B767, eine Besonderheit ist Japan Airlines, die haben die 2er in der Eco sogar in der 787. Allerdings ist man vor einem Musterwechsel nie gefeit und dann landet man sogar mit Sitzplatzreservierung ggfls. in einer Dreierreihe. Die sicherere Wahl ist es daher, PEC zu buchen.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@Armin: Dreiseitiger Antrag O.O soooo kooperativ war die Bank dann aber auch nicht, bei der DKB geht das per Click im Onlinebanking... Aber schön, dass das mit den Chargebacks bei Einzelleistungen mit der Stornobestätigung bei Visa und Mastercard jetzt auch in der Praxis funktioniert.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@Sanni99: Ich finde Deinen Fall mit der verbrecherischen Erpressung des 2-3 fachen des Reisepreises nur für das Hotel schwierig und sicherlich auch für andere Reisende mit dem gleichen Problem interessant
Gibt Dir der DRSF denn eine Deckungszusage für die Mehrkosten? Dürfte am Ende ja eher das 3-4 fache dessen sein, was FTI dem Hotel gezahlt hätte. Gibt es schon eine Aussage des DSRF, wie er gedenkt mit diesen verbrecherischen Hoteliers umzugehen?Ansonsten würde ich mal die Chargebackfristen im Auge behalten, wenn ihr mit Kreditkarte im Hotel bezahlt habt, und rechtzeitig ein Chargeback w/ Betruges versuchen, wenn der DRSF eine Übernahme der Mehrkosten verweigert. Wird aber vermutlich nur mit Ablehnungsschreiben des DRSF funktionieren.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?Man kann es nur in aller Deutlichkeit sagen: Wer Lastschriften von PayPal oder PayPal Kreditkartenzahlungen per Chargeback zurückruft, hat gehörig einen an der Waffel. Der wird von Paypal konsequent gesperrt und Paypal wohl auch nie mehr nutzen können, weil er damit ja ausdrückt: PayPal ist unseriös und hat unberechtigte Abbuchungen vorgenommen. Ob Käuferschutzanträge bei einem so dummen Verhalten noch bearbeitet werden, ist vom Goodwill von Paypal abhängig. Der richtige Weg bei Paypal ist immer: Paypal Abbuchung einlösen, Käuferschutzantrag innerhalb von 180 Tagen nach Zahlung stellen. Nach allem was ich gehört habe läuft das bei FTI glatt durch und das Geld wird erstattet. Wer aus den 180 Tagen raus ist, guckt mit dem Ofenrohr ins Gebirge, das ist dann wie eine Überweisung zu betrachten, die nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Und nochmal zur Klarstellung: Chargebacks bei VISA und Mastercard gehen nicht zu Lasten des insolventen Unternehmens, sondern zu Lasten der Acquirer Bank (der Bank, die für FTI die Kreditkartenzahlungen abgewickelt hat). Die zahlen aus der einbehaltenen Sicherheitsleistungen, reicht die nicht, ist es das Kreditrisiko der Bank. So lange die Acquirer Bank nicht in Insolvenz geht (unwahrscheinlich, selbst bei TC ist der Acquirer m.W. nicht Pleite gegangen), wird das Geld bei Erfüllung der Chargeback Bedingungen auch zurückkommen. AMEX ist selbst Acquirer und ziert sich dementsprechend. Bei TC haben sie letztendlich doch gezahlt, also dran bleiben und nicht abwimmeln lassen. Letztendlich ist die Karte eigentlich tot, wenn sie nicht den gleichen Insolvenzschutz bietet wie VISA oder Mastercard. Betrifft natürlich alles nur Einzelleistungen, bitte bei durch den DRSF gesicherten Pauschalreisen Chargebackversuche unterlassen, auch wenn der ein oder andere Schlaubi da vielleicht mal mit durchgekommen ist, weil die Issuer Bank nicht aufgepasst hat (bei TC haben manche sogar doppelt kassiert: Chargeback und Versicherung/Bund, Folge: Strafanzeige).
