Bezahhlung bei Reiserücktritt auch, wenn in vertrag nichts festgehalten?
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Hallo!
Wir hatten ca. 2 Wochen vor Pfingsten einen Ferienwohnung gebucht, übers Internet dierekt beim Vermieter. Leider mußten wir einen Tag vor Reisebeginn absagen, da unser Kind krank wurde.
Die Vermieterin möchte nun die gesamte Miete von uns. Es war aber nirgends etwas über Zahlungen bei Reiserücktritt zu lesen oder erwähnt. Nur der Hinweis auf eine Reiserücktrittsversicherung.Müssen wir wirklich zahlen?
Wo kann ich mich erkundigen?Bin für Hilfe dankbar!
LG, Pat
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Bei einer seriösen Vermittlung/ Vermietung sind immer die AGB's vorhanden. Dort müssen auch die Bedingungen zum Reiserücktritt ausgewiesen sein.
Falls wirklich nicht vorhanden, würde ich dies der Vermietrein mitteilen und auf kostenlose Stornierung bestehen.
LG mirius
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Danke für Deine schnelle Antwort, mirius!
Die Vermieterin wird schon seriös sein. Aber AGB´s oder Ähnliches sind weder auf ihrer Homepage noch in der Buchungsbestätigung zu finden.

Kennst Du noch im Internet eine Seite oder so, wo man dazu was lesen könnte?
LG, Pat
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http://www.anwaltonline.org/show.asp?x=tips/reisebeginn/reiseruecktritt.html
Liest du was der Anwalt schreibt
Bei Ferienwohnungen:
20% bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn
50% bei Rücktritt ab dem 60. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn
80% bei Rücktritt ab dem 34. Tag vor Reisebeginn+++++++++++
Hier schreibt ein mosaik, Peter
sicher "unser"
mosaik11.07.2006, 12:59
Kleiner Hinweis noch: Vertragsbedingungen müssen im Grunde nie unterschrieben werden, sie müssen nur vereinbart werden. Eine Unterschrift erleichtert nur den Nachweis, was man vereinbart hat.Auch entgangener Gewinn und Schaden können durchaus zwei verschiedene Dinge sein. Kleines Beispiel
75 % = das Produkt Raum, Haus, Bett, Zimmer
05 % = Kosten, die nur durch die Inanspruchnahme des Produkts entstehen (Strom...)
05 % = Beispieslweise Frühstück - auch nur bei Inanspruchnahme
15% = kalkulierte Spanne (net wirklich Gewinn, aber in diesem Sinne)
auf die zur Verfügung gestellten LeistungenSomit könnte man in diesem Fall 90 % als Schaden und entgangener Gewinn verlangen.
Um eben solchen "Streitereien" aus dem Weg zu gehen, kann man eben pauschale Sätze als Entschädigung vereinbaren - die allgemein als Stornogebühren bekannt sind.
Der Nachweis, dass weiter vermietet wurde, ist meist in der Praxis schwer bis gar nicht zu erbringen. Selbst ein Anruf, der ergäbe, dass nichts mehr frei ist, bedeutet noch nicht, dass auch weiter vermietet wurde mit Mieteinnahmen. Der Vermieter könnte ja einen Freund unentgeltlich untergebracht haben, da ja das App. nicht mehr vermietbar war...
Also viele wenn und aber.
Gruß
Peter
(juraforum.de) -
Ich fürchte auch, das du schlechte Karten hast. Du schreibst, das es einen Hinweis auf eine Reiserücktrittsversicherung gegeben hat. Damit impliziert der Vermieter seinen Rechsanspruch bei Stornierungen, gegen die du dich auf deine Kosten hättest versichern können.
Einen Tag vor Reiseantritt stornieren, also beim besten Willen kann der Vermieter da keinen Ersatz finden. Und er braucht auch keinen Nachweis zu erbringen, das er in den 14 Tagen seit eurer Buchung deswegen andere Anfragen abgelehnt hat.
Gruss Gabriela

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