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Flugstornierung weil Capitän Flugzeit überschrieten hat

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
19 Beiträge 8 Kommentatoren 4.7k Aufrufe
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  • lizetL Offline
    lizetL Offline
    lizet
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    hattet jemand schon den Fall, dass ein Flug vom Capitän storniert wurde, weil er
    seine Flugzeit überschrieten hat.
    Würde hier die EU-Verordnung 261/2004 eingreifen, dass man bei 1500 km 200,- Entschädigung von der Fluggesellschaft erhält?

    Danke für Eure mithilfe.

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    • Ronny87R Offline
      Ronny87R Offline
      Ronny87
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wichtig dabei wäre denke ich zu wissen, warum der Kapitän die Flugzeit überschritten hat.

      Grüße

      Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Weil er zu lange in der Luft war 😆 😘

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MasiMarkM Offline
          MasiMarkM Offline
          MasiMark
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          dann fliegt ein anderer Captän den Flieger nach Hause....

          03.06.-11.06.13 Madinat Jumeirah DXB
          23.12.-30.12.13 GrosvenorHouse DXB

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • lizetL Offline
            lizetL Offline
            lizet
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wichtig dabei wäre denke ich zu wissen, warum der Kapitän die Flugzeit überschritten hat.

            Grüße

            Es könnte auch gewesen sein, dass wenn er weiter geflogen wäre, dass er seine Flugzeit überschrieten hätte. Was ist, wenn auch kein Ersatzpilot da ist?

            Grüsse

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • lizetL Offline
              lizetL Offline
              lizet
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              MasiMark wrote:
              dann fliegt ein anderer Captän den Flieger nach Hause....

              Kein schlechter Gedanke, leider gab es keine Ersatzcrew am Flughafen.

              Grüsse

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • WaldschratW Offline
                WaldschratW Offline
                Waldschrat
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                1500km . Das ist ungefähr die Entfernung Berlin-Zürich. Könnte mir aber für Zürich so ein Szenario nicht vorstellen. In welchem Land warst Du (Flughafen)? Welche Airline? (das wäre wichtig zu wissen,nach welchem "Recht" Du (erfolgversprechend?) rufen könntest...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • lizetL Offline
                  lizetL Offline
                  lizet
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Es war Madrid Barajas Airport, bzgl. das Recht wäre denke ich die EU Verordnung 261/2004. Leider gab es keinen Ersatzcrew und daher wurde der Flug gecancelt.

                  Kann ich mich jetzt als Fluggast auf EU Verordnung 261/2004 berufen und 200,- von der Airline verlangen?

                  Vielen Dank im voraus für Eure Unterstützung
                  jb

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • YouRiseY Offline
                    YouRiseY Offline
                    YouRise
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Servus Lizet,

                    Diese Reglung die du ansprichst ist ziemlich schwammig, es gibt da noch eindeutig Lücken.
                    Du hast leider nicht erläutert was die folge des ganzen war, wielang du auf den nächsten Flug warten musstest etc.
                    Bei Aussergewöhnliche Vorkommnisse greift die Reglung nicht, ob die überschreitung der Flugzeit des Piloten soein aussergewöhnliches vorkommniss ist muss dann geklärt werden.
                    Sofern die Maschine an diesen Tag viele verspätungen hatte und der Pilot diese nicht aufholen konnte und deshalb euren Flug nicht durchführen konnte sieht es meiner Meinung nach schlecht für dich aus.
                    Da du auch nicht gesagt hast bei welcher Airline dieser Fall aufgetreten ist kann man auch schlecht mutmaßen ob eine Ersatzcrew hätte bereitstehen müssen.

                    Aber jetzt mal Hand auf Herz:
                    Wenn dadurch keine hohen Kosten (z.b eine weitere Nacht im Hotel) entstanden sind und du auch keinen Verdienstausfall dadurch hattest würd ich die Sache mal auf sich beruhen lassen. Solche Sachen geschehen, das ist Menschlich. Ich vermute mal das es nicht soviele Stunden gewesen sind da du es sonst sicher hervorgehoben hättest.
                    Kann dann nicht nachvollziehen warum man dann so eine Welle schiebt, sorry.

                    Controller: »N 123YZ, say altitude.«
                    Pilot: »Altitude.«
                    Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
                    Pilot: »Airspeed.«
                    Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
                    Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

                    Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer
                      Flugstornierung bei der Airline anfordern.

                      "Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.