Erfahrungsaustausche bei VISA/Mastercard bringen übrigens gar nichts. Letztendlich entscheidet jede Issuer Bank (also die Bank, die Eure Karte herausgegeben hat) für sich, daher sind Vergleiche sinnlos. Im Großen und Ganzen sollte es bei VISA/Mastercard mit einer Stornobestätigung für Einzelleistungen aber keine Probleme mit dem Chargeback geben.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@ct8 sagte:
Wenn Pauschalreise draufsteht und du ganz unten den Sicherungsschein hast, dann bist du auch definitiv durch den DRSF abgesichert.
Wenn es nur eine Einzelleistung ist, gibt es keine Absicherung, ist gesetzlich vorgegeben, egal was auf den Bestätigungen steht. Die Rückmeldungen hier zeigen doch, dass FTI auch bei Einzelleistungen standardmäßig das Formular mit dem Text "Pauschalreise" und Abdruck des Sicherungsscheins rausgeschickt hat, wie viele andere es auch machen. Eine abgesicherte Pauschalreise wird es aber erst, wenn auch eine verbundene Leistung mit dazu gebucht wird. Wie die nun genau definiert ist, da wird's z.B. beim Kilometerpaket schwierig... 100% sicher kann sich Susi jedenfalls erst sein, wenn sie die Stornobescheinigung in Händen hält. Ihr ging es ja um das Thema neu buchen bei Einzelleistung ja/nein, nicht um das Thema Erstattung.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?Bei Fragen zu Paypal bitte immer mit posten, wann bezahlt wurde. M.W. kennt Paypal anders als VISA und Mastercard nur ein Datum, an dem eine 180 Tage Frist zu laufen beginnt, nämlich das Datum der Zahlung. Das Datum der Leistungserbringung ist für den Paypal Käuferschutz m.E. irrelevant. Wenn noch nicht mehr als 180 Tage seit der Zahlung vergangen sind, solltet ihr mit dem Käuferschutz erfolgreich sein. Falls jemand noch nach mehr als 180 Tagen nach Zahlung erfolgreich den Käuferschutz beantragen konnte, bitte hier melden, m.E. funktioniert das nicht.
Zum Thema Sicherungsschein: Ich habe es schon weiter oben gepostet: Ob einer dabei ist oder nicht, ist bei Einzelleistungen m.E. vollkommen irrelevant, der ist bei manchen Veranstaltern standardmäßig immer mit angedruckt für den Fall, dass man noch eine verbundene Leistung dazu bucht, gilt aber (oben wurde von Haberling ja bereits ein Muster gepostet) ausdrücklich nur für Pauschalreisen. Wer keine verbundene Leistung hat, dem hilft m.E. auch kein Abdruck des Sicherungsscheins, das ist ja kein Wertdokument, das individuell für den jeweiligen Reisenden ausgestellt wird, sondern nur eine Bestätigung, dass der Veranstalter generell eine Absicherung für Pauschalreisen hat. Machte früher noch mehr Sinn, als es verschiedene Versicherer gab (da gab es sogar Seiten, auf denen man prüfen konnte, ob er echt und gültig ist, auch die sagten aber nichts über den %-Satz der Absicherung aus, wie man bei Thomas Cook gesehen hat), mit Einführung des DRSF scheint mir das eigentlich ein Anachronismus zu sein.
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MarabuDir ist schon klar, dass europäische Business Class nur freier Mittelsitz bedeutet, oder? Ansonsten sind das ganz normale Ecositze mit Ecoabstand, damit der Vorhang je nach Buchungslage nach vorn oder hinten geschoben werden kann. Erste Reihe wird meist nicht empfohlen weil man die Füße nicht unter den Vordersitz schieben kann w/ Bulkhead.
