@murat1977 sagte:
Hallo,
Jetzt wo die Versicherung in der Pflicht steht wie genau gehe ich vor. Das Hotel möchte Geld. Angenommen ich bezahle. Welche Rechnung reiche ich ein? Die von bucher oder die dann vom Hotel. Und muss ich Rücksprache mit dem mit der Versicherung halten bevor ich dem Hotel Geld gebe? Werder online noch telefonisch erreichbar die Versicherung.
Zitat von der kaera seite...
Kein Versicherungsschutz besteht für z.B.
- Versicherungsprämien von Reiseschutz
- Rechtsanwaltskosten
- Kreditkartengebühren
- Portokosten und sonstige Auslagen
Bei den genannten Kosten handelt es sich nicht um Leistungen der gebuchten Pauschalreise. Daher unterliegen diese Kosten nicht dem Versicherungsschutz zur Kundengeldabsicherung gem. § 651 r BGB
Würde die persönliche zahlung des zimmers im hotel als sonstige auslagen sehen...(meiner Meinung nach)