Reiseveranstalter pleite - welche Rechte ausser Reisepreiserstattung
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Mein Veranstalter ging pleite, was ich erst ca 30 Stunden nach "Flugzeitabflug" erfuhr. Ich hatte also schon gepackt, war fertig zur Anreise, vertrödelte nun drei Urlaubstage mit warten aufs telefon ("Neue Flugzeit wegen Flugumbuchung").
Ich weiss, dass der sicherungsschein beinhaltet, dass ich den bezahlten Reisepreis u. evtl Rückreise- und Telefonkosten erhalten kann.Bekommt man denn in diesem Fall keine Entschädigung, die man sonst zB bei Flugverschiebung/Verspätung erhält,obwohl hier "das Übel" viel grösser ist, wenn man garnicht fliegen kann und alles vorbereitet hat?! Und nun kann ich den Urlaub auch nicht verschieben, der Dienstplan in der Arbeit ist für Wochen vorher gemacht und sitze hier in der Kälte rum mit gepackten Koffern!!
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Wer soll denn die Entschädigung bezahlen, wenn der Veranstalter insolvent ist

Merkste selbst, oder? ...
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Hi india,
so leid es mir tut, die Frage, ob irgendwelche weitergehenden Ansprüche bestehen oder nicht, wäre in der Tat vollkommen akademisch, da wenn der Veranstalter insolvent ist niemand weiter da ist, der für derartige (Zusatz-)Kosten aufkommt. Die Insolvenzversicherung deckt dies jedenfalls nicht ab. Und eventuelle Ansprüche (selbst wenn sie bestehen würden) gegen den Veranstalter würden hinter allen anderen Gläubigern so weit hinten eingereiht, dass garantiert nichts dabei herauskommen würde.
Gruß,
soedergren
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Mhm., ich weiss, `ne blöde Bemerkung. Frag mal die Leute, die Lehmann Brothers gezeichnet hatten. Es gibt die gleiche Antwort.
Einen nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.
Aber du hast doch nur "deine Einlage sprich deinen gebuchten Urlaub" verloren, und den bekommst du -falls bereits bezahlt- ersetzt. Das gab`s bei Lehmann aber nicht. Insofern bist du noch gut dran. Es hätte schlimmer kommen können.
Hast du denn selbst eine Vorstellung, wen du verantwortlich machen willst ? Und wenn ja, warum ?
Gruss Gabriela
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Hallo india,
wo nichts ist, kann man nichts holen. Sei froh, dass der Veranstalter versichert war und Du von der Versicherung zumindest den Reisepreis und Deine Auslagen
zurückbekommst.Alles was Du tun kannst (und auch tun solltest ), findest Du ---> hier <--- !
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Also ansprüche kannst du nicht erheben.Von wem denn die Pleite gemacht haben.
Wenn der Veranstalter Versichert war kannst du evt. vom reisepreis was zurück bekommen.
Kommt drauf an,ob die die Versicherung überhaupt noch besteht ,wenn Sie pleite gemacht haben. :?Frage:Welcher Veranstalter war das oder ist das
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... das steht doch alles in meinem Link im Beitrag über Dir, Pimbolibärchen
