Verträge sind einzuhalten
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Post vom Reiseveranstalter kann in diesen Tagen unangenehm werden:
Geänderte Abflugzeiten für den Sommerurlaub. Weil die Deutschen weniger Flugreisen buchen als erwartet, verkleinern Ferienflieger wie Tuifly, Air Berlin und Condor ihre Kapazitäten.
Urlaub auf Umwegen - Viele Fluggäste umgebucht
Prof. Ronald Schmid (Reiserechtsexperte) hält angesichts dessen eine andere Rechtsprechung für erforderlich. Von Gerichten werde noch immer zwischen Charter- und Linienflug unterschieden, wobei Ferienfliegern «gebetsmühlenartig» zugebilligt wird, kurzfristig ihre Abflugzeiten ändern zu dürfen.
Praktisch gebe es einen solchen Unterschied aber nicht mehr:
An Bord von Condor, Tuifly und Air Berlin säßen heute Geschäftsleute ebenso wie Pauschalurlauber. Im Grunde gebe es nur noch Linienflüge, und bei denen die Zeiten zu ändern sei,«als wenn man seine Hochzeitstorte für 15.30 Uhr bestellt und um 20.00 Uhr geliefert bekommt».
Der Satz «Verträge sind einzuhalten» müsse eigentlich aber für alle Flugreisende gelten.
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Dem ist nichts hinzuzufügen - oder doch?
Gruß privacy
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Hallo,
die jetzige Regelung ist doch genau richtig. Denn jetzt kann jeder das so haben, wie er will.
Ich weigere mich immer noch Dinge verbindlich einführen zu lassen, die kein Mensch wirklich braucht, weil genügend Alternativen vorhanden sind. Du weißt doch selber, daß es Möglichkeiten gibt das Thema Flugzeiten ensprechend festzuzurren.
Ich will mich aber von Niemandem bevormunden lassen, der anderer Meinung ist. Der soll halt Linienflüge buchen und ansonsten die Klappe halten!
Ganz klar und deutlich!
Gruß
Berthold
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Plakativ:
Spielball der Veranstalter. Verschiebungen ohne jegliche Rechtsansprüche.
Von A nach B, von morgens auf abends. Das kann so nicht weitergehen
und wird hoffentlich bald eine Änderung erfahren. Die Zeit ist reif.
Aus jeder Krise kann man gestärkt hervorgehen- wenn man es will und sich nicht auf die ewig Gestrigen verläßt.
Prof. Schmid hat es schon erkannt. Auch ganz klar und deutlich.
Und geht nicht gibt es nicht.
Gruß privacy
PS: Ob du willst oder nicht, Du befindest Dich auf einem Linienflug.
Von ganz wenigen Vollcharter mal abgesehen. -
Hallo,
es geht nicht darum, daß es nicht geht, sondern darum, daß es Leute gibt, wie mich, die so etwas einfach nicht brauchen! Vor allem möchte ich es auch nicht, weil sich dadurch definitiv die Preise erhöhen würden und die möglichen Ziele weniger werden. Denn nur mit der Möglichkeit Zeiten und Flugrouten zu ändern werden viele Strecken erst rentabel.
Ich will nicht mehr zahlen und ich will nicht auf manche Ziele verzichten müssen, oder diese nur noch mit Linienflügen erreichen können.
Und nochmals: Jeder der möchte und dem die Zeiten wichtig sind kann Linienflüge buchen. Also warum muß ich ständig nach irgendwelchen Gesetzen rufen, die kein normal denkender Mensch wirklich braucht!
Gruß
Berthold
p.s.: Der Rechtsexperte ist nicht zufällig Anwalt und sich selbst, vielleicht nur der Nächste?

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Zwischendurch mal was für die Allgemeinbildung:
Ronald Schmid -
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Prof. Ronald Schmid (Reiserechtsexperte) hält angesichts dessen eine andere Rechtsprechung für erforderlich. Von Gerichten werde noch immer zwischen Charter- und Linienflug unterschieden, wobei Ferienfliegern «gebetsmühlenartig» zugebilligt wird, kurzfristig ihre Abflugzeiten ändern zu dürfen.
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Der Satz «Verträge sind einzuhalten» müsse eigentlich aber für alle Flugreisende gelten.Sorry, aber über so eine Aussage von einem Experten kann ich mich wirklich nur wundern:
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Die Abflugzeiten sind bei Pauschalreisen nicht Teil des Vertrages. Der Vertrag wird demnach auch bei einer Flugverschiebung zu 100% eingehalten.
