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Reiserücktritt bei Neuem Job

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • guzje1970G Offline
    guzje1970G Offline
    guzje1970
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo hätte da mal ne frage
    Wie sieht es aus bei reiserücktritt wenn man (n) einen Neuen Job bekommt .
    Und noch keinen Urlaub bekommt.
    Was bei reisebuchung ja noch nicht abzusehen war

    Reiseveranstalter ist XGTI

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    • UteEberhardU Offline
      UteEberhardU Offline
      UteEberhard
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Den neuen Job hast Du doch selber verursacht -oder ?

      Oder hast Du die Kündigung erhalten, es folgte ALG II und dann schnell ein neuer Job ?

      Hast Du gekündigt ?

      Verfügst Du über eine Reiserücktrittsversicherung mit der "Arbeitslosigkeits-Klausel" ?

      Du solltest zunächst den Sachverhalt exakt darstellen. Verfügst Du überhaupt über eine RRV ?? In den Unterlagen der RRV kannst Du auch die Bedingungen nachlesen !!

      Gruß

      Hans

      Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • guzje1970G Offline
        guzje1970G Offline
        guzje1970
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ja habe eine rv mit arbeitslosen klausel oder arbeitwechsel steht auch drin

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • UteEberhardU Offline
          UteEberhardU Offline
          UteEberhard
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ja und ? Beantworte doch die anderen Fragen. Der Sachverhalt ist immer noch unklar.

          • Hast Du gekündigt oder wurde Dir gekündigt ? Wurde also der Tatbestand der unverschuldeten Arbeitslosigkeit erfüllt ?

          • Wann wurde die Reise gebucht, wer hat wann gekündigt, wann erfolgt die Reise.

          Wenn Du hier Hilfe erwartest, musst Du den Vorgang schon vollständig darstellen. Solltest Du allerdings die Kündigung erhalten haben und in Folge wurde der Status der Arbeitslosigkeit erreicht, verstehe ich die Frage hier nicht. Lese doch die Versicherungsbedingungen.

          Also klarer Sachverhalt bitte.

          Gruß

          Hans

          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • guzje1970G Offline
            guzje1970G Offline
            guzje1970
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @ uteeberhart lass es einfach sein deine arogante art geht mir auf die nerven .
            Es gibt noch mehr User ausser dir

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • UteEberhardU Offline
              UteEberhardU Offline
              UteEberhard
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auch so, die Bitte nach der Darstellung des genauen Sachverhaltes ist also Arroganz ?

              Es ist schon ein deutlicher Unterschied, wer den Zustand der Arbeitslosigkeit verursacht hat. Wenn Du allerdings nicht bereit bist hier den Vorgang vollständig darzustellen - lass es doch, es zwingt Dich keiner.

              Stell Dir vor ich hätte nach Deinem zweiten Beitrag geschrieben: "....du gehst mir auf die Nerven".

              Einen solchen Umgangston und Stil pflege ich nicht. Im Gegenteil, ich verwende noch das Wort "Bitte"- und Du ?

              Viel Glück bei der weiteren Vorgehensweise und viel Erfolg mit den anderen, hoffentlich kompetenteren Usern.

              Gruß

              Hans

              Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • guzje1970G Offline
                guzje1970G Offline
                guzje1970
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Lass es einfach ... Ich bin mit dir schon in mehreren Threats aneinandergeraten und ich habe keine lust mehr darauf

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Ronny87R Offline
                  Ronny87R Offline
                  Ronny87
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Aber Hans hat Recht,

                  wie soll dir jemand bei diesen Angaben eine gute Auskunft geben??? ❓

                  Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • guzje1970G Offline
                    guzje1970G Offline
                    guzje1970
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ich habe nicht gekündigt. ich habe aussicht auf einen neuen Job....
                    Ganz einfach und wollte nur wissen wie es sich da verhält
                    Reise ist am 3.8.09 glaube kaum das ich da schon urlaub bekomme

                    .

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Ronny87R Offline
                      Ronny87R Offline
                      Ronny87
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Also bist du derzeit offiziell Arbeitsuchend und wurdest vorher betriebsbedingt gekündigt???

                      Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • guzje1970G Offline
                        guzje1970G Offline
                        guzje1970
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        nein ich habe einen job und möchte gerne wechsel

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Ronny87R Offline
                          Ronny87R Offline
                          Ronny87
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          In dem Fall würde die Versicherung keinen Cent zahlen, da du ja einen Job hast und auf eigenem Wunsch wechseln möchtest.

                          Grüße

                          Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Urlauber61U Offline
                            Urlauber61U Offline
                            Urlauber61
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Dann wechsle doch erst nach dem Urlaub. 😄

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • guzje1970G Offline
                              guzje1970G Offline
                              guzje1970
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Die stelle ist aber ab 1. 7. zu besetzen .

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Mausebaer120M Offline
                                Mausebaer120M Offline
                                Mausebaer120
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo guzje1970,

                                schau doch mal in diesen Thread ---> hier <--- rein, da geht es um das Thema Umbuchung wegen Arbeitgeberwechsel.

                                Vielleicht wäre das ja eine Alternative für euch ...

                                Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                                ( Epikur von Samos )

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • guzje1970G Offline
                                  guzje1970G Offline
                                  guzje1970
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Thx Mausbär mach ich sofort

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • UteEberhardU Offline
                                    UteEberhardU Offline
                                    UteEberhard
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Sorry ich mische mich mal ein.

                                    Du wechselst den Arbeitsplatz. Also ist es ganz alleine Deine Verantwortung. Du kommst nicht unverschuldet in eine "veränderte Arbeitssituation".

                                    Eine RRV sichert Dich nur dann ab, wenn Du unverschuldet in den Zustand der Arbeitslosigkeit kommst. Das ist hier aber nicht der Fall.

                                    Auch wenn es bei Dir vielleicht wieder wie Arroganz klingt, aber diese Antwort hätte ich Dir sofort gegen können. Du musst eben auch die Fakten nennen.

                                    Fazit: Keine Chance die RRV zu bemühen. Steht aber alles in den Unterlagen.

                                    Tschüss und einen schönen Tag, Hans.

                                    ps Entscheide Dich, Job oder Urlaub. Oder die richtige Reihenfolge.

                                    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • privacyP Offline
                                      privacyP Offline
                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Nimm doch Job und Urlaub. Eine Umbuchung nach der Entscheidung ( normalerweise bis 30 Tage vor Reiseantritt ja möglich) dürfte doch kein großes (Kosten-) Problem sein. Und da kannst Du ja auch schon einen Termin
                                      mit Deinem neuen Arbeitgeber absprechen.

                                      Gruß privacy

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        juanitoJ Offline
                                        juanito
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ja klar, noch nicht angefangen und schon fragen:

                                        Cheffe wann kann ick Urlaub bekommen? 😱

                                        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                                          privacy
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Fragen kostet nichts. Klare Linie - offener Dialog.
                                          Mir sind Mitarbeiter lieber, die sagen, wo der Schuh drückt.
                                          Im übrigen kann man auf das Thema lenken und der Chef fragt danach.
                                          Wo ist das Problem?

                                          Gruß privacy

                                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                          Bertrand Russell (1872-1970)

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