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  • Flug nach Hurghada überbucht -> statt Donnerstag erst am Sonntag geflogen
    ymarkmannY ymarkmann

    Hallo

    Vielen Dank für Euer Feedback. Ich möchte wirklich nicht den Rechtsweg einschlagen. Ich fand einfach den Ablauf nicht in Ordnung.

    Wir haben mit der TUI bisher nur mündlich verhandelt, wollen dies jetzt aber noch schriftlich in Angriff nehmen. Aus diesem Grund habe ich unser Fall in diesem Forum vorgetragen, um zu erörtern, ob wir einen Anspruch haben und wenn ja wie hoch.

    Unser Reisebüro hat uns sehr unterstützt, da diese direkt die Zentrale in Hannover angerufen haben, haben wir diesen zweiten Flugtermin bekommen. Wir haben praktisch am Schluss mit dem Vorgesetzten von der Dame am Flughafen gesprochen. TUI hat sich übrigens auch geweigert, die Zugfahrkarten von Zürich nach Basel (wir mussten auf dem Rückweg über Zürich fliegen) zu bezahlen. Dies hat unser Reisebüro aus Kulanz übernommen.

    Wir werden in dem Schreiben einen sachlichen Ton anschlagen. In einem Forum ist das immer etwas emotionaler. Ich bin ja mal auf den Ausgang des Verfahrens gespannt.

    Vielen Dank für Eure Tipps und Eure Hilfe.

    Gruss
    Yvonne

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug nach Hurghada überbucht -> statt Donnerstag erst am Sonntag geflogen
    ymarkmannY ymarkmann

    Als erstes möchte ich mal darauf hinweisen, dass hier ein Fehler von TUI gemacht wurde, daran gibt es nichts zu rütteln.

    Das ein Flug überbucht ist kann vorkommen. Richtig unangenehm wurde die Angelegenheit, nachdem wir nicht bereit waren über vier Flughäfen zu fliegen. Wir wollten daraufhin von unserer Reise zurücktreten, was die Dame mit der Bemerkung quittierte, dass wir das nicht können, was ja nicht stimmt. Mittlerweile hatte unser Reisebüro TUI in Hannover kontaktiert. Daraufhin meinte die Dame wir sollen gehen, unsere Reise sei verfallen und wir hätten keinen Anspruch auf irgendwas, da wir am falschen Flughafen wären. Wir sind nicht gegangen und hatten weiterhin Kontakt mit unserem Reisebüro. Kurz darauf kam sie wieder und meinte wir sollten das Flughafengelände verlassen, hier könne niemand mehr was für uns tun. Das sie uns nicht des Geländes verweisen kann ist schon klar, dass sie uns trotzdem aufforderte zu gehen, mit dem Hinweis unsere Reise sei verfallen und das Geld futsch, ist nicht gerade sehr nett.

    Das meine ich, wenn ich sage, wie Schwerverbrecher behandelt. Mag der Ausspruch für Sie übertrieben sein. Höflich war das Verhalten auf jeden Fall nicht insbesondere da hier ja ein Fehler des Veranstalters vorlag.

    Mit System meine ich, dass TUI (ob andere Gesellschaften auch betrifft weiss ich nicht) offensichtlich nicht in der Lage ist genügend Flugplätze für Reisen nach Ägypten zu organisieren. Uns wurde gesagt, dass aufgrund der Weltwirtschaftskrise weniger Leute Ferien gebucht haben und die Flüge dementsprechend zusammengestrichen worden wären und daher die Kapazität knapp sei. Ob das stimmt weiss ich nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug nach Hurghada überbucht -> statt Donnerstag erst am Sonntag geflogen
    ymarkmannY ymarkmann

    Wir hatten eine Woche gebucht und diese haben wir am Sonntag statt am Donnerstag angetreten. Wir haben also die volle Woche Urlaub erhalten, die wir auch gebucht hatten, allerdings um drei Tage verschoben (statt Do - Do, So - So).

    Entschuldigt das Missverständnis.

    Die Frage ist, ob wir ein Anrecht auf eine Entschädigung haben, da wir bei unserem Arbeitgeber mehr Ferien in Anspruch nehmen mussten als ursprünglich geplant. Ausserdem die zweite Anfahrt zum Flughafen sowie Telefonkosten etc.

