Reiserücktrittsversicherung
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@Elle1
Schön wenn du meine Hinweise zu unterschiedlichen AGB der Versicherer und damit verbundener notwendiger Vorab-Information dazu bestätigen konntest. -
Versicherer für die R+V GoldCard in diesem Bereich ist die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG. Die Vertragsbetreuung erfolgt über KRAVAG in Frankfurt. Sie ist unter +49 (0) 611 999-333 erreichbar und somit auch Ansprechpartner für alle Rückfragen.

Wilfried
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@cime
also irgendwie verstehe ich dein problem nicht.
wohnst du denn nicht in häuslicher gemeinschaft mit deiner freundin?
wenn doch, bist du doch über ihre versicherung versichert.
wenn du namentlich mit auf der reiseanmeldung stehst und in häuslicher gemeinschaft mit der reiseanmelderin lebst, ist alles gut.
wenn das nicht der fall ist, dann musst du für dich selbst vorsorgen.
und zwar für die volle summe der reise. -
Hallo zusammen!
wir interessieren uns für eine Türkei Reise, die wir gerne selbst mit Beisteinen buchen würden. Kommen dadurch um einiges günstiger als das Pauschalangebot des RB. Auch konnte die Dame unsere gewünschten Flüge so gar nicht kombinieren.....
Jedenfalls habe ich das nun alles selbst zusammen gestellt,
da wir aber mit 2 Kindern Reisen, brauchen wir natürlich auch eine Reiserücktrittsversicherung.wenn ich zb meine Flüge über Air Berlin direkt buche und nicht diesen teuren Flex Tarif nehme, sondern den günstigsten Flugtarif, würde dann hierbei trotzdem im Falle von zb Krankheit die Versicherung greifen?
sorry, aber ich kenne mich hierbei überhaupt nicht aus.....bei Pauschalreisen wurde uns immer eine mit Angeboten, die scheinbar das wichtigste umfasst....was schließt man denn da nun am besten ab?
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Die Versicherung versichert bis zum angegebenen Reisepreis. Unabhängig von den einzelnen Tarifen der gebuchten Leistungen.
Du kannst eine einmalige Versicherung abschließen, bei dem die Personen und der Reisepreis Grundlage der Versicherung ist oder Du schließt eine Jahresversicherung ab, die bis zu einer Summe × euch als Familie versichert.
Solltet ihr eine RRKV in einer Kreditkarte inkludiert haben, so solltet ihr die Modalitäten abklären, so daß ihr vermutlich auf eine weitere Versicherung verzichten könnt.

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Danke für die Infos, das klingt schon mal gut!
Wo schließt man denn solch eine Versixherung am besten ab, also mal am besten bei seinem Versicherungsvertreter Anfragen, oder gibt's da spezielle VersicherungGesellschaften, die man dafür gut hernehmen kann???? -
Oder mit Deiner Goldkreditkarte bezahlen, denn bei den Goldkarten ist Reiserücktritt/-Ausfall oft dabei! Dann hast du keine weiteren Kosten, musst nur mit der Kreditkarte die Reise bzw. die Abschnitte bezahlen.
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@kiana
es gibt gute versicherungsgesellschafte, die sich auf reiseversicherungen spezialisiert haben.
und so ziemlich jedes versicherungsbüro hat genau diese produkte im angebot.
geh zum berater deines vertrauens und lass dich beraten.
zur zeit kannst du das gleich mit dem obligatorischen kfz versicherungsvergleich verknüpfen.
ist ja saison. ;-9 -
@kiana
Noch eine Anmerkung zum Beitrag von "domrepfan" bezüglich Versicherungsleistungen bei den "Gold" Kreditkarten: so wie von domrepfan erklärt, ist es z.B. mit der TUI-GoldCard (die ist relativ teuer) und selbst da geht das auch nur bei bestimmten TUI-Gesellschaften. Ich hatte viele Jahre diese Karte und auch mehrmals die Versicherungsleistungen in Anspruch genommen.
