Bei Flugänderung Reise stornieren?
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Hallo,
also nach meinem Dafürhalten ist eine Stornierung ganz klar möglich. Denn das R+F bringt ja, zumindest je nach Wohnort, eine mehr als deutliche Reiseverlängerung mit sich. Außerdem ist ein R+F ja kein Bestandteil der Reise. (eventuell wird es hier ja zu einem) und somit unterliegt die Anreise vermutlich immer noch dem eigenen Risiko.
Ich würde in Deinem Fall auf eine kostenlose Stornierung bestehen, sofern Du denn eine Buchungsalternative hast. Ansonsten kannst Du ja dem Veranstalter einen eigenen Vorschlag machen. Die Zuzahlung für den Flug ab SXF finde ich allerdings äußerst dreist.
Drohe erst einmal damit und mach dem Veranstalter klar, daß es sich heirbei um eine Flugstreichung handelt, und daß es Dein Recht ist kostenlos zu stornieren.
Was wetten, daß Du dann den Flug ab SXF ohen Aufpreis bekommst!
Versuche es mal.
Gruß
Berthold
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Die Änderung des Abflughafens ist ja wohl eine gravierende Änderung des abgeschlossenen Vertrages. Zumal es ja offensichtlich Alternativen ab Berlin gibt! Ich würde auf einer kostenlosen Umbuchung ab Berlin-Schönefeld bestehen.
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Hi michael61,
hier sollte ein kostenloses Storno auf jeden Fall möglich sein, wobei davon ausgehe, dass es eine normal gebuchte Pauschalreise mit Abflug ab Berlin ist und diese auch entsprechend bestätigt wurde.
Die 100,00 EUR Zuzahlung sind nicht nur dreist, sondern schlicht nicht rechtens. Wenn der RV eine alternative Transportmöglichkeit direkt ab Berlin hat (auch wenn's Schönefeld statt Tegel ist), dann kann er euch nicht erst nach Hamburg verfrachten.
Gruß,
soedergren
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Hier dazu noch die Hintergrundinformation
"Wenn der Veranstalter einfach den Abflug ändert ..."
Gruß privacy
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Lt. unserem Reisebüro geht das kostenlose Storno oder kostenlose Umbuchung auf SXF deshalb nicht, weil das bei damaliger Buchung so eine Packing Geschichte war.
Veranstalter hat irgendsowas von Tagespreisen erzählt.Für uns als "Otto Normalverbraucher" ist es jedoch eine ganz normale Pauschalreise.
Gruß
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Also keine ganz normale Pauschalreise. Aber auch keine individuelle Einzelbuchung, oder?
Auch bei Dynamic Packaging wird letztendlich ein Paket von einem RV geschnürt und auch dabei ist der Vetrag einzuhalten. Wenn in Eurer Buchungsbestätigung irgendwo steht "Flug ab Berlin" ist der Verweis auf's Dynamic Packaging eine Ausrede, mehr nicht. Tagespreise sind auch kein Argument, denn sobald etwas bestätigt ist, ist es bestätigt (es gibt zwar in den AGB meist irgendeine Klausel zu unerheblichen Änderungen, aber der Abflugort ist auf keinen Fall eine unerhebliche Änderung). Also würde ich an deiner Stelle auf Erfüllung bestehen und ansonsten mit kostenlosem Strono drohen.
Vielleicht hab ich's überlesen, aber welcher RV ist es denn?
Gruß,
soedergren
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So langsam nähern wir uns wieder dem beliebten Thema: "Kunde weiß nicht, was er gebucht hat". Aussagen wie "Veranstalter hat irgendwas erzählt" oder "es war so eine Packing Geschichte" bringen nicht viel, und was es letztlich für Otto Normalverbraucher ist, interessiert keinen. Die Rechte bestimmen sich einzig und allein nach dem abgeschlossenem Vertrag, sprich der Buchungsbestätigung. Hat man vielleicht einzelne Bausteine gekauft? Dann sieht es anders aus, als bei einer Pauschalreise. Sind aber vielleicht die einzelnen Bausteine wieder zu einer Pauschalreise geworden? Dann hat man auch die Rechte wie bei einer Pauschalreise.
