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Rückflug: Änderung des Zielflughafens!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • soedergrenS Offline
    soedergrenS Offline
    soedergren
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo zusammen!

    Schnuckelhase wrote:
    Ich habe daraus entnommen, dass man also als Pauschalreisender der völligen Willkür der Reiseveranstalter ausgeliefert ist. Die können machen, was sie wollen!

    Nein, können Sie nicht. Rein rechtlich gesehen ist die Verlegung nur der Flugzeit am Hin- oder Rückreisetag kein Mangel; die Verlegung von Hin- und Rückreisetagen (also z.B. Rückflug an einem ganz anderen Tag) oder die Verlegung der Flughäfen (also z.B. SXF statt LEJ) ist aber sehr wohl ein Mangel, der eine Schadensersatzpflicht begründen würde.

    Schnuckelhase wrote:
    Letzten Endes erfolgte die Abholung und der Flug dann doch pünktlich und ohne Probleme und sie war dann nachmittags völlig erschöpft zu Hause.

    Dass es dennoch keine Schadensersatzpflicht in diesem Fall hier gibt, liegt eben daran, dass - wegen der Intervention des TE - letztendlich der Flug doch wie gebucht und bestätigt erfolgt ist (und zwar "pünktlich und ohne Probleme" nach LEJ).

    Das Badehandtuch ist insofern kein Schadenersatz, sondern nur eine kleine Wiedergutmachung für die Telefonate und den Stress vor Ort. Ob's angebracht ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das jetzt nicht zu eng sehen, denn letztlich ist der Vertrag ja doch noch erfüllt worden. Welche Art von Schadenersatz würdest du denn für die Telefonate erwarten?

    Gruß,

    soedergren

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      😘 😆 Telefonkarten!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • soedergrenS Offline
        soedergrenS Offline
        soedergren
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Telefonkarten? Gibt's die Dinger wirklich noch 😆

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • gastwirtG Offline
          gastwirtG Offline
          gastwirt
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Ja, sogar türkische! 😆

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SchnuckelhaseS Offline
            SchnuckelhaseS Offline
            Schnuckelhase
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            soedergren wrote:
            Welche Art von Schadenersatz würdest du denn für die Telefonate erwarten?

            soedergren

            Daran habe ich überhaupt nicht gedacht, zumal mir das Hotel die Telefonkosten nicht berechnet hat. Das fand ich ausgesprochen kulant ....

            Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Petrajetset1P Offline
              Petrajetset1P Offline
              Petrajetset1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ich kann den Ärger von Schnuckelhase durchaus verstehen. Es kann nicht sein, dass so mit Kunden umgegangen wird. Die Veranstalter müssen man so weiter machen, dann werden noch weniger ihre Reisen buchen. Das kostet auch Arbeitsplätze beim Veranstalter. Aber das ist den Herrschaftedn wohl egal.

              Ich frage mich wie die alte Frau abends um 20 Uhr noch von Berlin nach Leipzig hätte kommen sollen. Da muss sie froh sein, wenn überhaupt noch ein Zug fährt.

              Ich hätte genau so einen Aufstand gemacht wie Schnuckelhase und alle anderen sollten das auch.

              Petra

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • soedergrenS Offline
                soedergrenS Offline
                soedergren
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hi Petra,

                ich kann den Ärger auch durchaus verstehen... und es ist auch richtig, sich nicht alles gefallen zu lassen. Dennoch muss ich hier Öger zu ein bisschen in Schutz nehmen, denn...

                Petrajetset1 wrote:
                Aber das ist den Herrschaftedn wohl egal.

                Nee... denn wär's ihnen wirklich komplett egal, hätten sie die Dame nicht nach einem einzigen Anruf in Hamburg direkt nach Leipzig (zurück-)gebucht.

                Klar ist hier was schiefgegangen, aber man sollte es auch nicht überbewerten, denn immerhin hat es der RV wieder geradegerückt. Dem TE ist hier aber ganz sicherlich anzurechnen, wie er sich um die Dame gekümmert hat und sich für sie eingesetzt hat - dafür Hut ab!

                Übirgens:

                Petrajetset1 wrote:
                Ich frage mich wie die alte Frau abends um 20 Uhr noch von Berlin nach Leipzig hätte kommen sollen. Da muss sie froh sein, wenn überhaupt noch ein Zug fährt.

                Züge von Schönefeld nach Leipzig nach 20.00 Uhr: 20:25, 20:58, 21:18, 21:25, 21:38 usw.
                Möglichkeiten gibt's da schon, was aber natürlich nichts daran ändern, dass es natürlich nicht Sache des Reisenden ist, sich um solche Transfers zu kümmern.

                Leider werden wir aber wohl wegen teils massiver Flugstreichungen dieses Jahr noch öfter vor ähnlichen Problemen stehen.