Und das "überforderte Personal am Schalter" kommt entweder von Condor oder einem der beiden Dienstleister am Airport.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@fuchsteufel sagte:
dann ist das schlichtweg betrug von amex, alle links, die über google dazu auf die amex seite verweisen wurden gelöscht.
da sieht man was das für eine saubande ist. ganz klar gab es die seiten, auf denen reklamation wegen fehlender lieferung als möglich beschrieben war. deren problem ist einfach, da sie für den karteninhaber das konto führen und zugleich auch für den vertragspartner, können sie die reklamation nur dem vertragspartnerkonto im eigenen haus belasten. aber! da werden keine zahlungen mehr eingehen und somit bleiben sie auf dem schaden sitzenAllen Einzelleistungsbuchern, denen AMEX das Chargeback verweigert, würde ich raten, sich beim BaFin zu beschweren! Hier der link zum entsprechenden Formular:
https://www.bafin.de/beschwerdeformular_start.html
Das geht schnell und ohne Kosten, ihr bekommt eine Rückmeldung, ob man der Sache nachgeht, zu Eurem Einzelfall wird das BaFin zwar keine Stellung nehmen, wenn sie Anzeichen für ein Fehlverhalten sehen, hat das aber einen ziemlichen Hebel für alle Betroffenen.Ich würde davon ausgehen, dass Amex -genau wie der Acquirer für VISA und Mastercard- eine Sicherheitsleistung von FTI einbehalten hat, aus der das Chargeback vorgenommen werden kann. Ggfls. hatten sie aber eine falsche Risikoeinschätzung (wie so viele) und die Sicherheitsleistung reicht nicht für alle Chargeback Ansprüche, daher vielleicht die Verweigerungshaltung.
Und ein Hinweis aus einem anderen Forum für die Mietwagenbucher: Dort berichten User, dass sie den Wagen bei Alamo ohne erneute Zahlung abholen konnten, da Alamo Vorkasse von FTI vereinnahmt hat (hätte ich mir auch nicht anders vorstellen können), ABER, selbst wenn der Mietwagen ohne erneute Zahlung abgeholt werden kann: Man muss wohl bei der Versicherung aufpassen: Es wurden wohl auch Tarife mit hoher Selbstbeteiligung verkauft, die im Schadensfall eine FTI Tochter zum größten Teil übernehmen sollte. Man darf Zweifel haben, dass das nach der Insolvenz noch funktioniert, evtl. läuft man Gefahr, im Schadensfall auf mehreren TEUR sitzen zu bleiben, also ggfls. vor Ort für eine Höherversicherung draufzahlen (wo ja sonst eigentlich immer als überflüssig vor gewarnt wird...)
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Mavi Gök Airlinedas ist doch nichts Airline spezifisches, hier kannst Du das Gleiche zu Qatar lesen, nur dass man es da schwachsinnigerweise auch noch auf Boeing schiebt:
Boeing-Panne in Athen: Passagiere kollabieren bei extremer Hitze (t-online.de)
Kommt regelmäßig bei allen Airlines auf der Welt vor und gehört zum allgemeinen Risiko. -
FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@melli- sagte:
Habt ihr auch einen Camper? Wir hatten leider 5 Tage vor Insolvenz alles überwiesen ....am 18.07. soll es losgehen. Laut Reisebüro wurde der Camper aber noch nicht storniert. Auf unserer Buchungsbestätigung steht Pauschalreise und wir haben einen Sicherungsschein, ich gehe davon auf; dass wir auch abgesichert sind. Im Notfall müssen wir nämlich den Camper vor Ort noch einmal zahlen, ist ja nicht gerade ein Schnäppchen.
Gibt es denn eine verbundene Reiseleistung? Wenn nicht, wäre ich mit so einer Aussage vorsichtig, drücke Euch aber natürlich die Daumen. Der Abdruck eines Sicherungsschein lag z.B. früher jeder 08/15 Eurowings Flugbuchung dabei, der zog aber nur, wenn auch eine weitere verbundene Reiseleistung gebucht wurde (war ziemlich im Kleingedruckten versteckt), dabei war der Ausdruck aber immer.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@manuel-lyska sagte:
Oder glaubst du, die aktuelle Info bei einzelnen Hotelbuchungen (aktuell wird versucht, dass man die Leistungen tdem beanspruchen kann ), ist lediglich für jene wo das Hotel bereits die Zahlung von FTI vorab bekommen hat.
