Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Verträge sind einzuhalten
  6. Verträge sind einzuhalten

Verträge sind einzuhalten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
137 Beiträge 22 Kommentatoren 21.9k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • privacyP Offline
    privacyP Offline
    privacy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Post vom Reiseveranstalter kann in diesen Tagen unangenehm werden:

    Geänderte Abflugzeiten für den Sommerurlaub. Weil die Deutschen weniger Flugreisen buchen als erwartet, verkleinern Ferienflieger wie Tuifly, Air Berlin und Condor ihre Kapazitäten.

    Urlaub auf Umwegen - Viele Fluggäste umgebucht

    Prof. Ronald Schmid (Reiserechtsexperte) hält angesichts dessen eine andere Rechtsprechung für erforderlich. Von Gerichten werde noch immer zwischen Charter- und Linienflug unterschieden, wobei Ferienfliegern «gebetsmühlenartig» zugebilligt wird, kurzfristig ihre Abflugzeiten ändern zu dürfen.

    Praktisch gebe es einen solchen Unterschied aber nicht mehr:
    An Bord von Condor, Tuifly und Air Berlin säßen heute Geschäftsleute ebenso wie Pauschalurlauber. Im Grunde gebe es nur noch Linienflüge, und bei denen die Zeiten zu ändern sei,

    «als wenn man seine Hochzeitstorte für 15.30 Uhr bestellt und um 20.00 Uhr geliefert bekommt».

    Der Satz «Verträge sind einzuhalten» müsse eigentlich aber für alle Flugreisende gelten.

    .............................................................................................................

    Dem ist nichts hinzuzufügen - oder doch?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
    Bertrand Russell (1872-1970)

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Bifi44B Offline
      Bifi44B Offline
      Bifi44
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ..... endlich....... 😉 😉

      MfG Rainer

      Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        die jetzige Regelung ist doch genau richtig. Denn jetzt kann jeder das so haben, wie er will.

        Ich weigere mich immer noch Dinge verbindlich einführen zu lassen, die kein Mensch wirklich braucht, weil genügend Alternativen vorhanden sind. Du weißt doch selber, daß es Möglichkeiten gibt das Thema Flugzeiten ensprechend festzuzurren.

        Ich will mich aber von Niemandem bevormunden lassen, der anderer Meinung ist. Der soll halt Linienflüge buchen und ansonsten die Klappe halten!

        Ganz klar und deutlich!

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Plakativ:
          Spielball der Veranstalter. Verschiebungen ohne jegliche Rechtsansprüche.
          Von A nach B, von morgens auf abends. Das kann so nicht weitergehen
          und wird hoffentlich bald eine Änderung erfahren. Die Zeit ist reif.
          Aus jeder Krise kann man gestärkt hervorgehen

          • wenn man es will und sich nicht auf die ewig Gestrigen verläßt.

          Prof. Schmid hat es schon erkannt. Auch ganz klar und deutlich.
          Und geht nicht gibt es nicht. 😉

          Gruß privacy

          PS: Ob du willst oder nicht, Du befindest Dich auf einem Linienflug.
          Von ganz wenigen Vollcharter mal abgesehen.

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            es geht nicht darum, daß es nicht geht, sondern darum, daß es Leute gibt, wie mich, die so etwas einfach nicht brauchen! Vor allem möchte ich es auch nicht, weil sich dadurch definitiv die Preise erhöhen würden und die möglichen Ziele weniger werden. Denn nur mit der Möglichkeit Zeiten und Flugrouten zu ändern werden viele Strecken erst rentabel.

            Ich will nicht mehr zahlen und ich will nicht auf manche Ziele verzichten müssen, oder diese nur noch mit Linienflügen erreichen können.

            Und nochmals: Jeder der möchte und dem die Zeiten wichtig sind kann Linienflüge buchen. Also warum muß ich ständig nach irgendwelchen Gesetzen rufen, die kein normal denkender Mensch wirklich braucht!