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Wäre die Abflugzeit Teil des Vertrages, wäre eine andere Rechtsprechung überhaupt nicht nötig. Denn dann müsste sich der RV an die vertraglich zugesicherte Zeit auch nach derzeitiger Rechtsprechung ganz selbstverständlich halten.
Gruß,
soedergren
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@soedergren
Auch bei Linienflügen sind die Abflugzeiten nicht von jeher - wenn überhaupt -
Bestandteil der Verträge gewesen. Erst die Rechtssprechung, auch die der
EU und Gesetze wie das BGB haben diesen Status herbeigeführt.Führt aber dazu, daß es Fluggäste der Holzklasse auf der gleichen Maschine gibt.
Die haben diese Ansprüche eben nicht. Nicht wirklich nachvollziehbar.Also diskutieren wir mal über diesen "Denkanstoß".
Gruß privacy
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Hallo,
das ist nicht so ungewöhnlich. Ich kann doch auch im Hotel ein festes Zimmer buchen, oder eine feste Zimmerkategorie. Nach mir kommt dann Jemand, der einfach ein "Glückszimmer" gebucht hat und der das gleiche bekommt. Vielleicht hat er dafür weniger, oder auch mehr bezahlt. Das ist alles möglich.
Bei vielen Dingen ist es ähnlich.
Nennt sich, glaube ich, freie Marktwirtschaft!

Gruß
Berthold
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@privacy:
Es mag oder mag nicht Sinn machen, zu fordern, dass verbindliche Abflugzeiten Teil eines Pauschalreisevertrages werden (müssen). Darüber kann man diskutieren. Ich selbst halte es für entbehrlich, zumal zumindest die Befürchtung besteht, dass die Reisepreise dadurch deutlich teurer werden würden.Woran ich hier Anstoss nehme ist "Der Satz «Verträge sind einzuhalten» müsse eigentlich aber für alle Flugreisende gelten.". Ich kann nicht verstehen, wie ein Reiserechtsexperte, Professor noch dazu, so unsauber formulieren kann. Der Vertrag wird ja eingehalten, die Aussage impliziert jedoch, dass dies nicht der Fall ist.
Führt aber dazu, daß es Fluggäste der Holzklasse auf der gleichen Maschine gibt. Die haben diese Ansprüche eben nicht. Nicht wirklich nachvollziehbar.
So unnachvollziehbar finde ich auch das nicht. Wer unterschiedlich bucht und andere Preise bezahlt, hat andere Ansprüche.
Gruß,
soedergren
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Ist schon interessant, wie vehement sofort von bestimmter Seite dagegen argumentiert wird, wenn über kundenfreundlichere Regelungen nachgedacht wird. Da kommt sofort das Argument "na da werden die Kunden aber eine Freude haben, wenn die Preise steigen" ohne sich klar zu machen, was hier im Moment eigentlich abgeht. Die RV haben sich total verkalkuliert was die zu erwartenden Passagierzahlen angeht (vermutlich haben sie die Falschen gefragt) und tragen dies jetzt auf dem Rücken ihrer Kunden aus. Ist eine Flugverschiebung vom Morgen auf den Mittag vielleicht einfach nur ärgerlich, ist eine Flugverschiebung um mehrere Tage (siehe die aktuellen threads) oder Änderung des Abflughafens schlichtweg eine Unverschämtheit und zeigt, dass der Pauschaltourist halt nur eine Massenware ist. Am arrogantesten ist dann der Satz (wenige Wochen vor Urlaubsbeginn) "Wir bieten Ihnen eine kostenlose Stornierung an".
Bemerkenswert auch der Satz im verlinkten Artikel:
"Welche Flugstrecken von Streichungen betroffen sind, halten die Veranstalter zum Teil noch zurück. " Na klar doch, vielleicht wäre es ja noch Zeit, zu stornieren und die Ur5laubspläne zu ändern, vielleicht sogar ganz ohne RV.Alles darauf zu schieben, der Kunde will es am liebsten geschenkt, ist schon ein wenig einfach. Die Gesellschaften haben sich schon auch in wenig selbst dahin gedrängt, mit immer billiger werdenden Angeboten.
@privacy: Bitte berufe dich zukünftig auf wirkliche Fachleute und nicht auf so Hobbyexperten wie Herrn Roland Schmid.