Genau davon gehe ich aus. Der Insolvenzverwalter hält auch niemanden hin, wie hier so gerne behauptet wird (warum sollte er?), er braucht schlicht und ergreifend Zeit, zu prüfen, was bezahlt ist und was nicht und wo es sich für die Masse lohnt die Leistung zu erbringen (dürfte in den wenigsten Fällen der Fall sein) oder nicht. Daher wurden die Reisen bis -moving target- abgesagt, weil hier für eine Prüfung schlichtweg zu wenig Zeit zur Verfügung steht, die Reisen danach wird man sich genau ansehen und wenn die Leistung von FTI nicht bezahlt wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stornieren. Für durch FTI bereits bezahlte Leistungen (dürfte nur selten der Fall sein, ich könnte mir das z.B. bei Mietwagen oder Hotels in den USA vorstellen) kann und wird der Insolvenzverwalter gegen Bestätigung der Durchführung der Leistung aber durchaus vom Kunden (Rest-)Zahlung bei Fälligkeit verlangen. Die Konten werden auch nur dahingehend gesperrt, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des Insoverwalters möglich sind. Zahlt man trotz Bestätigung der Durchführbarkeit durch FTI, vertreten durch den Insoverwalter dann nicht, wird man vertragsbrüchig mit allen damit verbundenen Auswirkungen.
Als Königsweg scheint sich hier ja schon lange die Neubuchung mit Flexoption herausgestellt zu haben, bei der man schlimmstenfalls die Flexgebühr riskiert, falls FTI die Reise wider erwarten doch noch durchführt. Die Anex Variante klingt komplex, ich würd's nicht machen, da für mich nicht zu 100% zu durchschauen, aber jeder wie er mag. Alles andere obliegt der persönlichen Einstellung, entweder:
Ich scheixx auf das Geld, Hauptsache Urlaub: Dann steht einer Doppelbuchung ohne Flexoption natürlich nichts entgegen. Aber bitte nicht versuchen, andere hier davon als "Königsweg" zu überzeugen, von wegen "Reisen wären rechtlich schon klar durch FTI storniert" o.ä., diese Variante birgt finanzielle Risiken, bzw. rechtliche Unwägbarkeiten die nicht jeder tragen kann/will
oder
Ich scheixx auf den Urlaub, Hauptsache ich verliere kein Geld: Dann das Storno abwarten und sich das Geld über den DRSF wiederholen oder sich freuen, falls die Reise wider Erwarten doch noch durchgeführt wird.Und allen, die hier mit der alten Leier (wir kennen sie ja schon von TC) kommen, die Vermittler hätten vor FTI warnen müssen, empfehle ich die Causa Kirch gegen Deutsche Bank/Breuer: Eine solche Warnung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann zu einer "self-fulfilling prophecy" führen, ist streng untersagt und würde den Vermittler in erheblichen Maße schadensersatzpflichtig machen.
Und abschließend noch zu den Hoteliers: Die Gäste in den Zimmern wohnen zu lassen, macht den Schaden für sie kein Stück größer, so kurzfristig bekommen sie die Zimmer ohnehin nicht neu vermietet. Es ist schlichtweg Nötigung, trotz Zusage des DRSF Zahlungen zu erpressen, selbst wenn man dieser keinen Glauben schenkt (was m.E. nur vorgetäuscht ist, die wissen schon sehr gut, dass sie sich darauf verlassen können). Spannend wird im Nachhinein ja noch, wie viel da auf die von FTI geschuldete Summe noch draufgeschlagen wurde, ich gehe davon aus, die haben ihre Phantasie walk-in Raten belastet. Ich hoffe, dass der DRSF das fein säuberlich sortiert und jeder zu viel gezahlte Euro von den Hotels zurückgefordert wird.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@christina-2608 sagte:
In einem verlinkten Artikel ein paar Seiten weiter vorne stand, dass Visa Kunden zusätzlich zu den Unterlagen eine Kontaktaufnahme zum Veranstalter vorlegen müssten. Ist damit eine Fristsetzung für die Rückzahlung gemeint?