            Gruß

            Berthold

            p.s.: Der Rechtsexperte ist nicht zufällig Anwalt und sich selbst, vielleicht nur der Nächste? 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Zwischendurch mal was für die Allgemeinbildung:
              Ronald Schmid

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • ADEgiA Offline
                ADEgiA Offline
                ADEgi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                sag ich doch. Mehr verbindliche Vorschriften bedeutet mehr Kundschaft für den Herrn und seine Kollegen.

                Eigentlich ist Werbung hier doch verboten, oder! 😆
                Zumindest wen Sie als Schleichwerbung durch Zeitungsartikel getarnt ist! 😉

                Gruß

                Berthold

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • soedergrenS Offline
                  soedergrenS Offline
                  soedergren
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Prof. Ronald Schmid (Reiserechtsexperte) hält angesichts dessen eine andere Rechtsprechung für erforderlich. Von Gerichten werde noch immer zwischen Charter- und Linienflug unterschieden, wobei Ferienfliegern «gebetsmühlenartig» zugebilligt wird, kurzfristig ihre Abflugzeiten ändern zu dürfen.
                  (...)
                  Der Satz «Verträge sind einzuhalten» müsse eigentlich aber für alle Flugreisende gelten.

                  Sorry, aber über so eine Aussage von einem Experten kann ich mich wirklich nur wundern:

                  1. Die Abflugzeiten sind bei Pauschalreisen nicht Teil des Vertrages. Der Vertrag wird demnach auch bei einer Flugverschiebung zu 100% eingehalten.

                  2. Wäre die Abflugzeit Teil des Vertrages, wäre eine andere Rechtsprechung überhaupt nicht nötig. Denn dann müsste sich der RV an die vertraglich zugesicherte Zeit auch nach derzeitiger Rechtsprechung ganz selbstverständlich halten.

                  Gruß,

                  soedergren

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Die Seite, auf der Du schreibst, ist auch Mitglied der Reiseschiedsstelle.
                    über den Verband vir

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @soedergren
                      Auch bei Linienflügen sind die Abflugzeiten nicht von jeher - wenn überhaupt -
                      Bestandteil der Verträge gewesen. Erst die Rechtssprechung, auch die der
                      EU und Gesetze wie das BGB haben diesen Status herbeigeführt.

                      Führt aber dazu, daß es Fluggäste der Holzklasse auf der gleichen Maschine gibt.
                      Die haben diese Ansprüche eben nicht. Nicht wirklich nachvollziehbar.

                      Also diskutieren wir mal über diesen "Denkanstoß".

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        das ist nicht so ungewöhnlich. Ich kann doch auch im Hotel ein festes Zimmer buchen, oder eine feste Zimmerkategorie. Nach mir kommt dann Jemand, der einfach ein "Glückszimmer" gebucht hat und der das gleiche bekommt. Vielleicht hat er dafür weniger, oder auch mehr bezahlt. Das ist alles möglich.

                        Bei vielen Dingen ist es ähnlich.

                        Nennt sich, glaube ich, freie Marktwirtschaft! 😉

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • soedergrenS Offline
                          soedergrenS Offline
                          soedergren
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @privacy:
                          Es mag oder mag nicht Sinn machen, zu fordern, dass verbindliche Abflugzeiten Teil eines Pauschalreisevertrages werden (müssen). Darüber kann man diskutieren. Ich selbst halte es für entbehrlich, zumal zumindest die Befürchtung besteht, dass die Reisepreise dadurch deutlich teurer werden würden.

                          Woran ich hier Anstoss nehme ist "Der Satz «Verträge sind einzuhalten» müsse eigentlich aber für alle Flugreisende gelten.". Ich kann nicht verstehen, wie ein Reiserechtsexperte, Professor noch dazu, so unsauber formulieren kann. Der Vertrag wird ja eingehalten, die Aussage impliziert jedoch, dass dies nicht der Fall ist.

