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Reiseveranstalter pleite - welche Rechte ausser Reisepreiserstattung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • india9I Offline
    india9I Offline
    india9
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Mein Veranstalter ging pleite, was ich erst ca 30 Stunden nach "Flugzeitabflug" erfuhr. Ich hatte also schon gepackt, war fertig zur Anreise, vertrödelte nun drei Urlaubstage mit warten aufs telefon ("Neue Flugzeit wegen Flugumbuchung").
    Ich weiss, dass der sicherungsschein beinhaltet, dass ich den bezahlten Reisepreis u. evtl Rückreise- und Telefonkosten erhalten kann.

    Bekommt man denn in diesem Fall keine Entschädigung, die man sonst zB bei Flugverschiebung/Verspätung erhält,obwohl hier "das Übel" viel grösser ist, wenn man garnicht fliegen kann und alles vorbereitet hat?! Und nun kann ich den Urlaub auch nicht verschieben, der Dienstplan in der Arbeit ist für Wochen vorher gemacht und sitze hier in der Kälte rum mit gepackten Koffern!!

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wer soll denn die Entschädigung bezahlen, wenn der Veranstalter insolvent ist ❓

      Merkste selbst, oder? ...

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die Frage ist aber nicht, wer (nicht) bezahlt, sondern ob grundsätzlich Ansprüche bestehen. Das Ganze dürfte aber weniger mit "Reiserecht", als mit "normalen" zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen zu tun haben.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ronny87R Offline
          Ronny87R Offline
          Ronny87
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hi, würde mich auch einmal interessieren, was du selbst denkst, von wem du etwas bekommen könntest???

          Die Firma ist pleite und daher sicherlich nicht viel zu holen!

          Grüße

          Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • soedergrenS Offline
            soedergrenS Offline
            soedergren
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hi india,

            so leid es mir tut, die Frage, ob irgendwelche weitergehenden Ansprüche bestehen oder nicht, wäre in der Tat vollkommen akademisch, da wenn der Veranstalter insolvent ist niemand weiter da ist, der für derartige (Zusatz-)Kosten aufkommt. Die Insolvenzversicherung deckt dies jedenfalls nicht ab. Und eventuelle Ansprüche (selbst wenn sie bestehen würden) gegen den Veranstalter würden hinter allen anderen Gläubigern so weit hinten eingereiht, dass garantiert nichts dabei herauskommen würde.

            Gruß,

            soedergren

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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Mhm., ich weiss, `ne blöde Bemerkung. Frag mal die Leute, die Lehmann Brothers gezeichnet hatten. Es gibt die gleiche Antwort.

              Einen nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

              Aber du hast doch nur "deine Einlage sprich deinen gebuchten Urlaub" verloren, und den bekommst du -falls bereits bezahlt- ersetzt. Das gab`s bei Lehmann aber nicht. Insofern bist du noch gut dran. Es hätte schlimmer kommen können.

              Hast du denn selbst eine Vorstellung, wen du verantwortlich machen willst ? Und wenn ja, warum ?

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • juanitoJ Offline
                juanitoJ Offline
                juanito
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Einen nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

                Einem... 😉

                Verantwortlich? Der GF.

                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                • Mausebaer120M Offline
                  Mausebaer120M Offline
                  Mausebaer120
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo india,

                  wo nichts ist, kann man nichts holen. Sei froh, dass der Veranstalter versichert war und Du von der Versicherung zumindest den Reisepreis und Deine Auslagen
                  zurückbekommst.

                  Alles was Du tun kannst (und auch tun solltest ), findest Du ---> hier <--- !

                  Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                  ( Epikur von Samos )

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                  • PimbolibärchenP Offline
                    PimbolibärchenP Offline
                    Pimbolibärchen
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Also ansprüche kannst du nicht erheben.Von wem denn die Pleite gemacht haben.
                    Wenn der Veranstalter Versichert war kannst du evt. vom reisepreis was zurück bekommen.
                    Kommt drauf an,ob die die Versicherung überhaupt noch besteht ,wenn Sie pleite gemacht haben. :?

                    Frage:Welcher Veranstalter war das oder ist das ❓V

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Mausebaer120M Offline
                      Mausebaer120M Offline
                      Mausebaer120
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ... das steht doch alles in meinem Link im Beitrag über Dir, Pimbolibärchen 😉

                      Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                      ( Epikur von Samos )

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