@'curiosus' sagte:
...bei KK kannst Du es genauso machen. Online hast Du einen Überblick über die aktuellen Transaktionen und kannst bei einer unberechtigten Belastung den Betrag stornieren.
Er wird somit Deinem Konto erst gar nicht belastet. Im übrigen ist der Zahlungsempfänger in der Nachweispflicht und muß den Betrag gegenüber der KK-Bank belegen.
ja, ja, aber Beispiel jemand missbraucht die karte am 30. des Monats und am 1. wird abgebucht. Der Betrag ist auf deinem Konto abgebucht und nun bist du an der Reihe zu beweisen, dass du im Internet nicht bezahlt hast.
Wenn du es vorher bemerkst und online stornierst, ja. Aber nach der Buchung wirds da schwierig 
Bei Lastschrift kann ich nach dem Kontoauszug immer noch reagieren.
Wäre mal interessant, wenn sich jemand meldet, der einen Schadensfall gebabt hat.
Ist also genauso wie bei der Lastschrift :idee:
Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluß gesehen werden.