Es war doch längst alles geklärt! Und zum Teil würden anderswo deine Fragen auch gelöscht werden, weil es überhaupt nichts bringt, eine Frage instistierend dauernd zu wiederhlen. Wenn es sich um eine so enorme Preisabweichung handelt, dass sogar der Kunde beim Abgeben des Angebots seine Zweifel über das Angebot hat, dürfte es sogar dem allerletzten klar sein, dass dies ein Fall für 119BGB werden könnte. Diskussionswürdig könnte allenfalls die zeitliche Einordnung werden, aber dafür gibt es derzeit keinen Anlass.
In der Zwischenzeit empfehle ich dir als Lektüre"Peter Huber, Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung, Mohr/Siebeck, 2001"
Der Preis für das 378seitige Werk von 99.-€ ist kein Irrtum