Mal kurzer einwurf: gesetzlich garantiert sind 24 Werktage (d.h. von Montag bis einschl. Samstag), bei einer 5-Tage-Woche hat man damit genau 20 Urlaubstage, und das ist bestimmt nicht zu viel.
Und die Damen und Herren Unternehmer lassen sich doch so schon immer mehr einfallen: z.B. Arbeiten auf Abruf - da kriegste gar keinen Urlaub bezahlt denn wenn du im Urlaub bist können sie dich ja nicht zu Hause abrufen. Und das für 5,-- €/h in 3-Schichten (ohne Zuschläge). Sorry für OT aber so sieht hier bei uns in der Gegend die Realität aus, aber wer Haus und Grund hat.....
Birgit
Hallo Gastwirt, ist doch gut für Dich, Feiertage da brummt der Laden 
ehe man aber gleich die Schuld für den Nettolohn beim Unternehmer sucht, sollte man die Frage nach der SELBST gewählten Steuerklasse nicht außer acht lassen!