                      Mehr Infos hier und hier

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • YouRiseY Offline
                        YouRiseY Offline
                        YouRise
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        privacy wenn durch externe Dienstleister wie die Ground Handler oder den Flughafen verspätungen hinzunehmen sind dann kann die Airline da auch nicht viel machen und ich würde das als Außergewöhnliches Vorkommniss bezeichnen.
                        Ob Lizet das Geld bekommt wird sich dann zeigen ...

                        Controller: »N 123YZ, say altitude.«
                        Pilot: »Altitude.«
                        Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
                        Pilot: »Airspeed.«
                        Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
                        Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

                        Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

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                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Natürlich ist die Airline in solchen Fällen berechtigt und wird es auch tun, sich am Verursacher schadlos zu halten. Wobei wir mal nicht hoffen, daß der Flugkapitän
                          = eigenes Personal, mit der Durchsage bereits regreßpflichtig wird.

                          Der Beförderungsvertrag besteht natürlich nur zwischen Kunde und Airline. Der muß sich mit dieser Problematik nicht auseinandersetzen.

                          Lediglich "annulliert oder Flug durchgeführt" ist hier die Frage. 😉

                          Gruß privacy

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • lizetL Offline
                            lizetL Offline
                            lizet
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            privacy wrote:
                            Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer
                            Flugstornierung bei der Airline anfordern.

                            "Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.

                            Mehr Infos hier und hier

                            Gruß privacy

                            Super, Danke für Deine hilfe. Ich will hier keine Welle schieben, es geht mir um die Kunden die dadurch leiden, wenn Fluggesellschaft irgendwelche Flüge streichen.
                            Ich gibt Euch näheres Bescheid, wenn ich von der Fluggesellschaft genau erfahren habe, was der Grund gewesen ist.

                            Ihr seid Klasse und Grüsse
                            jb

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              lizet
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              YouRise wrote:
                              privacy wenn durch externe Dienstleister wie die Ground Handler oder den Flughafen verspätungen hinzunehmen sind dann kann die Airline da auch nicht viel machen und ich würde das als Außergewöhnliches Vorkommniss bezeichnen.
                              Ob Lizet das Geld bekommt wird sich dann zeigen ...

                              Lizet, braucht in diesem Fall nicht das Geld, es geht mir nur darum dem Fluggast zu helfen. Denn ich kann mir jetzt schon ausmalen, das mir die Fluggesellschaft mit
                              höhere Gewalt ankommen wird.

                              Dennoch Danke für den Beitrag
                              jb

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                YouRise
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Würde dennoch gerne mal Erfahren wieviel Zeit dabei flöten ging, also wielange die Kunden auf den Flug warten mussten.

                                Controller: »N 123YZ, say altitude.«
                                Pilot: »Altitude.«
                                Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
                                Pilot: »Airspeed.«
                                Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
                                Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

                                Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  lizet
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  privacy wrote:
                                  Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer
                                  Flugstornierung bei der Airline anfordern.

                                  "Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.

                                  Mehr Infos hier und hier

                                  Gruß privacy

                                  Das würde ich genau so sehen, besonders bei der Planung. Aber es gibt auch einen Kölner LG Urteil AZ 11 S 176/07das in der NJW-RR Heft 22/2008 erschienen ist, das besagt... wenn die Airliner alles notwendiger getan hat. z.B. Interval Kontrolle der Maschine dann kann ein technisches Defekt außergewöhnlich sein.
                                  Entscheidung lohnt sich durchzulesen!!!

                                  schöne Grüsse
                                  jb

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    EU-Gerichtshofurteil (aktuell) steht über Kölner Entscheidung.

                                    Viele Grüße privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      lizetL Offline
                                      lizet
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      YouRise wrote:
                                      Würde dennoch gerne mal Erfahren wieviel Zeit dabei flöten ging, also wielange die Kunden auf den Flug warten mussten.

                                      Dabei gingen 15 Stunden flöten, der Passagier hatte ursprünglich sein Flug um 16.30 und wurde erst am nächsten Tag um 06.00 am Board gelassen. Airline hat Hotel Übernachtung übernommen, ist wohl das mindeste.

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                                        mosaik
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @privacy hat ohne Wenn und Aber Recht!

                                        Ich kenne die EuGH Erkenntnis im Detail und es ist so: keine außergewöhnlichen Umstände o. ä.

                                        Die Fluggastverordnung ist anzuwenden.

                                        meint
                                        Peter

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