                          Führt aber dazu, daß es Fluggäste der Holzklasse auf der gleichen Maschine gibt. Die haben diese Ansprüche eben nicht. Nicht wirklich nachvollziehbar.

                          So unnachvollziehbar finde ich auch das nicht. Wer unterschiedlich bucht und andere Preise bezahlt, hat andere Ansprüche.

                          Gruß,

                          soedergren

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • chepriC Offline
                            chepriC Offline
                            chepri
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ist schon interessant, wie vehement sofort von bestimmter Seite dagegen argumentiert wird, wenn über kundenfreundlichere Regelungen nachgedacht wird. Da kommt sofort das Argument "na da werden die Kunden aber eine Freude haben, wenn die Preise steigen" ohne sich klar zu machen, was hier im Moment eigentlich abgeht. Die RV haben sich total verkalkuliert was die zu erwartenden Passagierzahlen angeht (vermutlich haben sie die Falschen gefragt) und tragen dies jetzt auf dem Rücken ihrer Kunden aus. Ist eine Flugverschiebung vom Morgen auf den Mittag vielleicht einfach nur ärgerlich, ist eine Flugverschiebung um mehrere Tage (siehe die aktuellen threads) oder Änderung des Abflughafens schlichtweg eine Unverschämtheit und zeigt, dass der Pauschaltourist halt nur eine Massenware ist. Am arrogantesten ist dann der Satz (wenige Wochen vor Urlaubsbeginn) "Wir bieten Ihnen eine kostenlose Stornierung an".
                            Bemerkenswert auch der Satz im verlinkten Artikel:
                            "Welche Flugstrecken von Streichungen betroffen sind, halten die Veranstalter zum Teil noch zurück. " Na klar doch, vielleicht wäre es ja noch Zeit, zu stornieren und die Ur5laubspläne zu ändern, vielleicht sogar ganz ohne RV.

                            Alles darauf zu schieben, der Kunde will es am liebsten geschenkt, ist schon ein wenig einfach. Die Gesellschaften haben sich schon auch in wenig selbst dahin gedrängt, mit immer billiger werdenden Angeboten.

                            @privacy: Bitte berufe dich zukünftig auf wirkliche Fachleute und nicht auf so Hobbyexperten wie Herrn Roland Schmid. 😆

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • privacyP Offline
                              privacyP Offline
                              privacy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @soedergren
                              Gut, die Formulierung ist nicht sehr glücklich. Wir sollten uns daran nicht
                              festbeißen. Auseinanderpflücken kann man jeden Satz. Aber was gemeint ist,
                              bleibt trotzdem deutlich.

                              Mit der sich daraus ergebenden Konsequenz, sich auf derartige Modalitäten
                              einzustellen. Natürlich kann die Airline/der Veranstalter auch dann Flugzeiten ändern - aber eben nur in Zustimmung mit den Beteiligten.

                              Und das fehlt derzeit auf dem Pauschalreisesektor weitgehend.

                              Gruß privacy

                              PS: Das ist ja keine Preisgeschichte. Auch für 49 Euro bei airberlin habe ich
                              einen Linienflug gebucht und kann der Airline deutlich machen, wo es bei Änderungen gegenüber der Buchung lang geht.

                              Erstattung - Umbuchung - Akzeptanz: Alles in meiner Option.

                              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                              Bertrand Russell (1872-1970)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo,

                                wenn es keine Preisgeschichte ist, dann ist es ja einfach. Denn dann werden die Veranstalter das doch mit Sicherheit freiwillig einführen! Denn das ist doch ein tolles Argument, um bei diesen Veranstaltern zu buchen.

                                Doch sie machen es nicht. Also ist es doch eine Preisgeschichte! Ganz einfache Schlußfolgerung!

                                Denn wenn ich einem Kunden eine zusätzliche Leistung nicht anbiete, die mich als Veranstalter nichts kostet, dann gäbe es nur ein Attribut für mich: Dämlich!

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • privacyP Offline
                                  privacyP Offline
                                  privacy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Sie machen es noch nicht. Der Druck ist noch nicht groß genug.
                                  Aber morgen, übermorgen vielleicht?

