Rückflug: Änderung des Zielflughafens!
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Hallo zusammen!
Schnuckelhase wrote:
Ich habe daraus entnommen, dass man also als Pauschalreisender der völligen Willkür der Reiseveranstalter ausgeliefert ist. Die können machen, was sie wollen!Nein, können Sie nicht. Rein rechtlich gesehen ist die Verlegung nur der Flugzeit am Hin- oder Rückreisetag kein Mangel; die Verlegung von Hin- und Rückreisetagen (also z.B. Rückflug an einem ganz anderen Tag) oder die Verlegung der Flughäfen (also z.B. SXF statt LEJ) ist aber sehr wohl ein Mangel, der eine Schadensersatzpflicht begründen würde.
Schnuckelhase wrote:
Letzten Endes erfolgte die Abholung und der Flug dann doch pünktlich und ohne Probleme und sie war dann nachmittags völlig erschöpft zu Hause.Dass es dennoch keine Schadensersatzpflicht in diesem Fall hier gibt, liegt eben daran, dass - wegen der Intervention des TE - letztendlich der Flug doch wie gebucht und bestätigt erfolgt ist (und zwar "pünktlich und ohne Probleme" nach LEJ).
Das Badehandtuch ist insofern kein Schadenersatz, sondern nur eine kleine Wiedergutmachung für die Telefonate und den Stress vor Ort. Ob's angebracht ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das jetzt nicht zu eng sehen, denn letztlich ist der Vertrag ja doch noch erfüllt worden. Welche Art von Schadenersatz würdest du denn für die Telefonate erwarten?
Gruß,
soedergren
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Telefonkarten? Gibt's die Dinger wirklich noch

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soedergren wrote:
Welche Art von Schadenersatz würdest du denn für die Telefonate erwarten?soedergren
Daran habe ich überhaupt nicht gedacht, zumal mir das Hotel die Telefonkosten nicht berechnet hat. Das fand ich ausgesprochen kulant ....
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Ich kann den Ärger von Schnuckelhase durchaus verstehen. Es kann nicht sein, dass so mit Kunden umgegangen wird. Die Veranstalter müssen man so weiter machen, dann werden noch weniger ihre Reisen buchen. Das kostet auch Arbeitsplätze beim Veranstalter. Aber das ist den Herrschaftedn wohl egal.
Ich frage mich wie die alte Frau abends um 20 Uhr noch von Berlin nach Leipzig hätte kommen sollen. Da muss sie froh sein, wenn überhaupt noch ein Zug fährt.
Ich hätte genau so einen Aufstand gemacht wie Schnuckelhase und alle anderen sollten das auch.
Petra
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Hi Petra,
ich kann den Ärger auch durchaus verstehen... und es ist auch richtig, sich nicht alles gefallen zu lassen. Dennoch muss ich hier Öger zu ein bisschen in Schutz nehmen, denn...
Petrajetset1 wrote:
Aber das ist den Herrschaftedn wohl egal.Nee... denn wär's ihnen wirklich komplett egal, hätten sie die Dame nicht nach einem einzigen Anruf in Hamburg direkt nach Leipzig (zurück-)gebucht.
Klar ist hier was schiefgegangen, aber man sollte es auch nicht überbewerten, denn immerhin hat es der RV wieder geradegerückt. Dem TE ist hier aber ganz sicherlich anzurechnen, wie er sich um die Dame gekümmert hat und sich für sie eingesetzt hat - dafür Hut ab!
Übirgens:
Petrajetset1 wrote:
Ich frage mich wie die alte Frau abends um 20 Uhr noch von Berlin nach Leipzig hätte kommen sollen. Da muss sie froh sein, wenn überhaupt noch ein Zug fährt.Züge von Schönefeld nach Leipzig nach 20.00 Uhr: 20:25, 20:58, 21:18, 21:25, 21:38 usw.
Möglichkeiten gibt's da schon, was aber natürlich nichts daran ändern, dass es natürlich nicht Sache des Reisenden ist, sich um solche Transfers zu kümmern.Leider werden wir aber wohl wegen teils massiver Flugstreichungen dieses Jahr noch öfter vor ähnlichen Problemen stehen.
Gruß,
soedergren
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Dennoch kann man das nicht als gegeben ansehen und im Vorfeld entschuldigen.