@privacy: Diesen Sommer wird es nicht nur um die Frage gehen "Verträge sind einzuhalten", sondern auch darum, wie der "Otto Pauschalurlauber" seine Rechte durchsetzt. Vielleicht wird ab sofort bei Buchung einer Urlaubsreise nicht nur eine Reiserücktrittsversicherung angeboten, sondern auch eine Rechtsschutzversicherung mit dem Hinweis: "Den Abschluß dieser Versicherung empfehlen wir dringend, da damit zu rechnen ist, dass es bei ihrer Buchung zu Problemen kommt"
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Es handelt sich um FTI Packing, den kann man auch hier bei HC buchen.
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Ach ja, nur mal so gaaanz grundsätzlich, weil ja danach gefragt wurde, wo das steht. Prinzipiell schon im BGB §§ 651ff.
Die hierfür wichtigsten Passagen finden sich in §651c I, II und § 651i und zudem in den AGB des RV.
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So, eben nochmal nachgesehen.
Auf der Buchungsbestätigung steht:
"Pauschalreise nach Rhodos, Flug von Berlin Tegel nach Rhodos"
Grüße
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Dann würde ich an deiner Stelle auf der Stornierung bestehen, falls man nicht bereit ist, dich kostenlos auf deinen Wunschflughafen umzubuchen. Auch dem Reisebüro würde ich noch mal klar machen, dass du eine Pauschalreise hast, egal wie die zustande kam, und sie sich doch bitte mit dem Sachberhalt nochmals beschäftigen möchten. Schließlich geht man doch in`s RB um die sachkundige Beratung zu bekommen.
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Ich bin auch der Meinung, das es dieses Jahr eine Steigerung gibt: nicht nur Flugzeitenverschiebungen, sondern auch Flughafenveränderungen. Was wir jetzt so lesen ist wahrscheinlich erst der Anfang.
Da wir aber ( noch ) keine Vertragsbestimmungen darüber haben, wird es das Sommerthema sein. Ich las heute, das AirBerlin 15 Maschinen aus dem Sommerverkehr zurückziehen will.
Frage ein wenig OT: was tun eigentlich die Hotels in den Urlaubsregionen ? Anscheinend haben die RV die festen Kontingente reduziert und sich Optionen gesichert, die sie verfallen lassen können.
Und die Hotliers ? Spräche einiges dafür, eine individuale Buchung dieses Jahr in die eingenen Überlegungen einzubeziehen.
Gruss Gabriela
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Da wir aber ( noch ) keine Vertragsbestimmungen darüber haben, wird es das Sommerthema sein
Zum Glück! Vermutlich wird es nicht lange dauern, bis die AGB´s dahingehend erweitert werden, dass nicht nur Fluggesellschft und Flugzeiten unverbindlich sind und jederzeit geändert werden können, sondern auch der Abflughafen. Und bis dann gerichtlich geklärt ist, ob eine solche Klausel überhaupt zulässig ist, vergehen Jahre. -
Bei mit hat sich bis jetzt nur die Airline verändert. Ursprünglich am 30.06. ab Düsseldorf mit TuiFly, gebucht im November. Als ich jetzt ein Menü bestellen wollte, sagte das Reisebüro "sie haben bei Air Berlin angerufen, wegen dem Essen" .
Ich hoffe es bleibt wenigstens der Flughafen!!lg

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gusca wrote:
@Alfred Tetzlaff,also ich habe zunächst holidaycheck angerufen, weil ich bei denen gebucht hatte und die mir auch die mail mit der Flugänderung geschickt hatten,habe dann nachgefragt, ob ich , im Falle einer Stornierung, die gesamte Anzahlung zurück bekomme. Erst als dies mit ja beantwortet wurde, habe ich die Reise per email (auch an holidaycheck ) storniert. Der Veranstalter war 1 2 fly.