thetorist hat doch gesagt, dass FTI ihm schon schriftlich bestätigt hat, dass sie das Hotel storniert haben. Mit diesem Schreiben sind die Voraussetzungen für ein Chargeback bei VISA und Mastercard (Buchung Einzelleistung ohne DRSF und Bestätigung, dass die Leistung nicht mehr erbracht wird) erfüllt. Es darf halt kein Chargeback geben für Leistungen, die vielleicht doch noch erbracht werden (wie unwahrscheinlich das auch ist), daher wird eine Bestätigung über die Nichterbringung der Leistung benötigt. Wer zu ungeduldig ist, um auf die Stornobestätigung von FTI zu warten, der kann natürlich auch -sofern das kostenfrei möglich ist- selbst stornieren, FTI unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern und bei der zu erwartenden Nichtzahlung das Chargeback beantragen. Ich würde vorher aber genau schauen, ob ich wirklich kostenfrei stornieren kann. Ich vermute doch sehr, dass die meisten günstige, nicht stornierbare und nicht erstattungsfähige Prepaidraten gebucht haben, wenn man die storniert, macht man sich u.E. zahlungspflichtig und die Forderung kann sogar der Insoverwalter durchsetzen, daher wäre ich da vorsichtig und würde lieber auf das offizielle Storno von FTI warten.
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Qatar Airwaysbei Qatar ist bei einem Business Class Upgrade i.d.R. keine Sitzplatzreservierung inklusive, dafür darfst Du noch mal richtig tief in die Tasche greifen (dann siehst Du aber natürlich auch die Sitze). Sonst erst beim Online Check In. Und da kann es sein, dass alle Doppelsuiten schon weg sind, weil ihr erst 48h vor dem zweiten leg einchecken könnt, während alle, die keinen Anschluss haben schon 48h vor dem 1. leg einchecken können, bzw. alle, deren Anschluss früher geht als Eurer, sich vor Euch die Sitzplätze aussuchen können. Die Wahrscheinlichkeit nicht nah zusammenzusitzen ist also hoch. Lounge ist übrigens i.d.R. auch nicht enthalten. Und was meinst Du mit zusammensitzen? FRA-DOH in der 773 müsste Q-Suite sein, stell ich mir für ein so junges Kind nicht so toll vor, selbst in den Doppelsuiten in der Mitte (ohne Fenster) wäre da doch eine ganz schöne Distanz zu Euch. Zu Dritt kann man sich doch toll in der Eco eine Dreierreihe am Fenster reservieren, m.E. die deutlich bessere Wahl als Familie.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@fuchsteufel sagte:
Rechtlich habe ich es ebenfalls prüfen lassen. Es ist schwierig, natürlich kann man per Anwalt hier AMEX zur Rückbuchung auffordern. Jedoch gibt es weder zu so einem Fall bisweilen keine belastbare Rechtsprechung und ob die Gerichte hier zu Gunsten des Kunden entscheiden würden, ist ungewiss. Höchstwahrscheinlich ist das Geld also verloren. Dennoch werde ich AMEX per Anwalt anschreiben lassen. Bin aber nicht zuversichtlich.
Je mehr ich zu dem Thema recherchiere, desto schlechter wird mir. Das ist eigentlich schon ein Skandal für sich. AMEX hält seine Chargeback Bedingungen anscheinend geheim, manche behaupten sogar, es gäbe gar keine, selbst für Anwälte waren diese z.B. im Rahmen der Thomas Cook Pleite nicht einsehbar. Letztendlich haben sie aber immer gezahlt (ist auch hier im TC Thread nachzulesen). Inzwischen stürzen sich schon einige Anwälte auf das Thema und bieten ihre Dienste an, wenn man "Amex Chargeback Insolvenz" googelt, gibt es da interessante Treffer. Unglaublich. Eigentlich sollte man jetzt seine Karte kündigen. Damit sollte es hier aber jetzt genügen. Ich drücke jedenfalls allen Einzelleistungsbuchern, die mit AMEX gezahlt haben, die Daumen, wünsche ihnen starke Nerven und dass sie am Ende ihr Geld wiederbekommen.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@germanrollercoaster sagte:
Das ganze ist sehr ärgerlich, aber ich kann jedem nur empfehlen Paypal zu nutzen - dann hat man besser als Kreditkarten & Co andere Möglichkeiten, wenn mal etwas nicht stimmen sollte.
