Nur zu Info:
Um den Handel mit kopierten Markenprodukten zu unterbinden, beschlagnahmt der Zoll im Reiseverkehr mit Nicht-EU-Staaten eingeführte Fälschungen. Wird jedoch die Reisefreimenge von 175 Euro nicht überschritten und ist auch kein kommerzieller Charakter bei der Einfuhr erkennbar, schreitet der Zoll nicht ein.