(Was ich Soedergren nicht unterstelle)Die Verpflichtung, Reisende bei Änderung vor Abreise zu informieren und ihnen alle
Möglichkeiten bis hin zur kostenfreien Stornierung einzuräumen, läßt dem Reisenden
noch etliche Möglichkeiten der Reaktion. Bevor sein Urlaub beginnt.Dagegen ist er vor der Rückreise aus seinem Urlaub diesen Vorgehensweisen relativ hilflos ausgeliefert. Wer riskiert da, stehengelassen zu werden, zu spät an seinem
Arbeitsplatz zu erscheinen usw. Länderspezifisch ist dies unterschiedlich stark
ausgeprägt. Reiseländer wie Türkei oder Ägypten scheinen da mehr betroffen
zu sein. Es scheint sich immer noch zu lohnen. Hier würde ich eine klare
Regelung wie bei stornierten Flügen wünschen. Nur, wenn es in der
Geldbörse mancher Veranstalter bemerkbar ist, wird man sich
hüten, solche Willkür zu planen. Man kann es nicht auf
die Fluggesellschaft schieben. Beide zusammenge-
nommen sind in der Verantwortung. Zumal in
vielen Fällen Veranstalter und Fluggesellschaft
aus dem gleichen Hause stammen.Gruß privacy
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Hallo
Ich hatte bisher auch angenommen, das der Veranstalter in so einen Fall verpflichtet sei für den Bodentransport zum ursprünglich in den Unterlagen genannten Zielflughafen zu sorgen.
Da nicht alle Flughäfen über eine Eisenbahnanbindung verfügen, habe ich angenommen, das die Passagiere dann mit einem vom Veranstalter kurzfristig angemieteten Reisebus weiterbefördert werden.Gruß
Karl -
Hallo zusammen!
@privacy:
Ich nehm mal an, dass sich dein "Dennoch kann man das nicht als gegeben ansehen und im Vorfeld entschuldigen" auf mein "Leider werden wir aber wohl wegen teils massiver Flugstreichungen dieses Jahr noch öfter vor ähnlichen Problemen stehen" bezieht.Insofern, keine Sorge, dieses Problem will ich im Vorfeld auf gar keinen Fall entschuldigen. Im Gegenteil - ich kann da bloß sagen, dass auch die Veranstalter (zumindest jene, die nicht über gruppeneigene Airlines verfügen) von diesen Streichungen auch alles andere als begeistert sind, da es auch für sie ziemliche Probleme bereitet.
Es ist nur leider ein Fakt, dass es diese Flugstreichungen gibt und es dadurch noch zu weiteren Problemen kommen wird.
@wukovits:
Da hast du auch richtig angenommen
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Flug wie gebucht und bestätigt von A nach B und zurück durchzuführen. Alles andere ist ein Mangel. Das wäre es hier in dem Fall ja auch gewesen, wenn der Veranstalter nicht mehr oder weniger sofort eingelenkt hätte und den Flug doch noch wie geplant durchgeführt hätte. Hat er aber, insofern liegt hier (und nur hier in diesem speziellen Fall) kein Mangel vor.Gruß,
soedergren
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ich verstehe den hier vorgetragenen ärger durchaus. und der ärger ist rechtens.
jedoch frage ich mich auch, wie man eine ältere betagte, gebrechliche und herzkranke dame solch einem urlaub aussetzen kann.versteht micht jetzt bitte alle nicht falsch: natürlich hat auch die ältere generation ein recht auf urlaub.
aber wenn man die dame derart gebrechlich beschreibt, kommt mir so ein bißchen der verdacht, dass man hier den mitleidsbonus ein wenig ausspielt.
für familien mit kindern oder auch anderen urlaubern wäre dieselbe situation genau so stressig und ärgerlich gewesen. -
Klar, ärgerlich ist das für jeden!!
Aber ich muss jetzt doch noch mal fragen: Wenn ich schon zu einem anderen Flughafen umgebucht werde, muss dann nicht der Veranstalter dafür sorgen, dass ich an den ursprünglich gebuchten Flughafen komme??
Was hilft es mir, das es ein Mangel ist, wenn ich vielleicht nicht weiss, wie ich dahin kommen soll, wo ich hin möchte? Es ist ja nicht so selten, dass man z. B. sein Auto am Zielflughafen stehen hat und somit auf jeden Fall dorthin zurück muss. Kann der Veranstalter dann einfach sagen, Pech, ist dann halt nen Mangel, gibts vielleicht 20,-- Euro für, dass du dich ärgerst und die Erholung auf der Strecke bleibt, kann ich nix für.