Jetzt habe ich eine MasterCard Gold, die ist preisgünstiger und man hat auch eine Auslands-Krankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung dabei und es ist vollkommen egal, bei welchem Reiseveranstalter man gebucht hat und außerdem muß die Reise noch nicht einmal mit der Kreditkarte bezahlt werden. Die Jahresgebühr für die MasterCard Gold ist bei uns, z.B. bei der Kreissparkasse Euro 30,00 und bei der Volksbank Euro 50,00 . Bei der Volksbank gibt es noch die Möglichkeit, Reisen (und Flüge) über ein Internetportal zu buchen, dann bekommt man eine Rückvergütung von 7 % des Reisepreises (nicht auf reine Flugbuchungen).
Gruß Herbert -
dann hole ich diesen "masterthread" mal aus der versenkung hervor.
vllt kann Werner (karlgold) seinen, m.m.n. sehr hilfreichen beitrag aus dem soeben geschlossenen thread nochmal hier reinsetzten, damit sich neue leser/forenteilnehmer an seinem hinweis orientieren können.
evtl kann ja auch einer der admins oder mods den geschlossenen thread hier reinkopieren.
danke für die hilfe. -
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Guten Abend @karlgold, da es sich um eine wirklich wichtige Info für alle User handelt, stelle ich sie hier in den richtigen Thread rein.
von @karlgold
Hallo zusammen, über meine Goldene Visa Karte der Targobank bin ich sehr gut Auslandskrankenversichert, dachte ich.nun habe ich in den Versicherungsbedingungen folgenden Ausschluss entdeckt.
Teil A: Informationen und Bedingungen |
6.Leistungsausschluss
Keine Leistungspflicht besteht für ...
c)
Kosten eines Luft- oder Seekrankenrücktransportes/-krankentransportes
während einer Kreuzfahrt.
Meint der Ausschluss nur während der Kreuzfahrt auf dem Meer? Oder ist das während auf die Dauer der Kreuzfahrt bezogen? Ich habe mal angefragt.
Deshalb mein Rat wenn ihr auch über die Kreditkarte versichert seid schaut mal in die Versicherungsbedingungen.
Schöne Cruise
Werner -
karlgold, in die Versicherungsbedingungen einer Reiseversicherung sollte man immer schauen, egal ob bei einem Flug, einer Individualreise, einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt.
Dieses gilt übrigens auch ganz allgemein und unabhängig von einer Versicherung. Die AGB sollte man nicht nur mit dem obligatorischen Häkchen im Kasten oder mit seiner Unterschrift quittieren, man sollte sie vorher auch gelesen, verstanden und dann erst akzeptiert haben.
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so habe nun Antwort von AXA bekommen,
"Bei Kreuzfahrten ist der Rücktransportschutz ausschließlich nur dann gegeben,
wenn Sie an Land gebracht werden und von dort der Rücktransport organisiert wird. """Das reicht mir ja.
kann man die Antwort noch in den geschlossenen Thread von mir noch einfügen(und dann wieder schließen)
Für Kreuzfahrer ist die Information doch wichtig, für alle anderen wohl eher nicht so sehr das wäre nett. Danke @MettigelmädchenSchöne Cruise
Werner -
Bei meiner Jahrespolice (ERV) bezieht sich der Beitrag auf den Einzelpreis pro Reise.
LG, Elena -
Wie sollte dir ein Versicherungsunternehmen deine jährliche Reisesumme belegen.....wir fahren heute übers WE in ein Hotel, morgen mit dem Zug in den Kurzurlaub und übermorgen fliegen wir in die Südsee.....also bleibt doch nur der Reisepreis je Reise.
lg
Andrea -
Hallo,
im Mai habe ich eine Flugpauschalreise (Reisezeit im November 2015) gebucht. Seinerzeit hatte ich die Mastercard-Gold, welche auch Reiserücktritt absichert. Zwischenzeitlich bin ich umgezogen und habe die Bank gewechselt. Bei dieser habe ich nun eine neue Mastercard-Gold erhalten.
Hat dies für mich irgendwelche Nachteile, wenn beispielweise im November ein Versicherungsfall eintreten würde, da ich ja die Mastercard-Gold meiner damaligen Bank nicht mehr habe?
