Rechtlich betrachtet muss eine Fluglinie jene Teile des vereinbarten Transportentgelts zurückzahlen, die erst durch den tatsächlichen Reiseantritt der Fluglinie entstehen, meist also alle Flughafentaxen und -gebühren.
Allerdings können Fluglinien neben der Vereinbarung, den Flugtarif bei Stornierung nicht mehr zu ersetzen, auch eine Bearbeitungsgebühr für die Rückzahlung der Flughafentaxen vereinbaren. Das könnte theoretisch bedeuten, dass bei kleineren Flughafengebühren wie sie z. B. bei einem Flug in Europa anfallen, die Bearbeitungsgebühren für deren Rückzahlung gleich hoch oder höher sein könnte, als der Rückzahlungsbetrag.
Letzteres dürfte jedoch in diesem Fall nicht eintreten.
Allerdings - bei Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung müsste meines Erachtens der gesamte Ticketpreis, also inkl. Flughafentaxen versichert werden. Ansonsten könnte sich u. U. die Versicherung auf ihre AGB berufen. Diesen Punkt würde ich genau mit der Versicherung abklären!
Meint
Peter