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Bezahhlung bei Reiserücktritt auch, wenn in vertrag nichts festgehalten?

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  • PatioP Offline
    PatioP Offline
    Patio
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Wir hatten ca. 2 Wochen vor Pfingsten einen Ferienwohnung gebucht, übers Internet dierekt beim Vermieter. Leider mußten wir einen Tag vor Reisebeginn absagen, da unser Kind krank wurde.
    Die Vermieterin möchte nun die gesamte Miete von uns. Es war aber nirgends etwas über Zahlungen bei Reiserücktritt zu lesen oder erwähnt. Nur der Hinweis auf eine Reiserücktrittsversicherung.

    Müssen wir wirklich zahlen?
    Wo kann ich mich erkundigen?

    Bin für Hilfe dankbar!

    LG, Pat

    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub ;)

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    • miriusM Offline
      miriusM Offline
      mirius
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bei einer seriösen Vermittlung/ Vermietung sind immer die AGB's vorhanden. Dort müssen auch die Bedingungen zum Reiserücktritt ausgewiesen sein.

      Falls wirklich nicht vorhanden, würde ich dies der Vermietrein mitteilen und auf kostenlose Stornierung bestehen.

      LG mirius

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • PatioP Offline
        PatioP Offline
        Patio
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für Deine schnelle Antwort, mirius!

        Die Vermieterin wird schon seriös sein. Aber AGB´s oder Ähnliches sind weder auf ihrer Homepage noch in der Buchungsbestätigung zu finden.

        ❓

        Kennst Du noch im Internet eine Seite oder so, wo man dazu was lesen könnte?

        LG, Pat

        Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub ;)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • juanitoJ Offline
          juanitoJ Offline
          juanito
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn keine AGB, gilt das BGB 😄

          Ist es in Deutschland?

          >info<

          Weitere infos im net

          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • PatioP Offline
            PatioP Offline
            Patio
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ja, in Deutschland.
            Und was sagt das BGB in diesem Fall???

            Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub ;)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • juanitoJ Offline
              juanitoJ Offline
              juanito
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              http://www.anwaltonline.org/show.asp?x=tips/reisebeginn/reiseruecktritt.html

              Liest du was der Anwalt schreibt

              Bei Ferienwohnungen:
              20% bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn
              50% bei Rücktritt ab dem 60. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn
              80% bei Rücktritt ab dem 34. Tag vor Reisebeginn

              +++++++++++
              Hier schreibt ein mosaik, Peter 😆

              sicher "unser"

              mosaik11.07.2006, 12:59
              Kleiner Hinweis noch: Vertragsbedingungen müssen im Grunde nie unterschrieben werden, sie müssen nur vereinbart werden. Eine Unterschrift erleichtert nur den Nachweis, was man vereinbart hat.

              Auch entgangener Gewinn und Schaden können durchaus zwei verschiedene Dinge sein. Kleines Beispiel

              75 % = das Produkt Raum, Haus, Bett, Zimmer
              05 % = Kosten, die nur durch die Inanspruchnahme des Produkts entstehen (Strom...)
              05 % = Beispieslweise Frühstück - auch nur bei Inanspruchnahme
              15% = kalkulierte Spanne (net wirklich Gewinn, aber in diesem Sinne)
              auf die zur Verfügung gestellten Leistungen

              Somit könnte man in diesem Fall 90 % als Schaden und entgangener Gewinn verlangen.

              Um eben solchen "Streitereien" aus dem Weg zu gehen, kann man eben pauschale Sätze als Entschädigung vereinbaren - die allgemein als Stornogebühren bekannt sind.

              Der Nachweis, dass weiter vermietet wurde, ist meist in der Praxis schwer bis gar nicht zu erbringen. Selbst ein Anruf, der ergäbe, dass nichts mehr frei ist, bedeutet noch nicht, dass auch weiter vermietet wurde mit Mieteinnahmen. Der Vermieter könnte ja einen Freund unentgeltlich untergebracht haben, da ja das App. nicht mehr vermietbar war...

              Also viele wenn und aber.

              Gruß
              Peter
              (juraforum.de)

              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • PatioP Offline
                PatioP Offline
                Patio
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                😞 :? 😞

                Trotzdem danke für deine Antwort!! 😉

                Lg, Pat

                Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub ;)

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                • juanitoJ Offline
                  juanitoJ Offline
                  juanito
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Leider gelten bei Anmietung von Ferienwohnungen nicht die gleichen Bedingungen, wie bei der Anmietung eines Hotelzimmers.

                  Ferienwohnungen sind schwieriger kurzfristig weiter zu vermieten.

                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                  • PatioP Offline
                    PatioP Offline
                    Patio
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Also, so ganz klar ist mir das noch nicht, was ich da so gelesen habe im Netz bisher...

                    Werde mich noch mal ganz genau bei der Rechtschutzversicherung erkundigen.
                    Aber ich fürchte , wir haben nicht so gute Karten.

                    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub ;)

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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich fürchte auch, das du schlechte Karten hast. Du schreibst, das es einen Hinweis auf eine Reiserücktrittsversicherung gegeben hat. Damit impliziert der Vermieter seinen Rechsanspruch bei Stornierungen, gegen die du dich auf deine Kosten hättest versichern können.

                      Einen Tag vor Reiseantritt stornieren, also beim besten Willen kann der Vermieter da keinen Ersatz finden. Und er braucht auch keinen Nachweis zu erbringen, das er in den 14 Tagen seit eurer Buchung deswegen andere Anfragen abgelehnt hat.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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