Hätte ich das Geld nicht zurück bekommen, wäre ich dann wohl oder übel ab Frankfurt geflogen, denn ich habe keine 150 Euro zu verschenken. Hat aber alles anstandslos geklappt. Ich denke, daß dies , wie chepri schon schrieb, kein persönlicher Gefallen war, denn 1 2 fly hat sich ja nicht an den Vertrag gehalten. die Stornierung müßte dann ja auch bei Dir klappen.
LG Gusca
So, die Sache hat sich geklärt, habe über das Online-Reisebüro unmissverständlich klargemacht, dass ich einer Verlegung des Abflug/Ankunftsflughafen nicht zustimme und Alternativen erwarte. Die haben dann bei 12fly Druck gemacht, und so fliege ich nun einen Tag später ab FMO, meinem eigentlichen Flughafen.
Zusätzlich erhalte ich die 100 Euro Nachlass weiterhin + 20 Euro geringere Flughafengebühr p.P. , sodass mich die Reise im Endeffekt jetzt knapp 10% weniger kostet als zum Buchungstermin(Ende November).
Man muss wohl wirklich dort Dampf machen, dann ergibt sich immer eine bessere Alternative.

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Wir haben einen Flug mit er Qatar Airways von Zürich nach Bangkok für den Sommer gebucht! Bei Buchunt waren die Flugzeiten noch 23.00 Uhr ab Zürich und 07.00 Uhr Ankunft in Doha. Da wir 1 Nacht in Doha bleiben wollen, haben wir dementsprechend ein Hotelzimmer gebucht! Nun hat die Fluggesellschaft die Abflugszeiten geändert. Nun fliegen wir Mittags ab Zürich und kommen am Abend in Doha an! Nun müssen wir 1 Ferientag mehr nehmen und zusätzlich ein Hotelzimmer für eine weitere Nacht bezahlen! Obwohl wir nicht viel mehr von Doha haben!
Kann man von der Fluggesellschaft eine Entschädigung verlagen?
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@boppalein ch
Obwohl die Schweiz ja die EU-Fluggastrechte 261/2004 mit übernommen hat, ist dort nur ein Teilbereich geregelt. Speziell zum Thema Schadensersatz müßtest Du die Schweizer Gesetzgebung prüfen.
Allerdings fällt mir da ein, es gab hier mal einen Thread hinsichtlich der Aufenthaltsdauer am Stopover-Airport Nahost. Und ein längerer Aufenthalt dort bedeutete Einreise in das Land und führte zu Komplikationen. Auf alle Fälle die Airline auf die Einreisebestimmungen für den Zwischenstopp ansprechen und natürlich die Hotelkosten-Übernahme ggf. verlangen. Wie dort reagiert
wird, siehst Du ja dann.Gruß privacy
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Hallo,
vielleicht hat ja auch jemand eine spontane Idee zu meinem "Problem".
Ich hatte Ende letzten Jahres für Anfang Mai eine Pauschalreise bei TUI gebucht. Geflogen wird mit TUIfly. Bei der Buchung war die ganze Zeit von einem Nonstop-Flug von Paderborn nach Zweibrücken die Rede. Nun habe ich hier gesehen, dass der Flieger auf dem Hinweg in Zweibrück zwischenlandet.
Wie sich der eine oder andere vielleicht vorstellen kann, bin ich über die Zwischenlandung nicht wirklich erfreut. Neben der erst späten Landung um 19.45 Uhr (ich weiß, mit Änderungen muss ich rechnen, daher habe ich ja auch ab und an geschaut, wie jetzt die Flugzeiten sind), erhöht sich die Flugdauer aber auch von etwa 4,5 Stunden auf etwa 6 Stunden.
Des Weiteren ist gerade bei meinen Eltern vor wenigen Wochen nach einer Zwischenlandung der Koffer nicht mit meinen Eltern weitergeflogen sondern zu einem anderen Flughafen. Jetzt habe ich auch leichte Bedenken, dass mein Koffer nach dem Zwischenstop auch an einem anderen Ort landet.Würde eine Beschwerde vielleicht eine kleine Entschädigung bringen oder können die Reiseveranstalter / Fluggsellschaft bei einer Pauschalreise auch jederzeit Zwischestops einplanen?