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@soedergren
Gut, die Formulierung ist nicht sehr glücklich. Wir sollten uns daran nicht
festbeißen. Auseinanderpflücken kann man jeden Satz. Aber was gemeint ist,
bleibt trotzdem deutlich.Mit der sich daraus ergebenden Konsequenz, sich auf derartige Modalitäten
einzustellen. Natürlich kann die Airline/der Veranstalter auch dann Flugzeiten ändern - aber eben nur in Zustimmung mit den Beteiligten.Und das fehlt derzeit auf dem Pauschalreisesektor weitgehend.
Gruß privacy
PS: Das ist ja keine Preisgeschichte. Auch für 49 Euro bei airberlin habe ich
einen Linienflug gebucht und kann der Airline deutlich machen, wo es bei Änderungen gegenüber der Buchung lang geht.Erstattung - Umbuchung - Akzeptanz: Alles in meiner Option.
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Hallo,
wenn es keine Preisgeschichte ist, dann ist es ja einfach. Denn dann werden die Veranstalter das doch mit Sicherheit freiwillig einführen! Denn das ist doch ein tolles Argument, um bei diesen Veranstaltern zu buchen.
Doch sie machen es nicht. Also ist es doch eine Preisgeschichte! Ganz einfache Schlußfolgerung!
Denn wenn ich einem Kunden eine zusätzliche Leistung nicht anbiete, die mich als Veranstalter nichts kostet, dann gäbe es nur ein Attribut für mich: Dämlich!
Gruß
Berthold
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chepri wrote:
Ist eine Flugverschiebung vom Morgen auf den Mittag vielleicht einfach nur ärgerlich, ist eine Flugverschiebung um mehrere Tage (siehe die aktuellen threads) oder Änderung des Abflughafens schlichtweg eine Unverschämtheit ...Chepri, durchaus richtig. Allerdings ist da der Unterschied, dass der erste Fall vertragskonform ist, der zweite nicht. Hin- und Rückreisetag sind ja (im Gegenteil zu den genauen Uhrzeiten an diesem Tag) Teil des Reisevertrages. Insofern ist eine Verschiebung um mehrere Tage oder eine Änderung des Abflughafens keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und damit sogar mehr als eine Unverschämtheit.
Nur, ist es deshalb sinnvoll, wegen einzelner Vertragsverletzungen einzelner Gesellschaften gleich nach strengeren Bestimmungen für alle Eventualitäten zu rufen?
Privacy, klar kann man jeden Satz auseinandernehmen und mir ist auch klar, worauf der Herr Experte abzielt. Nur finde ich, darf man gerade von einem Experten mehr erwarten. Denn mit einer solchen Aussage, so wie sie da steht, disqualifiziert er sich in meinen Augen selbst, völlig unabhängig davon, ob er nun in der Sache recht hat oder nicht. Ausserdem ist es ja nicht der einige ungeschickt formulierte Satz in der Aussage, denn auch der Ruf nach einer geänderten Rechtsprechung ist in dieser Form überflüssig.
Gruß,
soedergren
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Für die Überschrift dieses Threads habe ich sie aber gerne genommen.
Macht halt neugierig, erhöht die Lesequote und den Diskussionsbedarf
Und die Rechtssprechung? Da gibt es in der Tat unterschiedliche
Auffassungen. Für mich persönlich ist es schon ein Unding, daß
der Gerichtsstand immer am Ort des Reiseveranstalters liegt.
Da wachsen, vielleicht auch oft unbewußt, über Jahrzehnte Strukturen,
die eine unabhängige Rechtssprechung auch schon mal
diskussionswürdig erscheinen lassen.Gruß privacy
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Gerichtstand ist immer am Ort des Beklagten. Dies ist allgemein - völlig unabhängig vom Reiserecht - so.
Die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB gilt ja für Privatleute nicht. Da steht normalerweise etwas in der Art wie "Für Vollkaufleute wird als Gerichtsstand Berlin, Deutschland vereinbart.".
Unter dem Strich bleibt mE, dass - wenn eine Änderung erfolgen soll - nicht die Rechtsprechung, sondern die Gesetze entsprechend geändert werden müssten.
Gruß,
soedergren
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Sind es in der Regel keine Privatleute, die gegen Reiseveranstalter Klage erheben?
Und dennoch erscheinen doch die üblichen Amtsgerichte immer wieder bei
der Urteilsverkündung. Wo man praktisch schon auf den Veranstalter
tippen kann, den es betrifft. Aber da bewegen wir uns etwas vom Thema wegGruß privacy