Reiserücktritt bei Neuem Job
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Den neuen Job hast Du doch selber verursacht -oder ?
Oder hast Du die Kündigung erhalten, es folgte ALG II und dann schnell ein neuer Job ?
Hast Du gekündigt ?
Verfügst Du über eine Reiserücktrittsversicherung mit der "Arbeitslosigkeits-Klausel" ?
Du solltest zunächst den Sachverhalt exakt darstellen. Verfügst Du überhaupt über eine RRV ?? In den Unterlagen der RRV kannst Du auch die Bedingungen nachlesen !!
Gruß
Hans
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Ja und ? Beantworte doch die anderen Fragen. Der Sachverhalt ist immer noch unklar.
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Hast Du gekündigt oder wurde Dir gekündigt ? Wurde also der Tatbestand der unverschuldeten Arbeitslosigkeit erfüllt ?
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Wann wurde die Reise gebucht, wer hat wann gekündigt, wann erfolgt die Reise.
Wenn Du hier Hilfe erwartest, musst Du den Vorgang schon vollständig darstellen. Solltest Du allerdings die Kündigung erhalten haben und in Folge wurde der Status der Arbeitslosigkeit erreicht, verstehe ich die Frage hier nicht. Lese doch die Versicherungsbedingungen.
Also klarer Sachverhalt bitte.
Gruß
Hans
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Auch so, die Bitte nach der Darstellung des genauen Sachverhaltes ist also Arroganz ?
Es ist schon ein deutlicher Unterschied, wer den Zustand der Arbeitslosigkeit verursacht hat. Wenn Du allerdings nicht bereit bist hier den Vorgang vollständig darzustellen - lass es doch, es zwingt Dich keiner.
Stell Dir vor ich hätte nach Deinem zweiten Beitrag geschrieben: "....du gehst mir auf die Nerven".
Einen solchen Umgangston und Stil pflege ich nicht. Im Gegenteil, ich verwende noch das Wort "Bitte"- und Du ?
Viel Glück bei der weiteren Vorgehensweise und viel Erfolg mit den anderen, hoffentlich kompetenteren Usern.
Gruß
Hans
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Dann wechsle doch erst nach dem Urlaub.

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Hallo guzje1970,
schau doch mal in diesen Thread ---> hier <--- rein, da geht es um das Thema Umbuchung wegen Arbeitgeberwechsel.
Vielleicht wäre das ja eine Alternative für euch ...
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Sorry ich mische mich mal ein.
Du wechselst den Arbeitsplatz. Also ist es ganz alleine Deine Verantwortung. Du kommst nicht unverschuldet in eine "veränderte Arbeitssituation".
Eine RRV sichert Dich nur dann ab, wenn Du unverschuldet in den Zustand der Arbeitslosigkeit kommst. Das ist hier aber nicht der Fall.
Auch wenn es bei Dir vielleicht wieder wie Arroganz klingt, aber diese Antwort hätte ich Dir sofort gegen können. Du musst eben auch die Fakten nennen.
Fazit: Keine Chance die RRV zu bemühen. Steht aber alles in den Unterlagen.
Tschüss und einen schönen Tag, Hans.
ps Entscheide Dich, Job oder Urlaub. Oder die richtige Reihenfolge.
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Nimm doch Job und Urlaub. Eine Umbuchung nach der Entscheidung ( normalerweise bis 30 Tage vor Reiseantritt ja möglich) dürfte doch kein großes (Kosten-) Problem sein. Und da kannst Du ja auch schon einen Termin
mit Deinem neuen Arbeitgeber absprechen.Gruß privacy