                Gruß,

                soedergren

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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Dennoch kann man das nicht als gegeben ansehen und im Vorfeld entschuldigen.
                  (Was ich Soedergren nicht unterstelle)

                  Die Verpflichtung, Reisende bei Änderung vor Abreise zu informieren und ihnen alle
                  Möglichkeiten bis hin zur kostenfreien Stornierung einzuräumen, läßt dem Reisenden
                  noch etliche Möglichkeiten der Reaktion. Bevor sein Urlaub beginnt.

                  Dagegen ist er vor der Rückreise aus seinem Urlaub diesen Vorgehensweisen relativ hilflos ausgeliefert. Wer riskiert da, stehengelassen zu werden, zu spät an seinem
                  Arbeitsplatz zu erscheinen usw. Länderspezifisch ist dies unterschiedlich stark
                  ausgeprägt. Reiseländer wie Türkei oder Ägypten scheinen da mehr betroffen
                  zu sein. Es scheint sich immer noch zu lohnen. Hier würde ich eine klare
                  Regelung wie bei stornierten Flügen wünschen. Nur, wenn es in der
                  Geldbörse mancher Veranstalter bemerkbar ist, wird man sich
                  hüten, solche Willkür zu planen. Man kann es nicht auf
                  die Fluggesellschaft schieben. Beide zusammenge-
                  nommen sind in der Verantwortung. Zumal in
                  vielen Fällen Veranstalter und Fluggesellschaft
                  aus dem gleichen Hause stammen.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • wukovitsW Offline
                    wukovitsW Offline
                    wukovits
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Hallo

                    Ich hatte bisher auch angenommen, das der Veranstalter in so einen Fall verpflichtet sei für den Bodentransport zum ursprünglich in den Unterlagen genannten Zielflughafen zu sorgen.
                    Da nicht alle Flughäfen über eine Eisenbahnanbindung verfügen, habe ich angenommen, das die Passagiere dann mit einem vom Veranstalter kurzfristig angemieteten Reisebus weiterbefördert werden.

                    Gruß
                    Karl

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • soedergrenS Offline
                      soedergrenS Offline
                      soedergren
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo zusammen!

                      @privacy:
                      Ich nehm mal an, dass sich dein "Dennoch kann man das nicht als gegeben ansehen und im Vorfeld entschuldigen" auf mein "Leider werden wir aber wohl wegen teils massiver Flugstreichungen dieses Jahr noch öfter vor ähnlichen Problemen stehen" bezieht.

                      Insofern, keine Sorge, dieses Problem will ich im Vorfeld auf gar keinen Fall entschuldigen. Im Gegenteil - ich kann da bloß sagen, dass auch die Veranstalter (zumindest jene, die nicht über gruppeneigene Airlines verfügen) von diesen Streichungen auch alles andere als begeistert sind, da es auch für sie ziemliche Probleme bereitet.

                      Es ist nur leider ein Fakt, dass es diese Flugstreichungen gibt und es dadurch noch zu weiteren Problemen kommen wird.

                      @wukovits:
                      Da hast du auch richtig angenommen 🙂 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Flug wie gebucht und bestätigt von A nach B und zurück durchzuführen. Alles andere ist ein Mangel. Das wäre es hier in dem Fall ja auch gewesen, wenn der Veranstalter nicht mehr oder weniger sofort eingelenkt hätte und den Flug doch noch wie geplant durchgeführt hätte. Hat er aber, insofern liegt hier (und nur hier in diesem speziellen Fall) kein Mangel vor.

                      Gruß,

                      soedergren

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        ich verstehe den hier vorgetragenen ärger durchaus. und der ärger ist rechtens.
                        jedoch frage ich mich auch, wie man eine ältere betagte, gebrechliche und herzkranke dame solch einem urlaub aussetzen kann.

                        versteht micht jetzt bitte alle nicht falsch: natürlich hat auch die ältere generation ein recht auf urlaub.
                        aber wenn man die dame derart gebrechlich beschreibt, kommt mir so ein bißchen der verdacht, dass man hier den mitleidsbonus ein wenig ausspielt.
                        für familien mit kindern oder auch anderen urlaubern wäre dieselbe situation genau so stressig und ärgerlich gewesen.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bibikommtB Offline
                          bibikommtB Offline
                          bibikommt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Klar, ärgerlich ist das für jeden!!

                          Aber ich muss jetzt doch noch mal fragen: Wenn ich schon zu einem anderen Flughafen umgebucht werde, muss dann nicht der Veranstalter dafür sorgen, dass ich an den ursprünglich gebuchten Flughafen komme??

                          Was hilft es mir, das es ein Mangel ist, wenn ich vielleicht nicht weiss, wie ich dahin kommen soll, wo ich hin möchte? Es ist ja nicht so selten, dass man z. B. sein Auto am Zielflughafen stehen hat und somit auf jeden Fall dorthin zurück muss. Kann der Veranstalter dann einfach sagen, Pech, ist dann halt nen Mangel, gibts vielleicht 20,-- Euro für, dass du dich ärgerst und die Erholung auf der Strecke bleibt, kann ich nix für.