                                  Gruß privacy

                                  PS. Gut analysiert.
                                  Unter dem Strich wird es nicht viel kosten, nur viel bringen.
                                  Für die gute alte Pauschalreise.

                                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                  Bertrand Russell (1872-1970)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • soedergrenS Offline
                                    soedergrenS Offline
                                    soedergren
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    chepri wrote:
                                    Ist eine Flugverschiebung vom Morgen auf den Mittag vielleicht einfach nur ärgerlich, ist eine Flugverschiebung um mehrere Tage (siehe die aktuellen threads) oder Änderung des Abflughafens schlichtweg eine Unverschämtheit ...

                                    Chepri, durchaus richtig. Allerdings ist da der Unterschied, dass der erste Fall vertragskonform ist, der zweite nicht. Hin- und Rückreisetag sind ja (im Gegenteil zu den genauen Uhrzeiten an diesem Tag) Teil des Reisevertrages. Insofern ist eine Verschiebung um mehrere Tage oder eine Änderung des Abflughafens keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und damit sogar mehr als eine Unverschämtheit.

                                    Nur, ist es deshalb sinnvoll, wegen einzelner Vertragsverletzungen einzelner Gesellschaften gleich nach strengeren Bestimmungen für alle Eventualitäten zu rufen?

                                    Privacy, klar kann man jeden Satz auseinandernehmen und mir ist auch klar, worauf der Herr Experte abzielt. Nur finde ich, darf man gerade von einem Experten mehr erwarten. Denn mit einer solchen Aussage, so wie sie da steht, disqualifiziert er sich in meinen Augen selbst, völlig unabhängig davon, ob er nun in der Sache recht hat oder nicht. Ausserdem ist es ja nicht der einige ungeschickt formulierte Satz in der Aussage, denn auch der Ruf nach einer geänderten Rechtsprechung ist in dieser Form überflüssig.

                                    Gruß,

                                    soedergren

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • privacyP Offline
                                      privacyP Offline
                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Für die Überschrift dieses Threads habe ich sie aber gerne genommen.
                                      Macht halt neugierig, erhöht die Lesequote und den Diskussionsbedarf 😉

                                      Und die Rechtssprechung? Da gibt es in der Tat unterschiedliche
                                      Auffassungen. Für mich persönlich ist es schon ein Unding, daß
                                      der Gerichtsstand immer am Ort des Reiseveranstalters liegt.
                                      Da wachsen, vielleicht auch oft unbewußt, über Jahrzehnte Strukturen,
                                      die eine unabhängige Rechtssprechung auch schon mal
                                      diskussionswürdig erscheinen lassen.

                                      Gruß privacy

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • soedergrenS Offline
                                        soedergrenS Offline
                                        soedergren
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Gerichtstand ist immer am Ort des Beklagten. Dies ist allgemein - völlig unabhängig vom Reiserecht - so.

                                        Die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB gilt ja für Privatleute nicht. Da steht normalerweise etwas in der Art wie "Für Vollkaufleute wird als Gerichtsstand Berlin, Deutschland vereinbart.".

                                        Unter dem Strich bleibt mE, dass - wenn eine Änderung erfolgen soll - nicht die Rechtsprechung, sondern die Gesetze entsprechend geändert werden müssten.

                                        Gruß,

                                        soedergren

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • privacyP Offline
                                          privacyP Offline
                                          privacy
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Sind es in der Regel keine Privatleute, die gegen Reiseveranstalter Klage erheben?
                                          Und dennoch erscheinen doch die üblichen Amtsgerichte immer wieder bei
                                          der Urteilsverkündung. Wo man praktisch schon auf den Veranstalter
                                          tippen kann, den es betrifft. Aber da bewegen wir uns etwas vom Thema weg

                                          Gruß privacy

                                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                          Bertrand Russell (1872-1970)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 6
                                          • 7
                                          • 1 von 7
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag