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Bei Flugänderung Reise stornieren?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    @zeron
    Natürlich sind das wirtschaftliche Interessen, das bestreitet doch niemand!?
    Wirtschaftliche Interessen zu haben ist für Unternehmen nicht nur der Reisebranche übrigens legitim.
    Was du uns mit dem Hinweis auf deine Buchun, Milchmädchen und Quantenmathematik mitteilen möchtest, erschließt sich mir leider nicht.
    ❓

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • abhollA Offline
      abhollA Offline
      abholl
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      Ehrlich gesagt, kann ich Deine Aufregung nicht nachvollziehen, ich hatte das Problem mit Zwischenlandungen und massiven Flugzeitenverschiebungen noch nie.

      Wenn Du es nicht haben möchtest, empfiehlt sich die Buchung einer Liniengesellschaft oder die Auswahl eines Flughafens mit genügend Passagieraufkommen, so dass es gar nicht zu solchen Verlegungen kommt. Oder glaubst Du die lassen die Maschine wegen Dir und Deiner Begleitung starten und verlangen dafür nur den Preis für zwei Pauschalreiseplätze?

      Na klar haben die wirtschaftliche Interessen, Du doch auch, sonst würdest Du doch nicht mitm Touribomber sondern mit dem Privatjet in den Urlaub fliegen, oder? Was glaubst Du würde Dein Urlaub kosten, wenn die völlig unabhängig von der Auslastung die Strecke fliegen? Da werden dann 10.000 für die Woche Türkei nimmer ganz reichen.

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      • stefan62S Offline
        stefan62S Offline
        stefan62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        @vonschmeling
        Ich will keine Enschädigung! Für mich ist der Fall längst abgehackt. 😉
        Mir ging nur um rechtliche Lage, eher für Zukunft. Das habe ich im Forum vermist.
        Über FMO-Auslastung hast du Recht.
        Mein Flug ist aber immer noch buchbar, habe gerade bei SkyAirline (Tropodo) nagesehen. Deshalb weis ich wirklich nicht (außer Preis) andere Grund des Änderung und dazu unter solche Bedienungen. Aber ist egal :? ich wurde nicht klagen.
        Die X-ler wurden mich aber schon interresiert. Deren AGB kann man im konkreten Fall doch anfechten. Das die dort etwas schreiben bedeutet doch nicht das die AGB nicht rechtswiedrig sind. Genug Beispiele sind zw. Mietveträgen. Schon das Fakt das ich als Kunde, ab erste Tag an, eine Strono Gebür zahlen muss, ist meine Meinung nach, rechtswiedrig. Wo ist hier algemeine 8Tage Rückgaberecht ?
        Und auch deren Reise-Angebote sind Baukastchen-Reise (auf Maß) keine Pauschalreisen, jedenfall sollen es, nach deren eigenen Angaben, sein. Dafür auch die Stornobedienungen. Bin nicht mir sicher, aber meine ich, bei einer Klage wird hier der Kunde gewinnen auch bei Flug änderung (andere Flugnummer und Zeit).
        Wie ist deine Meinung dazu ? Gibt´s Gericht-Urteil dazu ?
        Deine Antwort hilft nicht nur mir, denke ich 😄

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        • eva-mariaE Offline
          eva-mariaE Offline
          eva-maria
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Hallo Zusammen,

          ich weiss nicht, evtl. habe ich es auf den letzten Seiten überlesen, aber ich hätte mal eine Frage.

          Wir haben letztes Jahr im November einen Pauschalurlaub für Oktober 12 gebucht. War alles soweit klar, bis wir die Papiere erhalten haben und hier war jetzt auf einmal der Rückflughafen anstelle Stuttgart geändert auf München. Dies hätte für uns etwas Probleme ergeben, da wir niemanden griffbereit haben, der uns um 22.00 Uhr (Ankunftszeit) noch in München auf dem Flughafen abholen kann und leider auch kein Zug mehr um diese Zeit in Richtung Stuttgart/Tübingen gefahren wäre. Wir hätten also nur mit Übernachtung oder Taxi in der Nacht nach Hause gekonnt - beides wäre ziemlich teuer geworden. Dank unseres RB hat sich für uns die Sache zum Guten gewendet und wir haben keine Probleme mehr. Aber wie verhält sich hier die Sache? Muss der Pauschalurlauber akzeptieren, dass sich die Destination für den Rückflug ändert und er dann für die Mehrkosten für den restlichen Heimweg aufkommen muss? Ich habe doch einen Vertrag abgeschlossen, den ich mit meiner Bezahlung ja auch erfüllt habe und nachdem alles erledigt ist bekomme ich Papiere, die eine gravierende Änderung ohne Anbietung einer Alternative enthalten. Wie gesagt, wir hatten riesiges Glück weil sich unser RB für uns eingesetzt hat, aber interessieren würde mich schon, ob diese Änderung so wirklich rechtens ist. Klar weiss ich, dass sich die Fluggesellschaft und auch die Flugzeiten ändern können, aber auch die Destination?

          Ich denke, dass wahrscheinlich etliche Leute von dieser Problematik betroffen sind, da angeblich alle Rückflüge aus dem Mittelmeerraum ab Mitte Oktober zusammengezogen worden sind und bestimmte Flughäfen wie Nürnberg, Friedrichshafen und Stuttgart nicht mehr angeflogen werden, sondern alles über München umgeleitet wird. Es gibt also bestimmt noch mehr Leute, die dies interessiert.

          LG
          Eva

          eva

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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            @eva-maria
            In diesem Fall - anderer Flughafen - kannst du kostenfrei umbuchen / stornieren... was natürlich die Wenigsten wünschen.
            Demzufolge:
            Trifft ein solcher Fall ein, sollte der RV zumindest ein Rail & Fly Ticket zur Verfügung stellen oder anstelle dieses Tickets die Kosten für die Fahrt im PKW / ev. Mietwagen o. ä. übernehmen. Dies sollte verhandelbar sein.
            Und wenn du mit "Papiere erhalten" die endgültigen Reisepapiere meinst, so darf der Kunde erwarten, dass er von dieser Änderung früher in Kenntnis gesetzt wird und nicht erst mit Erhalt der Unterlagen.  :?
            Aber freut mich, dass es zu eurer Zufriedenheit ausgegangen ist.

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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            • eva-mariaE Offline
              eva-mariaE Offline
              eva-maria
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              @kourion,

              Danke für Deine Information. Hat mich jetzt mal grundsätzlich interessiert. Wir haben die Möglichkeit gehabt unsere Reise umzubuchen auf ein paar Tage später und kommen somit nun doch noch zu unserem "Heimatflughafen".

              Tatsächlich haben wir die Änderung erst gesehen, als wir unser Heft vom RV erhalten haben, in welchem das Ticket "Zug zum Flug", Flugdaten sowie Voucher für das Hotel etc.  enthalten ist. Leider wusste auch unser RB nichts davon. Naja für uns hat sich die Sache ja erledigt, aber da geht der Puls schon mal hoch, denn zwei Wochen vor Urlaubsantritt ist man ja der Meinung, es sei alles "gegessen".

              LG
              Eva

              eva

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              • FRANCE 68F Offline
                FRANCE 68F Offline
                FRANCE 68
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                was passiert bei einer pauschalreise (im februar) wenn die airline (in diesem falle hello air)pleite ist?
                bis jetzt ab ich von 12FLY noch nichts erfahren
                auf die home page des basler flughafen steht nun der flug unter tui fly mit sehr sehr schlechten abfugzeiten ,ankunft fuerteventura abends und ruckflug frueh morgens was bei hello air nicht der fall war
                muss 12FLY mich ueber die veraenderungen der airline informieren?
                kann ich stornieren wenn ich mit tui fly nicht fliegen will ?

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  @france
                  ja, der veranstalter muß dich informieren. allerdings erst dann, wenn wirkllich fest steht, wer die ausfürhende fluggesellschaft ist. meistens stellt sich diese info in form des tickets, dass du ca. 4 wochen vor abflug erhältst, dar.
                  du kannst deine reise jederzeit stornieren.
                  die frage deinerseits ging wohl aber eher in die richtung, ob du (für dich) kostenfrei stornieren kannst. dafür bietet die änderung der ausführenden airline und die abänderung der flugzeiten (zumindest wie sich dein fall derzeit darstellt) keine grundlage.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • FRANCE 68F Offline
                    FRANCE 68F Offline
                    FRANCE 68
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    merci fuer die schnelle antwort
                    habe sehr sehr  viel glueck, es haette koennen schlimmer kommen
                    eine airline aus kazachstan abflug 23H55 rueckflug 00H05 😄

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LuganskL Offline
                      LuganskL Offline
                      Lugansk
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      FRANCE 68:
                      was passiert bei einer pauschalreise (im februar) wenn die airline (in diesem falle hello air)pleite ist?
                      bis jetzt ab ich von 12FLY noch nichts erfahren
                      auf die home page des basler flughafen steht nun der flug unter tui fly mit sehr sehr schlechten abfugzeiten ,ankunft fuerteventura abends und ruckflug frueh morgens was bei hello air nicht der fall war
                      muss 12FLY mich ueber die veraenderungen der airline informieren?
                      kann ich stornieren wenn ich mit tui fly nicht fliegen will ?

                      Hallo!

                      Ein Schweizer Gericht hat Hello Air Konkurs Aufschub gewährt. Vielleicht kann das Unternehmen noch gerettet werden und Du bekommst die günstigen Flugzeiten.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mk116M Offline
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                        mk116
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91
                        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                        • FRANCE 68F Offline
                          FRANCE 68F Offline
                          FRANCE 68
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          "Zu den Gründen für die Insolvenz gehören die Zahlungsunfähigkeit zweier französischer Grosskunden, laufend steigende Treibstoffkosten, der hohe Frankenkurs, welcher zur Kündigung eines Vertrages mit TUI-Deutschland geführt hat und der immer härter werdende Konkurrenzdruck im Tourismusgeschäft."

