Flugstornierung weil Capitän Flugzeit überschrieten hat
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Hallo,
hattet jemand schon den Fall, dass ein Flug vom Capitän storniert wurde, weil er
seine Flugzeit überschrieten hat.
Würde hier die EU-Verordnung 261/2004 eingreifen, dass man bei 1500 km 200,- Entschädigung von der Fluggesellschaft erhält?Danke für Eure mithilfe.
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Wichtig dabei wäre denke ich zu wissen, warum der Kapitän die Flugzeit überschritten hat.
Grüße
Es könnte auch gewesen sein, dass wenn er weiter geflogen wäre, dass er seine Flugzeit überschrieten hätte. Was ist, wenn auch kein Ersatzpilot da ist?
Grüsse
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Es war Madrid Barajas Airport, bzgl. das Recht wäre denke ich die EU Verordnung 261/2004. Leider gab es keinen Ersatzcrew und daher wurde der Flug gecancelt.
Kann ich mich jetzt als Fluggast auf EU Verordnung 261/2004 berufen und 200,- von der Airline verlangen?
Vielen Dank im voraus für Eure Unterstützung
jb -
Servus Lizet,
Diese Reglung die du ansprichst ist ziemlich schwammig, es gibt da noch eindeutig Lücken.
Du hast leider nicht erläutert was die folge des ganzen war, wielang du auf den nächsten Flug warten musstest etc.
Bei Aussergewöhnliche Vorkommnisse greift die Reglung nicht, ob die überschreitung der Flugzeit des Piloten soein aussergewöhnliches vorkommniss ist muss dann geklärt werden.
Sofern die Maschine an diesen Tag viele verspätungen hatte und der Pilot diese nicht aufholen konnte und deshalb euren Flug nicht durchführen konnte sieht es meiner Meinung nach schlecht für dich aus.
Da du auch nicht gesagt hast bei welcher Airline dieser Fall aufgetreten ist kann man auch schlecht mutmaßen ob eine Ersatzcrew hätte bereitstehen müssen.Aber jetzt mal Hand auf Herz:
Wenn dadurch keine hohen Kosten (z.b eine weitere Nacht im Hotel) entstanden sind und du auch keinen Verdienstausfall dadurch hattest würd ich die Sache mal auf sich beruhen lassen. Solche Sachen geschehen, das ist Menschlich. Ich vermute mal das es nicht soviele Stunden gewesen sind da du es sonst sicher hervorgehoben hättest.
Kann dann nicht nachvollziehen warum man dann so eine Welle schiebt, sorry. -
Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer
Flugstornierung bei der Airline anfordern."Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.
Mehr Infos hier und hier
Gruß privacy
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privacy wenn durch externe Dienstleister wie die Ground Handler oder den Flughafen verspätungen hinzunehmen sind dann kann die Airline da auch nicht viel machen und ich würde das als Außergewöhnliches Vorkommniss bezeichnen.
Ob Lizet das Geld bekommt wird sich dann zeigen ... -
Natürlich ist die Airline in solchen Fällen berechtigt und wird es auch tun, sich am Verursacher schadlos zu halten. Wobei wir mal nicht hoffen, daß der Flugkapitän
= eigenes Personal, mit der Durchsage bereits regreßpflichtig wird.Der Beförderungsvertrag besteht natürlich nur zwischen Kunde und Airline. Der muß sich mit dieser Problematik nicht auseinandersetzen.
Lediglich "annulliert oder Flug durchgeführt" ist hier die Frage.

Gruß privacy
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privacy wrote:
Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer
Flugstornierung bei der Airline anfordern."Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.
Mehr Infos hier und hier
Gruß privacy
Super, Danke für Deine hilfe. Ich will hier keine Welle schieben, es geht mir um die Kunden die dadurch leiden, wenn Fluggesellschaft irgendwelche Flüge streichen.
Ich gibt Euch näheres Bescheid, wenn ich von der Fluggesellschaft genau erfahren habe, was der Grund gewesen ist.Ihr seid Klasse und Grüsse
jb -
YouRise wrote:
privacy wenn durch externe Dienstleister wie die Ground Handler oder den Flughafen verspätungen hinzunehmen sind dann kann die Airline da auch nicht viel machen und ich würde das als Außergewöhnliches Vorkommniss bezeichnen.
Ob Lizet das Geld bekommt wird sich dann zeigen ...Lizet, braucht in diesem Fall nicht das Geld, es geht mir nur darum dem Fluggast zu helfen. Denn ich kann mir jetzt schon ausmalen, das mir die Fluggesellschaft mit
höhere Gewalt ankommen wird.Dennoch Danke für den Beitrag
jb -
privacy wrote:
Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer
Flugstornierung bei der Airline anfordern."Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.
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Gruß privacy
Das würde ich genau so sehen, besonders bei der Planung. Aber es gibt auch einen Kölner LG Urteil AZ 11 S 176/07das in der NJW-RR Heft 22/2008 erschienen ist, das besagt... wenn die Airliner alles notwendiger getan hat. z.B. Interval Kontrolle der Maschine dann kann ein technisches Defekt außergewöhnlich sein.
Entscheidung lohnt sich durchzulesen!!!schöne Grüsse
jb -
YouRise wrote:
Würde dennoch gerne mal Erfahren wieviel Zeit dabei flöten ging, also wielange die Kunden auf den Flug warten mussten.Dabei gingen 15 Stunden flöten, der Passagier hatte ursprünglich sein Flug um 16.30 und wurde erst am nächsten Tag um 06.00 am Board gelassen. Airline hat Hotel Übernachtung übernommen, ist wohl das mindeste.
