´Hallo
Nachdem mich ein Forumsleser (nochmals herzlichen Dank an dieser Stelle an Manfred aus Bochum) auf ein Urteil aufmerksam gemacht hatte, dem zu Folge man als Kunde das Recht hat bei verfallenen Flügen die Steuer und Gebühren zurückzufordern, habe ich von German Wings eine entsprechende Zusage erhalten.
Es würde mich jedoch auch interessieren ob:
- Dieses Recht erst seit der Urteilsverkündung besteht, oder ob es möglich ist auch bei länger zurückliegenden Flügen diesen Anspruch geltend zu machen.
- Ob dieses Urteil in ganz Europa bindend ist.
- Ob der Anspruch nach einer gewissen Zeit verjährt.
Gruß
Karl