Vorsicht mit solchen pauschalen Aussagen! Die Paypal Fristen sind m.W. nur vom Zeitpunkt der Zahlung, nicht vom Zeitpunkt der Leistungserbringung abhängig. Zahlst Du mehr als 180 Tage vor dem Datum der Leistungserbringung, hast Du m.E. gar keinen Käuferschutz mehr. Mastercard/VISA sind daher m.E. klar zu bevorzugen. Klar abraten (habe ich auch immer getan) kann man allerdings davon, Vorauszahlungen völlig ungeschützt per Überweisung zu tätigen.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@nuray-sn sagte:
Auch wird hier ständig von einem Chargeback gesprochen.
Wie sieht es mit einer Visa Debitkarte (Lasteinzugsermächtigung) aus?Kann jemand dazu etwas sagen. Die Bank sagt, 8 Wochen hat man Zeit den gebuchten Betrag zu reklamieren. Habe ich auch gemacht. Gibt es denn auch die geringste Chance wieder zurück zu buchen?
Bei allen VISA oder Mastercard gebrandeten Debitkarten sollte ein Chargeback zu den gleichen Bedingungen wie bei einer "echten" Kreditkarte möglich sein, es unterscheiden sich ja nur die Form und Zeitpunkt der Abbuchung.
Hier noch eine aktuelle und m.E. korrekte Information der Sparkassen zum Ablauf eines Chargebacks:
https://www.sparkassen-kreditkarten.de/service/wichtige-meldungen/insolvenz-fti-touristik.html
Zusammengefasst: Bei Pauschalreisen ist ein Chargeback (zunächst einmal) nicht möglich, da der DRSF in Anspruch zu nehmen ist. Die "Chance" ist also gleich Null, es sei denn ein unerfahrener Bankberater*in lässt das Chargeback zu, obwohl er das nicht durfte.
Bei Einzelleistungen ist das Chargeback möglich, sobald das Storno von FTI nachgewiesen werden kann. Die "Chance" beträgt also gleich 100%, aber nicht unbedingt jetzt und sofort. Braucht also unter Umständen etwas Geduld. Wer eine Bestätigung von Hotel, Mietwagenverleih o.ä. über das Storno hat, sollte es m.E. ruhig damit schon versuchen.Ausnahme: AMEX. Gegen den ihre Kundenfeindlichkeit hilft -nach Erfüllung der o.g. Voraussetzung à la Mastercard/VISA- nur Hartnäckigkeit - und besser künftig die Karte nicht mehr für Zahlungen einsetzen, die man gegen Insolvenz absichern will.
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@quarkii sagte:
Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren. Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden. Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.