    Es geht mir gar nicht um das Geld, aber TUI hat uns am Flughafen wie Schwerverbrecher behandelt und sogar des Flughafens verwiesen also wir die Lösung mit dem Flug über die vier Flughäfen nicht akzeptiert haben. Wenn unser Reisebüro sich nicht so für uns eingesetzt hätte, hätten wir auch keinen Ersatztermin bekommen. Auf einmal hiess es, wir seien selber schuld, wir wären ja am verkehrten Flughafen, witzigerweise hatten wir ja die korrekten Tickets für Basel in der Hand.

    An dem Sonntag, wo wir dann endlich fliegen durften, hat das selbe Schicksal ein Paar getroffen, deren Ferien von TUI einfach um eine Woche verschoben wurde, ohne das TUI das Paar formiert hätte. Das scheint System zu haben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug nach Hurghada überbucht -> statt Donnerstag erst am Sonntag geflogen
    ymarkmannY ymarkmann

    Hallo

    Vielen Dank erst Mal für die Antwort.

    Ja, das ganze ist ziemlich kompliziert. Ich weiss gar nicht, ob Schweizer Recht hier zur Geltung kommt. Wir sind Deutsche, die in einem deutschen Reisebüro über einen deutschen Veranstalter (1-2-Fly) eine Pauschalreise gebucht haben. Lediglich der Abflughafen befindet sich in der Schweiz (liegt für uns am günstigsten).

    Ich habe die EU-Regelung gelesen, habe aber nicht ganz verstanden, ob wir diesen Anspruch auf Schadensersatz haben, da wir die Reise ja angetreten sind, dies aber zu einem späteren Zeitpunkt.

    Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung.

    Kurz erwähnen möchte ich noch, dass TUI zwei Tage vor unserem Abflug unsere Reise auf den Abflughafen Frankfurt umgebucht hat. Nur haben sie vergessen uns darüber zu informieren! Witzigerweise lagen die Tickets in Basel trotzdem für uns bereit und wurden uns auch ohne irgendwelche Bemerkungen ausgehändigt.

    Wäre die Schlichtungsstelle ein geeigneter Ansprechpartner?

    Gruss
    Bibu

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug nach Hurghada überbucht -> statt Donnerstag erst am Sonntag geflogen
    ymarkmannY ymarkmann

    Hallo Leute
    Wir sollten am Donnerstag von Basel nach Hurghada fliegen. Am Flughafen angekommen gab es Probleme beim Einchecken, wir würden nicht auf der Passagierliste stehen, ein Anruf bei der TUI-Dame ergab, alles i.O., wir können mit. Beim Boarding wurde uns dann mitgeteilt, dass der Flug überbucht ist. Insgesamt 6 Passagiere konnten nicht mitfliegen. Alternativ wurde uns angeboten über Stuttgart am nächsten Tag zu fliegen, was wir akzeptierten. Nach zwei Stunden Wartezeit wurde uns mitgeteilt, dass die Option hinfällig ist, Flug ist ausgebucht. Jetzt sollten wir von Basel mit dem Zug nach Zürich, um dort um 18.00 Uhr von Zürich nach Istanbul, nach Kairo und anschliessend nach Hurghada fliegen. Dies haben wir abgelehnt. Durch Druck durch unser Reisebüro konnten wir dann einen Flug am Sonntag buchen und mit Swissair am darauffolgenden Sonntag zurückfliegen.
    Meine Frage ist nun, ob wir Anrecht auf Schadensersatz haben. Wir haben die Reise mit dreitägiger Verspätung angetreten, mussten mehr Ferientage aufwenden, ein zweites Mal zum Flughafen fahren und hatten Aufwendungen für Telefonate und haben beim ersten "Flugversuch" 7 Stunden am Flughafen vertrödelt. TUI bzw. 1-2-Fly weigert sich, da sie sagen, dass der Rückflug mit einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, deren Partner sie nicht sind und sie ja schon diese Kosten übernehmen. Das ist mir ziemlich egal, ich habe den Schlamassel ja nicht verursacht.

    Können wir Schadensersatz fordern oder verfällt dieser Anspruch, da wir die Reise zu einem späteren Zeitpunkt angetreten haben?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruss
    Bibu

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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