Hallo "vonschmeling" und "witwe".
danke für ihre Beiträge hinsichtlich der aktuelle Sachlage.
Gruß
Zenz1860
Zenz1860
Beiträge
-
Mediwelt Reisen -
Mediwelt ReisenHallo vonschmeling,
auch ihnen vielen Dank für ihre zeitnahe und hilfreiche Antwort.
Gruß
Zenz1860 -
Mediwelt ReisenHallo CaroM HH,
als Erstes sage ich danke, dass du mir so zeitnah eine Antwort hast zukommen lassen.
Meinen Forderungsanspruch habe ich bereits im Dezember 2015 per Einschreiben zum Ausdruck gebracht (Eimpfangsbestätigung habe ich erhalten). Ich möchte dir aufgrund deiner Antwort noch folgende Frage nachreichen. Gibt es aktuell keine gesetzlichen Fristen die von Liquidator der Mediwelt einzuhalten sind ?
Oder heißt dies im Umkehrschluss, dass ich ohne die Einleitung eines ger. Mahnverfahrens bzw. anwaltlicher Beratung abwarten muß, bis ich irgend eine Reaktion/Information des Liquidators erhalte (wann dies auch immer sein sollte) ?
Danke nochmals für deine Hilfestellung.
Gruß
Zenz1860 -
Mediwelt ReisenWertes Forum,
ich bitte um sachliche Hilfestellung.Ich habe heute telefonischen Kontakt mit der Zurich-Versicherungsgesellschaft gehabt und dort lediglich die Aussage erhalten, dass der Versicherungsschein nur greift, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt. Auch ein Anruf bei der veröffentlichen Telefonnummer von MediWelt ist sinnlos, da hier nur ein AB geschaltet ist d.h. aktuell gibt es keinerlei Informationen zum Sachstand hisichtlich der Abwicklung der berechtigten Forderungsansprüche. Zudem muß ich im Forum lesen, dass z.B. Mahnbescheide widersprochen werden etc..
Bitte lasst mich wissen, wie sich die rechtliche Situation zum heutigen Tage darstellt.
Ich als juristischer Laie kann nicht verstehen, dass es in unserem Lande keine entsprechenden Gesetze gibt, die klar vorschreiben, bis wann eine im Handelsregister eingetragene Firma ein Insolvenzverfahren eröffnen muss. Denn sollte dies nicht klar geregelt sein, frage ich mich, was für einen Sinn der Versicherungsschein hat. Auf einen sachliche Darstellung (ggf. auch mit Zeitvorgaben/Meldefristen) würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank -
Mediwelt ReisenHallo Forum,
ich, ebenfalls ein Geschädigter, möchte meinen aktuellen Wissenstand gerne mitteilen:
- Aktuell gibt es (wie wir wissen) keine Insovlenz des Reiseveranstalters
- Wie ebenfalls bekannt, greift der Versicherungschein der "Züricher" erst bei Isolvenz des Veranstalters. Nach Rücksprache mit der Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass die besagten € 350,--(siehe Versicherungsschein w/Anzahlung)p r o Reiseteilnehmer gelten d.h. bei einer Reise mit drei Personen würde die Versicherung für insg. € 1.050 haften.
Sollte der Reisepreis bereits voll bezahlt worden sein, so ist entscheidend, dass dieser frühestens 30 Tage vor Reiseantritt bezahlt wurde. Wobei mir die Versicherung auch hier mitteilte, dass die Versicherung hier kulant sein würde, wenn die Zahlung einpaar Tage vorher stattgefunden hat. - Sollte der Reiseveranstalter nicht in die Insovenz "gehen", so sollten die einbezahlten Beträge in Verantwortung des Liquidators an die Gläubiger zurückgeführt werden.
Gruß