                          Wir fliegen z. B. gerne auf die Kanaren, da ist man beim Rückflug aber oft schon 7 Stunden oder mehr unterwegs, je nachdem wie früh man im Hotel abgeholt wird, und dann noch ein falscher Flughafen, eine Zugfahrt und dann noch eine Heimfahrt. Das finde ich schon ganz schön heftig.

                          Uns ist so etwas Gott sei Dank noch nie passiert, aber ich hätte das eigentlich auch nicht für möglich gehalten. Ich dachte eigentlich auch ganz naiv, Pauschalreise heißt, dass ich mich um nix kümmern muss.

                          Wir sind schon mit TUI, aber auch mit alltours in den Urlaub gefahren. Bisher war immer alles ok und leider war es für uns nie eine Billigreise, sondern immer das, was wir uns leisten konnten. Wenn wir weniger bezahlt haben, dann hatten wir eben auch ein Hotel mit weniger Sternen und da Abstriche gemacht, aber "laufen" 😉 😉 wollten wir deshalb eigentlich doch nicht.

                          Ich wünsche allen, dass sie weiterhin Glück haben und das wirklich die Ausnahme bleibt.

                          Schönes Wochenende

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • soedergrenS Offline
                            soedergrenS Offline
                            soedergren
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            bibikommt wrote:
                            Was hilft es mir, das es ein Mangel ist, wenn ich vielleicht nicht weiss, wie ich dahin kommen soll, wo ich hin möchte? (...) Kann der Veranstalter dann einfach sagen, Pech, ist dann halt nen Mangel, gibts vielleicht 20,-- Euro für, dass du dich ärgerst und die Erholung auf der Strecke bleibt, kann ich nix für.

                            Hi Bibi,

                            klar muss der Veranstalter das eigentlich. Oder noch genauer: eigentlich muss er den Rückflug zum gebuchten Flughafen gewährleisten.

                            Nur, etwas müssen und wirklich etwas tun sind halt zweierlei Dinge.

                            Und wenn er es nicht tut, dann ist es nun mal ein Mangel, der hinterher Schadensersatz auslöst - und zwar deutlich mehr als 20 EUR.

                            Gruß,

                            soedergren

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • corbeileC Offline
                              corbeileC Offline
                              corbeile
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Also den Frust über diese Rückreise kann ich gut verstehen. Weniger Verständnis habe ich für die Aussage "wieso soll ich meine Kenntnisse etc. umsonst einem zu Gute kommen lassen, der im Internet bucht?" Vielleicht würden wieder mehr im Reisebüro buchen, wenn sie wie im vorliegenden Fall Hilfestellung bekommen würden???
                              Premium-Reise, prima von Hongkon nach Berlin war gebucht, gelandet wind wir dann in Zürich! Ging leider nicht anders, Maschine kaputt wurde uns bedeutet. Wie wir nach Berlin kommen sollten interessierte erstmal keinen, erst als wir sehr mssiv wurden, konnten wir nach 5 Stunden weiterfliegen. Sioviel zu Premium-Reisen, sicher ein Einzelfall, aber sicher ist man nie!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • CaptainJarekC Offline
                                CaptainJarekC Offline
                                CaptainJarek
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                corbeile wrote:
                                Weniger Verständnis habe ich für die Aussage "wieso soll ich meine Kenntnisse etc. umsonst einem zu Gute kommen lassen, der im Internet bucht?" Vielleicht würden wieder mehr im Reisebüro buchen, wenn sie wie im vorliegenden Fall Hilfestellung bekommen würden???

                                Wo is´n da die Logik? ❓

                                Wenn jemand im Netz bucht ( hat ja keiner was gegen ), dann kann er von einem Reisebüro keine Hilfestellung bei seinen Problemen erwarten. Soviel ist klar.
                                Er kann ja im Netz fragen und auf Antworten hoffen. Aber auch im Netz sollte er sie nicht von Leuten erwarten, welche aus dem Reisebüro "kommen".

                                Viele Grüße.

                                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ADEgiA Offline
                                  ADEgiA Offline
                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Hallo,

                                  noch eine kleine Ergänzung. Bucht man im Reisebüro bekommt man dort natürlich auch einen zusätzlichen Ansprechpartner und hat eine weitere Telefonnummer, die man erreichen kann. In aller Regel ist das auch keine kostenpflichtige.

                                  Somit hätte man die einfache Möglichkeit über das RB den Veranstalter in Deutschland zu kontaktieren. In diesem Fall wäre das dann auch ganz praktisch gewesen. Wurde das einfach vergessen, oder warum wurde das nicht gemacht? Denn die Dame selbst dürfte doch wohl eher nicht online gebucht haben.

                                  Daß der TE diese Möglichkeit nicht kennt, wenn er online bucht ist natürlich nachvollziehbar.

                                  Gruß

                                  Berthold

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • privacyP Offline
                                    privacyP Offline
                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    ADEgi wrote:
                                    In aller Regel ist das auch keine kostenpflichtige.

                                    Eine 0800 oder 00800 - Rufnummer? Alles kostenfrei - das nenne ich Service. 😛

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

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