                          abwarten und hoffen aber 12fly ist nun mal tui

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • drachir49D Offline
                            drachir49D Offline
                            drachir49
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            Ich habe für eine 8-Personen-Gruppe IBERIA-Flüge München/Teneriffa Nord gebucht und jetzt die Mitteilung erhalten, dass der Flug um 12 Stunden später abfliegt. Somit funktioniert auch der gebuchte Anschlussflug TFN nach La Gomera mit der kleinen Inselfluglinie BINTER-AIR nicht.
                            IBERIA kann mir keine alternativen Flüge (25.12.15 - 6.1.16) anbieten und will den Flugpreis erstatten, nicht aber die Stornogebühren für den Anschlussflug sowie evtl. anfallende Stornierungs/Umbuchungskosten für die Hotelzimmer auf La Gomera.
                            Ist das rechtens?
                            Ich danke schon mal für Antworten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              Willkommen im Forum von HolidayCheck! 😉
                              Sofern die Reisebestandteile einzeln und bei verschiedenen Gesellschaften / Anbietern gebucht wurden ist es leider rechtlich i.O., dass IBERIA nur für ihre Leistungsminderung einsteht.

                              Bei solchen Kombinationen sollte man flexible Tarife buchen um ggf. Kosten für Storno oder Umbuchung so gering wie möglich zu halten.
                              Alle europäischen Airlines stehen unter enormem Kostendruck und nutzen sämtliche Möglichkeiten zur Auslastungsoptimierung. Daher sind mittelfristige Änderungen an der Tagesordnung und bildet IBERIA da keine Ausnahme.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Urmel49U Offline
                                Urmel49
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                Ich habe eine 14tägige Reise bei HC Reiseveranstalter ITS nach Djerba im Oktober gebucht.

                                Durch Zufall habe ich auf den Flugplan von Nouvelair geschaut, da ich Sitzplätze reserviert habe. Die Flüge ab Stuttgart waren nicht mehr im Flugplan gewesen. Also rief ich ITS an und die meinten das  es  eine Flugplanänderung von Frankfurt und einen Tag später gibt.

                                Also wollte ich kostenlos storniren bzw. umbuchen auf ein anderes Land. ITS meinte das sie mir eine Änderungsnachricht zukommen lassen und das ich mich wegen der Stornierung bzw. Umbuchunbg an HC wenden solle.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  Das ist grundsätzlich korrekt - womit hast du denn nun ein Problem?
                                  Änderung nicht bekannt gegeben? Beziehe dich trotzdem drauf und verlange Alternativen ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Urmel49U Offline
                                    Urmel49U Offline
                                    Urmel49
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    Ich habe Alternativen verlangt. 
                                    Es wurde mir geantwortet, das ich selbst Alternativen nennen soll.

                                    ITS hat gesagt ich solle mich an HC wenden wegen einer kostenlosen Umbchung bzw Stornierung.

                                    Werde eine rechtliche Beratung hinzuziehen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK Offline
                                      KourionK Offline
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      @Urmel
                                      Warum eine rechtliche Beratung hinzuziehen ?
                                      Man bietet dir Stornierung oder Umbuchung an. Abwickeln sollst du das über das RB, bei dem du gebucht hast. Und das war HC, ja ?

                                      Zu "ich habe Alternativen verlangt / ich soll selbst Alternativen nennen":
                                      Da du - wie du oben schreibst - auch ein anderes Land in Erwägung ziehst, finde ich das voll OK, sogar besser. Du suchst dir den Ort aus, der deinen Wünschen am nächsten kommt, guckst dir ein paar infrage kommende Hotels aus...

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                        gabriela_maier
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        Warum sollte eine rechtliche Beratung so falsch sein ? Ich erinnere deswegen an das Urteil 427 C 12693/13 vom Amtsgericht Hannover.
                                        Hier wurde 5 Wochen vor Reisebeginn der Abflughafen von Berlin nach Dresden verlegt. Ausserdem verschob sich der Abflug von 14.55 Uhr auf 22.45 Uhr. Der Kläger trat von der Reise zurück und verlangte Entschädigung -zu Recht wie das Gericht entschied. Es sei nicht zumutbar, den Abflughafen auszutauschen. Zusätzlich wurde vom Gericht die Störung der Nachtruhe ins Urteil einbezogen. Hier käme erschwerend hinzu, das der Abflugtag um einen Tag verschoben werden soll. Klarer Vertragsbruch. Das Gericht sprach dem Kläger daher 50% des Reisepreises als Entschädigung für "vertane Urlaubszeit" zu.
                                        Das ist natürlich ein Einzelurteil, aber andere Gerichte schauen nunmal sehr gerne bei vergleichbaren Streitfällen auf bereits ergangene Urteile und urteilen entsprechend. Und für Oktober sollte sich doch noch auf dem Reisemarkt eine Alternative finden lassen.

                                        Gruss Gabriela

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #100

                                          Danke für Eure Antworten.

                                          ITS möchte eine Stornierungsgebühr von 438,00 €  mir in Rechnung stellen.

                                          Ich werde es meinem Rechtanwalt übergeben und werde mich ans Fernsehen "Markt deckt auf" wenden.

                                          ITS kann keine Alternativreisen bieten.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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