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Hurikan Emily

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • eparalleE Offline
    eparalleE Offline
    eparalle
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo hat jemand von euch den Hurikan Emily mitgemacht ?
    Wenn ja würde es mich Interessieren ob ihr euch an den Reiseveanstalter gewand habt .
    Vieleicht hat ja schon jemand ein Angebot (schadensersatz)
    bekommen.
    In unserem Fall waren es 5% des Reisepreises ,aber unser Anwalt meinte das wäre nicht genug.
    Liebe grüsse an alle die mit uns im Oasis Cancun waren.... 😄 😄

    Hotel aus diesem Beitrag
    51%
    Grand Oasis Cancun
    Quintana Roo/Mexiko
    Zum Hotel
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    • mellygirlM Offline
      mellygirlM Offline
      mellygirl
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Öhm...warum soll ein Reiseveranstalter überhaupt Schadensersatz zahlen? Steht doch in den AGBs genau drinne, daß man wegen Natugewalten nix bekommt.
      Die Reiseveranstaler sind nicht Jesus, können also nicht wissen, ob mal grad nen Hurricane vorbeizieht. Man bucht ja nicht 3 Tage vorher.
      Man sollte schon garnicht zur Hurricane-Zeit buchen. Macht man das, sollte man sich nicht wundern, wenn sowas passiert. Wird ja überall von den Gefahren geschrieben.
      Gruß
      Melly

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Elli1968E Offline
        Elli1968E Offline
        Elli1968
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Schau mal hier http://www.holidaycheck.de/view.php?ch=fo&tid=4812 im Reiserecht-Forum , da gibts schon einen Thread dazu.

        LG ELLI

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • nemesisN Offline
          nemesisN Offline
          nemesis
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo eparalle
          Auch wir mussten nach "Emily" den Hotelalptraum Oasis Cancun über uns ergehen lassen!!!! Es gibt immer kluge Menschen, siehe Melanie, die auch genau wissen, dass 2005 Emily kommt und auch noch vor der eigentlichen Hurrikanzeit.
          Was die Aussenstehenden nicht wissen, wie alle Veranstalter der LTU Gruppe (Meiers, Jahn, etc.) mit den Urlaubern in Cancun umgegangen sind, besonders sei hier auf Fr.XXXXXXXXXXXXXXXverwiesen, die die LTU Gruppe im Oasis Cancun vertreten hat. Wir haben unsere Forderungen gegenüber den Veranstalter geltend gemacht, sind auch der Meinung hier eine entsprechende Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden erhalten zu müssen. Was wenige wissen, dass nach dem Hurrikan der Veranstalter uns ein gleichwertiges Hotel hätte zur zur Verfügung stellen müssen.(Hotelauslastung in Cancun nach dem Hurrikan ca. 75%)
          Was uns bekannt und durch Zeugen beweisbar ist, ist dass Reisende nach dem Hurrikan durch Veranstalter der LTU Gruppe bereits in Deutschland auf höherwertige Hotels umgebucht wurden, während wir im Absteigehotel Oasis ausharren sollten!!!!!

          Wir müssen aber auch fairerweise sagen, dass TUI und Neckermann hier sehr kundenfreundlich gehandelt haben muss!!!
          Oder hat jemand in so einen Forum etwas von unzufriedenen TUI- oder Neckermannkunden gelesen?

          Bei zukünftigen Urlaubsbuchungen werden wir das schon berücksichtigen.

          Gruß

          Nemesis

          Hallo Nemesis!

          Bitte keine Namen - wir wollen den Datenschutz wahren.
          Danke für's Verständnis!

          Admin
          Mary

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          • stoppelhopserS Offline
            stoppelhopserS Offline
            stoppelhopser
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Nemesis,

            die Hurricanzeit ist von Juli-Oktober. Und da muss man nunmal mit
            Emily und Co rechnen.

            Aber auch das kann man in einem anderen Thread schon nachlesen.

            Nichts für ungut.

            Gruß

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Also rechtlich gesehen sind Hurrikans ganz genau geregelt:

              a) ein Reiseveranstalter muss grundsätzlich mal über die Möglichkeit von Naturgewalten in seinem Katalog informieren

              b) tritt ein Naturereignis mit einer mindestens 25 %igen Wahrscheinlichkeit ein, hat er vor Abflug den Kunden zu informieren und ihm ein kostenloses Rücktrittsrecht einzuräumen

              c) ist der Kunde unterwegs und es tritt ein Hurrikan ein, kann einerseits der Kunde, andererseits der Verantalter den Reisevertrag kündigen und heimfliegen; der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der nicht benutzten Übernachtungen / Leistungen - darüber hinausgehend keine weiteren Ansprüche

              Kündigt aber keiner der beiden Vertragspartner den Reisevertrag, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Urlaub mangelfrei zu erbringen. Das heißt, natürlich kann man dann eine Minderung für das nicht erhaltene 4-Sterne-Hotel oder nicht am Strand gelegene Hotel verlangen. NICHT aber Schadenersatz aufgrund des Wirbelsturms.

              Ein Veranstalter kann sich in dieser Situation NICHT auf höhere Gewalt berufen (was sie in diesen Lagen gerne tun...).

              Gruß
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Mr.FloppyM Offline
                Mr.FloppyM Offline
                Mr.Floppy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo eparell, hallo nemesis,

                auch ich/wir teilen euer Schicksal!
                Wie ist denn z.Zt der Stand bei euch?
                Habt Ihr mit der LTU Group schon eine Einigung erreicht?

                Gruß

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • nemesisN Offline
                  nemesisN Offline
                  nemesis
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Mr. Floppy,

                  wir stehen mit vielen Oassis Opfern in Kontakt und haben ausreichend Infos. Du kannst uns unter folgender E_Mail-Adresse erreichen: nemmesis01@gmx.de
                  Wir können Dir auch eine entsprechende E-Mailadressliste zukommen lassen (alle die sich eingetragen haben).

                  Gruß

                  1 Antwort Letzte Antwort
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