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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • marion2206xxM Offline
    marion2206xxM Offline
    marion2206xx
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    :? schon die alte regelung(kunden feindlich :?) flugzeiten sind nicht verbindlich. ohne das man kostenlos zurück treten kann. jetzt kommt noch hinzu das die veranstalter nicht mehr an ihre reisepreise gebunden sind. glaube nur ab einer erhöhung von 5% kann man zurück treten, wird also nur erhöhungen bist 4,99% geben 😛 .

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das gibt´s schon seit Jahrzehnten ( ist im bürgerlichen Gesetzbuch so verankert ) ... also "olle Kamellen".

      Viele Grüße.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • TraumzeitT Offline
        TraumzeitT Offline
        Traumzeit
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @ marion
        Großer Quatsch. Erhöhungen sind nicht willkürlich..und dann noch genau 4,99%.?
        Was willst Du uns mit Deinem 1 Posting damit sagen?
        Kann ich denn auch bei einer Reisepreissenkung zurücktreten 😉
        Ist bei mir schon dreimal der Fall gewesen. Habe dabei zweimal sogar Geld zurück bekommen. 😄 Habe aber nicht gefragt warum; könnte ja auch ein Fehler gewesen sein. 😛
        LG Traumzeit

        Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen...
        Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.

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        • BäumelchenB Offline
          BäumelchenB Offline
          Bäumelchen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Traumzeit

          Du schreibst, ich zitiere

          "Kann ich denn auch bei einer Reisepreissenkung zurücktreten
          Ist bei mir schon dreimal der Fall gewesen. Habe dabei zweimal sogar Geld zurück bekommen."

          Ich staune und .....

          Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
          Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

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          • TraumzeitT Offline
            TraumzeitT Offline
            Traumzeit
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Bäumelchen
            Sorry bin natürlich nicht zurückgetreten 😉
            Sondern habe natürlich 2x nach Beendigung der Reise Geld zurückbekommen.

            Staune manchmal über mich selber.
            Passiert wenn das Gehirn schneller ist, als wie man schreibt. 😆
            LG Traumzeit

            Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen...
            Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.

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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das große Problem für viele Konsumenten sind die bruchstückhaften Informationen, der sie habhaft werden...

              Ein weiteres Problem ist, dass man gerne nach Rechten ruft, jedoch es bei manchen Pflichten dann es nicht so genau nimmt. Beispiel? Beim Auftreten eines Reisemangels ist der Kunde verpflichtet, diesen sofort der Vertretung des Reiseveranstalters zu melden.

              Doch was lese ich immer wieder bei Gerichtsverfahren? Da urlaubt Hr. X mal schön eine Woche, dann bequemt er sich zu reklamieren und schreit hernach vor Gericht: Sauerei, welch Ungerechtigkeit - ich bekomme den Reisemangel erst ab der Meldung zugesprochen!

              No na, schon von daheim

              grinst 😱 😉
              Peter

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              • TraumzeitT Offline
                TraumzeitT Offline
                Traumzeit
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Danke Peter
                Ja der Kunde hat Recht, denn der Kunde ist König!
                Diesen Satz hört man immer wieder, und dabei wird immer mehr vergessen (oder will es nicht wissen), dassjeder Vertragzwei Seiten hat. Der Kunde weiß immer welche angeblichen Rechte er hat. Aber von den Pflichten...??? Egal ich bin der Kunde, ich bin der König.
                Und dazu sind die ABG, Regeln und Bedingungen da. Und die stehen überall. Doch wer liest sie denn? Seid ehrlich! Dort sind neben den Rechten auch die Pflichten festgehalten.
                Also ein Vertrag bassiert auf Rechten und PflichtenBeiderseits
                LG Traumzeit

                Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen...
                Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.

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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @ Traumzeit:

                  seufz, ja die AGB der RV. Mein Lieblingsthema. Könnte stundenlang darüber diskutieren, warum ich sie in wesentlichen Bereichen für ungerecht und damit verbraucherfeindlich halte.

                  Ich will es mal salopp ausdrücken:

                  die AGB der RV wurden geschaffen, damit sie von den Versprechungen auf den Hochglanzseiten der Kataloge und den damit geweckten Erwartungen hinterher -wenn`s schwierig wird- 90% wieder einkassieren können. Ganz legal, denn für die juristische Absicherung hat die Lobby der RV ganz diskret gesorgt.

                  Gilt aber nicht nur für RV, auch die Versicherungen haben es darin zu meisterlichem Können gebracht.

                  Gruss Gabriela

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    denn für die juristische Absicherung hat die Lobby der RV ganz diskret gesorgt

                    Vorsicht! Kannst du das belegen? Es ist mir nämlich jetzt zu aufwändig, die 730 Seiten der "Lobbyliste" durchzusuchen. Im übrigen braucht es für das Reiserecht keine speziellen Gesetze, sondern das allermeiste ist "kleines BGB". Aber manche sind so verbohrt und wittern überall Gefahr, dass sie übervorteilt werden.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • BäumelchenB Offline
                      BäumelchenB Offline
                      Bäumelchen
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Chepri,

                      halt inne 😆

                      Du hast diesen Passus vermutlich 😉 überlesen

                      "Könnte stundenlang darüber diskutieren"

                      Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
                      Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ Bäumelchen:

                        danke für den Hinweis an chepri. Ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen ist schon immer ein Problem gewesen.

                        Ich zitiere mich selbst, denn die Überschrift über den kompletten Absatz lautete:

                        "ich will das mal salopp ausdrücken".

                        Aber deswegen keine Feindschaft !!!!!!!!!

                        Gruss Gabriela

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Der Konsument hat das Recht, eine mangelhafte Ware, z. B. einen Fernseher, innerhalb von sechs Monaten gegen einen mangelfreien umzutauschen. Dabei muss nicht der Kunde, sondern der Verkäufer/Hersteller beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes mangelfrei war. Was er zu 99,9 % wird nicht können...

                          Eine Versicherung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen einen vereinbarten Dauerrabatt bei vorzeitiger Kündigung von seiten des Kunden zurück verlangen.

                          Und und und. Alles Bestimmungen, die entweder in den AGB stehen müssen oder von Gesetz wegen geregelt sind. Diese beiden und viele andere Bestimmungen sind zum Schutz des Kunden und nicht des Herstellers.

                          Ich finde daher, wenn jemand etwas kauft, mit dem Kauf oder seiner dabei notwendigen Unterschrift, Bestimmungen, AGB oder sonstige Vereinbarung bestätigt, erklärt, damit einverstanden zu sein, dann verstehe ich nicht, weshalb dann nachher immer eine mächtige Diskussion ausbricht.

                          Wir hatten das Thema zum Heraushängen lang und möchte da nicht wieder allzuviel Öl ins Feuer gießen.

                          meint doch etwas kopfschüttelnd ❓
                          Peter

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