Wenn es kein Gesetz in Malta geben sollte, welches das Übernachten minderjähriger verbeitet, dann danke ich dass rein juristisch die Entscheidung schon bei den Eltern liegt, denn die haben nun mal das Aufenthalt-, Bestimmungs-, und Sorgerecht.
Rein juristisch wäre dass dann klar. ( Diese Info müsste man beim RV oder botschaft etc. rausfinden können)
Ob die Gasteltern dass dann aber auch in ihrem Haus erlauben, ist dann wieder was anderes, hat dann aber nichts mit der juristischen Zulässigkeit zu tun ...
So long
Manu
PS: Mir ist es unverständlich, dass es so schwer zu sein scheint, einfach n ur eine Frage zu beantworten. Wieso muss man immer noch seine "Meinung" dazusagen ?! Die Frage war nur "ob", nicht wer es gut findet, es auch erlauben würde etc. ...!