Wir fliegen z. B. gerne auf die Kanaren, da ist man beim Rückflug aber oft schon 7 Stunden oder mehr unterwegs, je nachdem wie früh man im Hotel abgeholt wird, und dann noch ein falscher Flughafen, eine Zugfahrt und dann noch eine Heimfahrt. Das finde ich schon ganz schön heftig.
Uns ist so etwas Gott sei Dank noch nie passiert, aber ich hätte das eigentlich auch nicht für möglich gehalten. Ich dachte eigentlich auch ganz naiv, Pauschalreise heißt, dass ich mich um nix kümmern muss.
Wir sind schon mit TUI, aber auch mit alltours in den Urlaub gefahren. Bisher war immer alles ok und leider war es für uns nie eine Billigreise, sondern immer das, was wir uns leisten konnten. Wenn wir weniger bezahlt haben, dann hatten wir eben auch ein Hotel mit weniger Sternen und da Abstriche gemacht, aber "laufen"
wollten wir deshalb eigentlich doch nicht.Ich wünsche allen, dass sie weiterhin Glück haben und das wirklich die Ausnahme bleibt.
Schönes Wochenende
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bibikommt wrote:
Was hilft es mir, das es ein Mangel ist, wenn ich vielleicht nicht weiss, wie ich dahin kommen soll, wo ich hin möchte? (...) Kann der Veranstalter dann einfach sagen, Pech, ist dann halt nen Mangel, gibts vielleicht 20,-- Euro für, dass du dich ärgerst und die Erholung auf der Strecke bleibt, kann ich nix für.Hi Bibi,
klar muss der Veranstalter das eigentlich. Oder noch genauer: eigentlich muss er den Rückflug zum gebuchten Flughafen gewährleisten.
Nur, etwas müssen und wirklich etwas tun sind halt zweierlei Dinge.
Und wenn er es nicht tut, dann ist es nun mal ein Mangel, der hinterher Schadensersatz auslöst - und zwar deutlich mehr als 20 EUR.
Gruß,
soedergren
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Also den Frust über diese Rückreise kann ich gut verstehen. Weniger Verständnis habe ich für die Aussage "wieso soll ich meine Kenntnisse etc. umsonst einem zu Gute kommen lassen, der im Internet bucht?" Vielleicht würden wieder mehr im Reisebüro buchen, wenn sie wie im vorliegenden Fall Hilfestellung bekommen würden???
Premium-Reise, prima von Hongkon nach Berlin war gebucht, gelandet wind wir dann in Zürich! Ging leider nicht anders, Maschine kaputt wurde uns bedeutet. Wie wir nach Berlin kommen sollten interessierte erstmal keinen, erst als wir sehr mssiv wurden, konnten wir nach 5 Stunden weiterfliegen. Sioviel zu Premium-Reisen, sicher ein Einzelfall, aber sicher ist man nie! -
corbeile wrote:
Weniger Verständnis habe ich für die Aussage "wieso soll ich meine Kenntnisse etc. umsonst einem zu Gute kommen lassen, der im Internet bucht?" Vielleicht würden wieder mehr im Reisebüro buchen, wenn sie wie im vorliegenden Fall Hilfestellung bekommen würden???Wo is´n da die Logik?

Wenn jemand im Netz bucht ( hat ja keiner was gegen ), dann kann er von einem Reisebüro keine Hilfestellung bei seinen Problemen erwarten. Soviel ist klar.
Er kann ja im Netz fragen und auf Antworten hoffen. Aber auch im Netz sollte er sie nicht von Leuten erwarten, welche aus dem Reisebüro "kommen".Viele Grüße.
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Hallo,
noch eine kleine Ergänzung. Bucht man im Reisebüro bekommt man dort natürlich auch einen zusätzlichen Ansprechpartner und hat eine weitere Telefonnummer, die man erreichen kann. In aller Regel ist das auch keine kostenpflichtige.
Somit hätte man die einfache Möglichkeit über das RB den Veranstalter in Deutschland zu kontaktieren. In diesem Fall wäre das dann auch ganz praktisch gewesen. Wurde das einfach vergessen, oder warum wurde das nicht gemacht? Denn die Dame selbst dürfte doch wohl eher nicht online gebucht haben.
Daß der TE diese Möglichkeit nicht kennt, wenn er online bucht ist natürlich nachvollziehbar.
Gruß
Berthold
