rechte der "kunden" werden beschnitten
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:? schon die alte regelung(kunden feindlich :?) flugzeiten sind nicht verbindlich. ohne das man kostenlos zurück treten kann. jetzt kommt noch hinzu das die veranstalter nicht mehr an ihre reisepreise gebunden sind. glaube nur ab einer erhöhung von 5% kann man zurück treten, wird also nur erhöhungen bist 4,99% geben
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Das gibt´s schon seit Jahrzehnten ( ist im bürgerlichen Gesetzbuch so verankert ) ... also "olle Kamellen".
Viele Grüße.
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@ marion
Großer Quatsch. Erhöhungen sind nicht willkürlich..und dann noch genau 4,99%.?
Was willst Du uns mit Deinem 1 Posting damit sagen?
Kann ich denn auch bei einer Reisepreissenkung zurücktreten
Ist bei mir schon dreimal der Fall gewesen. Habe dabei zweimal sogar Geld zurück bekommen.
Habe aber nicht gefragt warum; könnte ja auch ein Fehler gewesen sein. 
LG Traumzeit -
Du schreibst, ich zitiere
"Kann ich denn auch bei einer Reisepreissenkung zurücktreten
Ist bei mir schon dreimal der Fall gewesen. Habe dabei zweimal sogar Geld zurück bekommen."Ich staune und .....
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Das große Problem für viele Konsumenten sind die bruchstückhaften Informationen, der sie habhaft werden...
Ein weiteres Problem ist, dass man gerne nach Rechten ruft, jedoch es bei manchen Pflichten dann es nicht so genau nimmt. Beispiel? Beim Auftreten eines Reisemangels ist der Kunde verpflichtet, diesen sofort der Vertretung des Reiseveranstalters zu melden.
Doch was lese ich immer wieder bei Gerichtsverfahren? Da urlaubt Hr. X mal schön eine Woche, dann bequemt er sich zu reklamieren und schreit hernach vor Gericht: Sauerei, welch Ungerechtigkeit - ich bekomme den Reisemangel erst ab der Meldung zugesprochen!
No na, schon von daheim
grinst

Peter -
Danke Peter
Ja der Kunde hat Recht, denn der Kunde ist König!
Diesen Satz hört man immer wieder, und dabei wird immer mehr vergessen (oder will es nicht wissen), dassjeder Vertragzwei Seiten hat. Der Kunde weiß immer welche angeblichen Rechte er hat. Aber von den Pflichten...??? Egal ich bin der Kunde, ich bin der König.
Und dazu sind die ABG, Regeln und Bedingungen da. Und die stehen überall. Doch wer liest sie denn? Seid ehrlich! Dort sind neben den Rechten auch die Pflichten festgehalten.
Also ein Vertrag bassiert auf Rechten und PflichtenBeiderseits
LG Traumzeit -
@ Traumzeit:
seufz, ja die AGB der RV. Mein Lieblingsthema. Könnte stundenlang darüber diskutieren, warum ich sie in wesentlichen Bereichen für ungerecht und damit verbraucherfeindlich halte.
Ich will es mal salopp ausdrücken:
die AGB der RV wurden geschaffen, damit sie von den Versprechungen auf den Hochglanzseiten der Kataloge und den damit geweckten Erwartungen hinterher -wenn`s schwierig wird- 90% wieder einkassieren können. Ganz legal, denn für die juristische Absicherung hat die Lobby der RV ganz diskret gesorgt.
Gilt aber nicht nur für RV, auch die Versicherungen haben es darin zu meisterlichem Können gebracht.
Gruss Gabriela
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denn für die juristische Absicherung hat die Lobby der RV ganz diskret gesorgt
Vorsicht! Kannst du das belegen? Es ist mir nämlich jetzt zu aufwändig, die 730 Seiten der "Lobbyliste" durchzusuchen. Im übrigen braucht es für das Reiserecht keine speziellen Gesetze, sondern das allermeiste ist "kleines BGB". Aber manche sind so verbohrt und wittern überall Gefahr, dass sie übervorteilt werden.
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Chepri,
halt inne

Du hast diesen Passus vermutlich
überlesen"Könnte stundenlang darüber diskutieren"
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@ Bäumelchen:
danke für den Hinweis an chepri. Ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen ist schon immer ein Problem gewesen.
Ich zitiere mich selbst, denn die Überschrift über den kompletten Absatz lautete:
"ich will das mal salopp ausdrücken".
Aber deswegen keine Feindschaft !!!!!!!!!
Gruss Gabriela
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Der Konsument hat das Recht, eine mangelhafte Ware, z. B. einen Fernseher, innerhalb von sechs Monaten gegen einen mangelfreien umzutauschen. Dabei muss nicht der Kunde, sondern der Verkäufer/Hersteller beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes mangelfrei war. Was er zu 99,9 % wird nicht können...
Eine Versicherung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen einen vereinbarten Dauerrabatt bei vorzeitiger Kündigung von seiten des Kunden zurück verlangen.
Und und und. Alles Bestimmungen, die entweder in den AGB stehen müssen oder von Gesetz wegen geregelt sind. Diese beiden und viele andere Bestimmungen sind zum Schutz des Kunden und nicht des Herstellers.
Ich finde daher, wenn jemand etwas kauft, mit dem Kauf oder seiner dabei notwendigen Unterschrift, Bestimmungen, AGB oder sonstige Vereinbarung bestätigt, erklärt, damit einverstanden zu sein, dann verstehe ich nicht, weshalb dann nachher immer eine mächtige Diskussion ausbricht.
Wir hatten das Thema zum Heraushängen lang und möchte da nicht wieder allzuviel Öl ins Feuer gießen.
meint doch etwas kopfschüttelnd

Peter