Aber ja doch, ein rosa Primelchen ist quasi in diesem Kommentar inkludiert!
Ich erläutere noch einmal meine Gedankengänge: Gebucht war eine Gruppenreise mit 6-25 Personen, die Mindestteilnehmerzahl (6) wurde nicht erreicht.
1. Angebot Durchführung mit weniger Personen aber mit Aufpreis.
2. Angebot Durchführung zum selben Preis mit einer Gruppe, die soweit nur aus t.o. und Begleitung besteht.
Naheliegend wäre eine Absage gewesen seitens des Veranstalters, diese Option scheint er nicht ziehen zu wollen. Irrtümlich benutzt der t.o. nun die Begrifflichkeit "Individualreise" zur Unterscheidung von der beabsichtigten Gruppenreise.
Zunächst gehe ich davon aus, dass sich der eigentliche Zuschnitt der Durchführung nicht ändert. Dann wäre eine Verkleinerung der Gruppe (notfalls auch auf nur 2 Personen!) landläufig als vorteilhaft zu betrachten und nicht etwa als Begründung einer Kündigung.
T.o. hätte lieber eine Gruppe mit mehr als 2 Personen, das ist allerdings eine individuelle Vorliebe, die sich m.E. als Argument zur Kündigung ohne Anspruch auf Kompensation seitens des Veranstalters nicht heranziehen lässt.
Zugegeben liegen hier etliche Mutmaßungen vor. Weder sind die AGB / der Veranstalter bekannt, noch ob das Programm dann eben auf die "kleine Gruppe" zugeschnitten komplett durchgezogen wird.
Einen Anspruch auf kompensationslose Kündigung jedenfalls kann ich aus den vorliegenden Informationen leider nicht bejahen.
Mal schauen, ob sich der t.o. nochmal zum Sachverhalt verlautbart? Falls nicht, stecken auf in diesem Verlauf wieder etliche wichtige Präzisierungen, die ggf. anderen Betroffenen dienlich sein könnten.