Leider kennt sich kaum ein Bankmitarbeiter wirklich mit Chargeback aus, da wird dann schon mal -wie hier- viel Unsinn erzählt. Ich zitiere mal Mastercard: "Chargeback gilt auch bei Insolvenz" (Quelle). Manche Bankberater*innen machen Chargebacks, obwohl sie es eigentlich nicht dürften (da Absicherung durch den Fonds), andere lehnen Chargebacks ab, obwohl sie es akzeptieren müssten (z.B. Buchung von stornierten Einzelleistungen wie Mietwagen). Hier nochmal der Link von DKB/Miles & More, was da steht stimmt alles mit den Chargebackbedingungen von Visa und Mastercard überein, die ich mir mal im Rahmen der TC Pleite zu Gemüte geführt habe:
https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/fti/
Die DKB hat sich im Gegensatz zu anderen Banken auch bei der TC Pleite schon sehr vorbildlich verhalten, andere leider erst, nachdem u.a. die BILD Zeitung öffentlich Druck gemacht hat. Da gilt es hartnäckig zu bleiben, bzw. manchmal hilft auch ein wenig Geduld, z.B. wenn allgemein (auch den Banken) bekannt wird, dass Einzelleistungen von FTI nicht mehr erbracht werden, die Fristen sind beim Chargeback relativ großzügig, so dass man nicht in Panik geraten muss.Wenn ein Hotel eine Kreditkartenzahlung von mir erpresst hätte, würde ich übrigens auch zunächst einmal ein Chargeback wegen Betrugs/Doppelzahlung/you name it beantragen. Wenn's bei der kartenausgebenden Bank durchgeht (bei manchen geht das relativ problemlos im Onlinebanking), wird es dem Hotel vom Acquirerer zurückbelastet, kommt das mehrfach vor, wird das Hotel von der Acquirer Bank gesperrt und kann in Zukunft keine Kreditkartenzahlungen mehr annehmen. Einklagen können/werden die die Forderung in Deutschland nicht, da nach deutschen Recht aus Straftat (Nötigung) erlangt. Müssten nur genug machen und die Banken müssten mitspielen (und nicht wegen Pauschalreise auf den Fonds verweisen, m.E. sind die gezahlten "Lösegelder" unabhängig davon als aus Straftat erlangte Mittel zu betrachten).
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?@vhi sagte:
Für diejenigen, deren Pauschalreise mit Abreise vor dem 10. Juni storniert wurde: Empfehlen Sie, ein Rückbuchungsverfahren bei der kreditkartenausgebenden Bank zu versuchen? Ich bin mir nicht sicher, ob diese Art von Situation abgedeckt ist.
Ich befürchte, dass dies ein Problem für die Rückerstattung durch DRSF sein könnte (ich versuche, das Geld auf andere Weise zurückzuerhalten).Bei durch den DRSF abgesicherte Reisen sind kartenausgebende Banken angehalten, das Chargeback zurückzuweisen und auf den DRSF zu verweisen, in den Chargeback Bedingungen steht auch, dass bei Pauschalreisen Absicherungen wie der DRSF zuvor in Anspruch zu nehmen sind, siehe z.B. Infos der DKB zur Miles & More Kreditkarte:
Insolvenz der FTI Touristik GmbH | Miles & More Kreditkarte (miles-and-more-kreditkarte.com)
Vereinzelt kommt man mit dem Chargeback auch bei einer Pauschalreise durch, aber nur wenn der Bankberater sich nicht auskennt (der später Ärger dafür bekommt, wenn er das Chargeback zulässt).
Chargeback bedeutet nämlich nicht, dass das Geld wie bei einer Lastschriftretoure vom FTI Konto zurückgeholt wird, sondern von der so genannten Acquirer Bank (bei FTI wohl Unzer für Visa und Mastercard). Die verrechnet das Chargeback zum einen gegen einbehaltene Sicherheitsleistungen, darüberhinausgehende Beträge kann sie aber nur im Insoverfahren für die (vermutlich geringe) Quote anmelden, d.h. sie erleidet einen Ausfall.Für nicht abgesicherte Mietwagen, Nur-Hotel, Nur-Flugbuchungen sollte bei VISA und Mastercard das Chargeback durchführbar sein und würde ich auch empfehlen.
Über mehr Probleme berichten -wie bei der TC Pleite auch- wieder AMEX Kunden. Amex ist wohl selbst Acquirer Bank und will den Schaden nicht übernehmen und versucht wie Betroffene berichten derzeit Chargebacks mit dem Verweis auf FTI/Insoverwalter abzuwimmeln - auch bei nicht über den DRSF abgesicherte Buchungen! Hier kann man nur raten: Nicht locker lassen! Am Ende haben sie, auch wenn es gedauert hat, die Erstattungen doch vorgenommen, kann man noch irgendwo tief vergraben im Thomas Cook Thread nachlesen.